Acquisitions of Land Limitation Act
NEW ALCANTARA LAW ARCHIVE
Acquisitions of Land Limitations Act
ENTRY INTO FORCE
08 Jan 2010
SIGNED INTO LAW BY
Governor Richard Grey
Acquisition of Land Limitations Act
Section 1 – Acquisition Limitations
(a) Keine natürliche oder juristische Person ist berechtigt, im Freistaat Land dem Nutzungszweck zu widmen, auf ihm Menschen hinzurichten oder zu töten, oder anderen Land zu diesem Zweck zu überlassen.
Section 2 – Compulsory Expropriation
(a) Das New Alcantara Department of Justice entzieht Land, das entgegen der Vorgaben aus Sec. 2 verwendet wird oder unmittelbar verwendet werden soll, unter Überlassung einer angemessenen Entschädigung, die
1. bei erstmaligem Vorkommen des Sachverhaltes in Bezug auf einen Landbesitzer: drei Viertel des Verkehrswertes des Landes,
2. bei einmal wiederholtem Vorkommen des Sachverhaltes in Bezug auf einen Landbesitzer: zehn vom Hundert
3. beim wiederholten Vorkommen des Sachverhaltes in Bezug auf einen Landbesitzer null vom Hundert
beträgt, seinem Besitzer.
(b) Der Freistaat hat auf diese Weise erworbenes Land unter Berücksichtigung von Sec. 2 unverzüglich zu veräußern.
Section 3 – Final Provisions
(a) Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouverneur in Kraft.
The Free State of New Alcantara
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