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Dienstag, 10. März 2015, 11:55

Police Investigations Act



Entry into Force: 10.03.2015
Abrogated: February 11th, 2017 (part of the Police and Law Enforcement Act)

Amendments: N/A


Police Investigations Act

Article I - Purpose and Citation

(1) Dieses Gesetz regelt den Ablauf polizeilicher Ermittlungsverfahren in Astoria State und die Kompetenzen der Polizeibehörden.
(2) Das Gesetz soll als "PIB(AS)" zitiert werden.
(3) Es soll nur Ermittlungen betreffen, bei denen die Polizei im Rahmen von Recht des Staates Astoria State tätig wird.

Article II - Fundamentals
(1) Polizeiliche Ermittlungsverfahren sind jene Verfahren, in denen die Polizei tätig wird, um Sachverhalte zu klären und Beweise sowie Indizien zu finden, auf deren Grundlage Anklage erhoben werden kann.
(2) Die Einleitung eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens obliegt den Angehörigen der Polizei, sie sind dabei innerhalb ihrer jeweiligen Behörde weisungsgebunden, jedoch nicht an Weisungen von außerhalb der Behörde gebunden.
(3) Folgende Freiheitsrechte können im Rahmen von polizeilichen Ermittlungsverfahren eingeschränkt werden, soweit dieses Gesetz es zulässt:
    a) Das Recht auf Bewegungsfreiheit
    b) Das Recht auf Eigentum
    c) Das Recht auf Privatssphäre
    d) Das Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung


Article III - Investigations
(1) Ein polizeiliches Ermittlungsverfahren ist durch die zuständige Polizeibehörde immer dann einzuleiten, wenn ein begründeter Verdacht gegen eine Person vorliegt, die Gesetze von Astoria State gebrochen zu haben.
(2) Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist mitsamt der Begründung unverzüglich dem Department of Justice mitzuteilen. Reicht die Begründung in den Augen des Department of Justice nicht aus, ist das Ermittlungsverfahren unmittelbar einzustellen.
(3) Das Department of Justice kann jederzeit einen Special Attorney ernennen, der die Ermittlungen in einem bestimmten Fall leitet. Er ist weisungsbefugt gegenüber allen an dem Fall beteiligten Beamten.
(4) Ermittlungsverfahren sind einzustellen, wenn Verjährung eintritt oder eine Anklageerhebung keine Aussicht auf Erfolg hat.
(5) Dem Verdächtigen ist die Möglichkeit einzuräumen, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dabei hat er Anspruch auf einen Rechtsbeistand, wenn er keinen Rechtsbeistand hat, soll der Staat ihm einen zugelassenen Rechtsanwalt zur Seite stellen.
(6) Der Verdächtige hat immer das Recht, zu schweigen, dieses Schweigen darf nicht gegen ihn verwendet werden. Er ist vor Beginn einer Befragung darauf hinzuweisen, dass er dieses Recht hat und alles, was er sagt, vor Gericht verwertet werden kann.
(7) Im Rahmen von Ermittlungsverfahren getätigte Aussagen werden auf Tonband aufgezeichnet, nach Einstellen des Ermittlungsverfahrens oder nach Ende des Gerichtsprozesses sind die Aufnahmen 2 Jahre aufbewahren.

Article IV - Intruding into privacy
(1) Im Rahmen von polizeilichen Ermittlungsverfahren kann die Observierung von verdächtigen Personen angeordnet werden, so diese als geeignet erscheint, Beweise für die Verdächtigungen zu finden.
(2) Eine Observierung über mehr als 48 Stunden ist durch das zuständige Gericht zu genehmigen, bei Gefahr im Verzuge auch vorübergehend mit der Genehmigung des Department of Justice zulässig.
(3) Das Anbringen von Abhör- und Überwachungsvorrichtungen und das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen ist zulässig, sofern es der Beweisgewinnung dient oder dienen kann.
(4) Zum Anbringen von Abhör- und Überwachungsvorrichtungen darf in die Privat- oder Geschäftsräume von überwachten Personen eingedrungen werden, dies bedarf einer Genehmigung des zuständigen Gerichts.

