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Electoral Office Software Allocation Treaty
THE FEDERAL ARCHIVE
Official Document -Attested Copy
Inkraftgetreten am:
13.05.2014
Unterzeichnet durch President Markusz Varga
Electoral Office Software Allocation Treaty
Article 1 - Fundamentals
(1) Auftraggeber ist die Regierung der Vereinigten Staaten von Astor.
(2) Auftragnehmer ist die Firma Strawberry Inc.
(3) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software zur Durchführung von Wahlen zur Verfügung und stellt deren durchgehende Erreichbarkeit
für alle Bürger der Vereinigten Staaten sicher und leistet technischen Support.
Article 2 - Payment
(1) Der Auftraggeber bezahlt pro Monat 0.5 (einen halben) Cent pro Bürger der Vereinigten Staaten (kaufmännisch gerundet auf Zehntelmillionen) an den Auftragnehmer.
(2) Dies erfolgt jeweils am 1. Juni und am 1. Dezember. Gültig ist die im Vormonat erhobene Einwohnerzahl.
Article 3 - Annulment
(1) Die Laufzeit des Vertrages ist unbefristet.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien zum dritten Kalendertag eines Kalendermonats zum Ablauf des folgenden Kalendermonats gekündigt werden. Das Entgelt gemäß Article 2 muss anteilig ausgezahlt werden.
(3) Wechselt der Auftragnehmer die zur Verfügung stehende Software, muss dies dem Auftraggeber mitgeteilt werden. Der Auftraggeber hat zu diesem Zeitpunkt ein sieben Tage andauerndes Sonderkündigungsrecht. Das Entgelt gemäß Article 2 muss anteilig ausgezahlt werden.
(4) Updates der Software sind von (3) ausgenommen.
Article 4 - Final Provisions
(1) Der Vertrag tritt durch Unterzeichnung beider Parteien in Kraft.
(2) Die erste Vergütung nach Article 2 erfolgt anteilsmäßig.