Article V - Securing Evidence
(1) Die Polizeibehörden sind berechtigt, Gegenstände, die der Wahrheitsfindung dienen, zu beschlagnahmen. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens sind die Gegenstände wieder ihrem Eigentümer zu übergeben.
(2) Zur Beweissicherung können auch Durchsuchungen von Räumlichkeiten angeordnet werden. Diese sind beim zuständigen Gericht zu beantragen, bei Gefahr im Verzug oder einer hohen Wahrscheinlichkeit der Verdunkelung kann der Antrag im Nachhinein gestellt werden.
(3) Werden Gegenstände zur Beweisfindung beschädigt oder zerstört, ist der Staat verpflichtet, Ersatz zu leisten, sofern die Beschädigung oder Zerstörung nicht nötig wurde um eine Gefahr zu verhindern oder an Beweismittel zu gelangen, die zu einem Erfolg der Anklage geführt haben und durch deren bereitwillige Herausgabe der Verdächtige die Beschädigung oder Zerstörung hätte vermeiden können.

Article VI - Custody
(1) Bei Gefahr im Verzug oder nachdem ein Täter auf frischer Tat ertappt wurde, können Polizeibehörden eine Person für bis zu 72 Stunden in Gewahrsam nehmen.
(2) Eine längere Untersuchungshaft muss durch das zuständige Gericht angeordnet werden.
(3) Die Untersuchungshaft ist auf die spätere Haftdauer anzurechnen.
(4) Eine Untersuchungshaft von mehr als einer Woche ist nur zulässig, wenn
    a) aufgrund tatsächlicher Umstände eine Flucht des Verdächtigen wahrscheinlich erscheint
    b) der Verdächtige in Freiheit die Möglichkeit hätte, Beweise zu vernichten
    c) der Verdächtige wahrscheinlich in Freiheit erneut das Gesetz brechen würde.

State of Astoria - The Liberty State

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Astoria State« (7. März 2017, 18:12)


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Dienstag, 17. März 2015, 11:17

Senatorial By-Election Act



Entry into Force: 17.03.2015
Repealed: 27.10.2018 (Popular Senatorial By-Election Act)

Amendments: N/A


Senatorial By-Election Act

Article I - Title and Purpose

Dieses Gesetz regelt die Nachwahl für das Senatorenamt in Astoria State und soll als Senatorial By-Election Act, kurz SBEA, zitiert werden.

Article II - Electoral Meeting
(1) Im Falle der Vakanz des Senatorenamtes sollen alle Bürgerinnen und Bürger von Astoria State in der Assembly zusammentreten.
(2) Der oder die Vorsitzende des Staatsparlamentes soll die Sitzung leiten, ist er oder sie nicht verfügbar sollen die Vertretungsregeln der Assembly greifen.

Article III - Candidacies
(1) Für 48 Stunden soll die Zeit gegeben werden, Kandidaturen zu erklären.
(2) Findet sich innerhalb der Frist kein Kandidat, so soll die Kandidaturenfrist mindestens 12 Stunden nach Einreichen einer ersten Kandidatur geöffnet bleiben.

Article IV - The Vote
(1) Abstimmungsberechtigt sind sämtliche Bürgerinnen und Bürger von Astoria State, die den Gesetzen des Bundes nach staatsbürgerliche Rechte auf Bundesebene besitzen.
(2) Die Abstimmung soll 96 Stunden dauern und, wenn möglich, geheim sein.
(3) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereint. Gelingt dies keinem der Kandidaten, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen, bei Stimmgleichheit zwischen allen Kandidaten, die einen der beiden größten Werte bei der Abstimmung erhalten haben, statt. Hier genügt die einfache Mehrheit.
(4) Findet die Abstimmung nicht geheim statt oder ist es technisch möglich, dies festzustellen, so ist die Abstimmung zu beenden sobald einer der Kandidaten die nötige Mehrheit erhalten hat oder eine Mehrheit für keinen der Kandidaten mehr möglich ist.
State of Astoria - The Liberty State

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »The State of Astoria« (27. Oktober 2018, 14:21)


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Samstag, 24. Oktober 2015, 15:45

Astoria State Foundation for Embodiment Act



Entry into Force: October 24, 2015
Abrogated: November 18, 2017 (part of the Compact on the Establishment of the Astorian Institution Ratification Act)


Amendments: N/A

Astoria State Foundation for Embodiment Act

SECTION I – General Provisions
(1) Dieses Gesetz dient der Errichtung einer Institution mit dem Namen "Foundation for Embodiment", die für die Ausgestaltung von Astoria State zuständig ist.
(2) Es soll zitiert werden als "Foundation for Embodiment Act".

SECTION II –Tasks and Organisation of the Foundation
(1) Die Foundation for Embodiment hat ihren Sitz in Astoria City.
(2) Die Aufgabe der Stiftung ist es, Einzelheiten der Ausgestaltung Astoria State festzulegen, bevor sie in Lexika oder öffentlichen Auftritten des Staates eingepflegt werden.
(3) Stimmberechtigte Mitglieder der Institution sind:
a) der amtierende Governor,
b) der Speaker der Assembly
c) drei von der Assembly gewählte Vertreter
(4) Jeder Bürger von Astoria State hat das Recht seinen Anliegen in der Foundation Gehör zu verschaffen.
(5) Das beschließende Organ der Stiftung ist der Foundation Council, dem alle stimmberechtigten Mitglieder angehören. Nur er kann Festlegungen bezüglich der Ausgestaltung Astoria State treffen.
(6) Vorsitzender des Foundation Councils ist der amtierende Governor, der die Stiftung in der Öffentlichkeit repräsentiert, die Debatten leitet und Beschlüsse veröffentlicht.
(7) Jeder Councilman der Foundation hat das Recht, Debatten im Foundation Council zu beginnen.
(8) Halbjährlich hat der Foundation Council einen Bericht über die Tätigkeit der Stiftung vorzulegen und sich den Fragen der Assembly zu stellen.

SECTION III – Final Provisions
Dieses Gesetz tritt entsprechend den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
State of Astoria - The Liberty State

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Matthew Lugo« (18. November 2017, 15:02) aus folgendem Grund: Bill zu Act


Beiträge: 207

Beruf: Consultant

Wohnort: Astoria City

Bundesstaat: Astoria State

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Dienstag, 10. November 2015, 08:07

Arbeitsprotokoll der Commoners

Arbeitsprotokoll
Monat: November 2015


Zu Beginn dieses Monats gehörten laut Registration Office folgende Personen der Assembly an:

van de Westplate, Arjan
Laval, Béatrice
Smith, Daniel Nicolas
Tolland, William
Wayne, James Arthur
Monroe, Scarlett
Dietz, Nicolas Frederic Henry
Bliss, Philemon
Lugo, Matthew Carrion
bin Tahir, Sharif
Darlington, Joseph

Es fanden statt:
1 Aussprachen
3 Abstimmungen
1 Hearing

Beteiligungen:

van de Westplate, Arjan

Aussprachen: 0/1

Abstimmungen: 0/3

Hearings: 0/1

Laval, Béatrice

Aussprachen: 1/1

Abstimmungen: 2/3

Hearings: 0/1

Smith, Daniel Nicolas

Aussprachen: 0/1

Abstimmungen: 1/3

Hearings: 0/1

Tolland, William

Aussprachen: 0/0

Abstimmungen: 0/3

Hearings: 0/1

Wayne, James Arthur

Aussprachen: 0/1

Abstimmungen: 0/3

Hearings: 0/1

Monroe, Scarlett

Aussprachen: 0/1

Abstimmungen: 0/3

Hearings: 0/1

Dietz, Nicolas Frederic Henry

Aussprachen: 0/1

Abstimmungen: 0/3

Hearings: 0/1

Bliss, Philemon

Aussprachen: 0/1

Abstimmungen: 1/3

Hearings: 0/1

Lugo, Matthew Carrion

Aussprachen: 1/1

Abstimmungen: 2/3

Hearings: 1/1

bin Tahir, Sharif

Aussprachen: 1/1

Abstimmungen: 3/3

Hearings: 0/1

Darlington, Joseph

Aussprachen: 1/1

Abstimmungen: 2/3

Hearings: 1/1


SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Gewertet werden nur Personen, die zu Beginn eines Monats der Assembly angehörten. Relevant ist die BürgerInnenliste des Registration Office.
Ein Ausscheiden wird vermerkt.
Gewertet werden Aussprachen und Abstimmungen, die im Verlauf des relevanten Kalendermonats begonnen wurden.
Sharif bin Tahir, M.A.

Philosopher and Sociologist
Fr. Chief of Staff (Governor of Astoria State)
Fr. Senior Advisor in the Astoria State Department of Education
Fr. Junior Advisor in the Astoria State Department of the Interior

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Quinn Michael Wells« (29. November 2015, 21:11)


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Dienstag, 8. März 2016, 11:38

Astoria State Municipal Organization Act



Entry into Force: 08.03.2016

Amendments: N/A


Astoria State Municipal Organization Act

Article I - General Provisions

(1) Dieses Gesetz enthält Regelungen über die Aufteilung von Astoria State in Gebietskörperschaften und deren konkrete Befugnisse.
(2) Alle Personenbezeichnungen beziehen sich stets auf männliche und weibliche Personen gleichermaßen.
(3) Gebietskörperschaft bezeichnet jedes County und jede Independent City

Article II - Counties and Independent Cities

(1) Astoria State besteht aus sieben Counties und zwei Independent Cities.
(2) Dies sind im Folgenden:
I - Alberry County mit der Hauptstadt Francistown;
II - Astoria County mit der Hauptstadt Hudsonboro;
III - Carsten County mit der Hauptstadt Westchester;
IV - Drake County mit der Hauptstadt Wallboro;
V - McSmith County mit der Hauptstadt Redford;
VI - Thomson County mit der Hauptstadt New Virgine;
VII - York County mit der Hauptstadt Flint;
VIII - City of Greenville;
IX – Astoria City.
(3) Die Grenzziehung der Counties und Independent Cities wird aus der jeweils aktuellen Version der Karte des Bundesstaates ersichtlich.
(4) Der Administration der Counties steht ein County Commissioner, der Administration in den Independent Cities ein Bürgermeister (Mayor) vor.

Article III - Right to vote

(1) Um in einem County oder einer Independent City nach dem Astoria State County Act mitbestimmungsberechtigt zu werden, ist eine formlose Anzeige des Wohnsitzes in diesem Bereich an das Innenministerium nötig.
(2) Das Innenministerium führt eine öffentliche Liste mit den Namen der in den Cities und Counties mitbestimmungsberechtigten Bevölkerung. Jede mitbestimmungsberechtigte ID ist einer ID mit staatsbürgerlichen Rechten im Gebiet von Astoria State zuzuordnen, je County oder City darf jede Person nur eine mitbestimmungsberechtigte ID führen.
(3) Keine Person soll in mehr als 3 Counties oder Independent Cities mitbestimmungsberechtigte IDs führen.
(4) Das Mitbestimmungsrecht umfasst das Wahlrecht bei Wahlen zum Bürgermeister oder County Commissioner sowie das volle Stimmrecht bei Abstimmungen auf dem Gebiet der Gebietskörperschaft, sofern diese nichts anderes geregelt hat.

Article IV - Legislative rights

(1) Jede Gebietskörperschaft hat eigene Gesetzgebungskompetenz über einen City Council oder einen County Council.
(2) Die Zugehörigkeit zum Council regelt die Gebietskörperschaft, hat sie keine Regeln erlassen so werden Verordnungen und Beschlüsse von einer Gemeindeversammlung erlassen, zu der alle in der Gebietskörperschaft wohnhaften Personen Zugang und in der alle in der Gebietskörperschaft wohnhaften Personen Stimmrecht haben.
(3) Vorlageberechtigt im Council ist ausschließlich der Mayor oder der County Commissioner.
(4) Vorlagen gelten als angenommen, sofern nicht binnen 4 Tagen Widerspruch eingelegt wird, andernfalls hat eine Abstimmung unter allen abstimmungsberechtigten IDs zu erfolgen.
(5) Näheres regeln die Legislativorgane selbst durch Geschäftsordnungen.

Article V - Legislative competences
(1) In den alleinigen Regelungsbereich der Gebietskörperschaften fällt:
    (1) die regionale Raumplanung
    (2) die Versorgung der Bevölkerung mit Energieträgern und Wasser
    (3) das Baurecht
    (4) die Einführung von kommunalen Steuern, welche nicht das Einkommen oder den Umsatz von Unternehmen besteuern.
    (5) die Schaffung regionaler Kulturangebote
    (6) Haushaltsangelegenheiten der Gebietskörperschaften
    (7) die konkrete Ausgestaltung derjenigen Sicherheitsbehörden, die ausschließlich im Bereich der Gebietskörperschaft tätig werden
    (8) die Förderung der Ansiedlung von Unternehmen im Bereich der Gebietskörperschaft und die Schaffung von Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze des Staates
    (9) Die Einrichtung und Instandhaltung öffentlicher Verkehrswege und der Unterhalt eines öffentlichen Personennahverkehrs.
    (10) alles, was von der Natur der Sache her ausschließlich die einzelne Gebietskörperschaft betrifft.

(2) Weitere Gesetzgebungsbefugnisse können durch Recht des Staates delegiert werden.
(3) In ungeregelten Bereichen können die Kommunen Rechtsverordnungen erlassen, die soweit gültig sind, wie es kein dem widersprechendes Recht des Staates oder des Bundes gibt.

Article VI - Elections of Mayors and County Commissioners
(1) Die County Commissioners und Mayors werden durch freie und geheime Wahl, durch die im jeweiligen County oder der jeweiligen Independent City wohnhaften Bürger für eine Amtszeit von sechs Monaten gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt möglich.
(2) Für die Durchführung der Wahlen ist der Governor zuständig.
(3) Jeder, der seinen festen Wohnsitz im betreffenden County oder der Independent City hat, hat das Recht, für das Amt zu kandidieren.
(4) Bewerber geben ihre Kandidatur dem Governor bekannt. Nach der ersten Bewerbung gilt eine Frist von 5 Tagen, in der weitere Bewerbungen für denselben Posten abgegeben werden können. Nach Ablauf dieser Frist findet die Wahl statt.
(5) Die Wahl dauert 5 Tage. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
(6) Gibt es bei einer Wahl nur einen Kandidaten, so entfällt das Wahlprozedere.
(7) Kommt ein County Commissioner oder Mayor dauerhaft seinen Aufgaben nicht nach, so ist er durch den Governor zu verwarnen. Bleibt diese Verwarnung wirkungslos, so ist er sieben Tage nach der Verwarnung durch den Governor zu entlassen.
(8 ) Wird ein County Commissioner oder Mayor irregulär aus seinem Amt entlassen, so übernimmt das Government die vorrübergehend die Verwaltung des County oder der Independent City.
(9) Es obliegt den gesetzgebenden Körperschaften der Gebietskörperschaften, andere Regelungen die Wahl betreffend zu schaffen, sie können jedoch die Amtszeit nicht über sechs Monate hinaus verlängern.

Article VII - Library of Astoria State
(1) In der State Library wird für die Verordnungen jeder Gebietskörperschaft ein Ordner angelegt.
(2) Für die Pflege ist der Mayor oder County Commissioner oder eine von ihm ernannte Person zuständig.
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Dienstag, 21. Februar 2017, 00:51



SANCTIONS 02-05/2017

Verwarnte Commoner
Holland, Kimberly (I: 19. 02. 2017)
McWeston Caiden (I: 19. 02. 2017)
Dietz, Nicolas Jr. (I: 20. 02. 2017, II: 21. 02. 2017)

Erteilte Hausverbote (Commoner)
Dietz, Nicolas Jr. (21. 02. 2017: 10 Tage, bis 02. 03. 2017)
Dietz, Nicolas Jr. (11. 03. 2017: 20 Tage, bis 31. 03. 2017)

Erteilte Hausverbote (Besucher)
Henry, Frank (21. 02. 2017: 10 Tage, bis 02. 03. 2017)
Canterbury, James (26. 02. 2017: 10 Tage, bis 08. 03. 2017)



Verhängte Ordnungsgelder
Dietz, Nicolas Jr. (21. 02. 2017 - $ 500.00)



(Kingston)
Speaker of the Assembly

BEN KINGSTON

55th President of the United States
47th & 49th Speaker of the House of Representatives
29th President of the U. S. Senate
Former Congressman
Former Senator

Dieser Beitrag wurde bereits 9 mal editiert, zuletzt von »Benjamin Kingston Jr.« (15. Mai 2017, 21:18)


67

Montag, 6. März 2017, 23:09

First Amendment to the Constitution [State Assembly]

(1) Mitglied der State Assembly soll jeder qualifizierte Staatsbürger der Vereinigten Staaten sein, der seinen Wohnsitz im Staat hat. Es soll die traditionelle Amtsbezeichnung „Commoner“ führen.
(2) Ein Commoner kann auf sein Mandat jederzeit durch Anzeige verzichten und es wiedererlangen, solange er die Bedingungen dafür erfüllt..
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68

Freitag, 11. August 2017, 21:31

Retroactive Permit 08/11/2017




RETROACTIVE PERMIT

passed by the Assembly on August 11, 2017


Die Assembly stellt fest, dass es in der Vergangenheit wiederholt zu formellen Verstößen gegen die Geschäftsordnung, insbesondere gegen die Bestimmung der Art. 5 Ssc. 8 Standing Order gekommen ist. Im Interesse der Rechtssicherheit erklärt die Assembly alle diese Verstöße hiermit für unbeachtlich, sofern die betroffenen Anträge von der erforderlichen Mehrheit angenommen und kein berechtigter Commoner zu Unrecht von der Abstimmung ausgeschlossen wurde.

BEN KINGSTON

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29th President of the U. S. Senate
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