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Erika Varga

47th President of the United States

Beiträge: 990

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Wohnort: Freyburg

Bundesstaat: Assentia

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1

Sonntag, 12. Oktober 2014, 12:19

Varga ./. Sanderson, President of the Senate


Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus

1. Der Antragsteller:
Ms. Erika Varga
in ihrer Funktion als Gouverneurin von Assentia und Mitglied der State Assembly

2. Der Antragsgegner:
Daryll Kyle Sanderson
in seiner Funktion als Präsident des Senats

3. Hiermit beantragt der Antragsteller die Erteilung eines Writ of Mandamus zur Eröffnung des Hauptverfahrens

4. Der Antrag richtet sich auf die folgende Feststellung des United States Supreme Court:

1. Die Wahl von Mr. Timothy Ford durch die State Assembly zum Senator gemäss dem Recht des Staates Assentia war rechtens.
2. Die Entscheidung des Senatspräsidenten die Wahl nicht zu akzeptieren war nicht rechtens und ist daher aufzuheben. Die Vereidigung von Mr. Timothy Ford hat umgehend zu erfolgen.

5. Begründung der Zuständigkeit des Supreme Court

Die Antragsstellerin ist Gouverneurin des betroffenen Bundesstaates und als Wählerin auch unmittelbar selbst betroffen. Der Antragsgegner ist der Präsident des Senats und somit ein Verfassungsorgan des Bundes. Die Zuständigkeit des Supreme Court ergibt sich aus Ch 2, Art I, Sec 2, Ssec 2, No 2 Federal Judiciary Act i.V.m. Ch 2, Art II, Sec 3, No 1 Federal Judiciary Act.

6a. Tatsächliche Umstände:

1. Die Antragstellerin ist Gouverneurin und Mitglied der State Assembly.
2. Der Antragsgegner führt den Vorsitz über den Senat.
3. Der Antragsgegner verstösst mit seinem Entscheid gegen Art III, Sec 4, Ssec 5 der US Constitution und Art IV, Sec 4, Ssec 1 des Federal Election Act.

6b. Rechtliche Umstände

1. Nach Art III, Sec 4, Ssec 5 der US Constitution ist ein vakant gefallener Senatssitz umgehend nach der durch die von der gesetzgebenden Körperschaft des betroffenen Bundesstaates bestimmten Weise neuzubesetzen.
2. Art IV, Sec 4, Ssec 1 Federal Election Act unterstreicht das bereits in der Verfassung niedergeschriebene Vorgehen ausdrücklich.
3. In Art IV, Sec 3, Ssec 1 -3 der Constitution of the Republic of Assentia trifft der Bundesstaat die in Art III, Sec 4, Ssec 5 der US Constitution geforderten Regelungen vollumfänglich.
4. Der von Senatspräsident Daryll Kyle Sanderson angeführte und äusserst verfassungskritische Art IV, Sec 7, Ssec 3 Citizenship Act hat lediglich Bedeutung wenn Federal- und State-ID im selben Bundesstaat niedergelassen sind.
5. Der Entscheid von Senatspräsident Daryll Kyle Sanderson steht daher in offenem Widerspruch zur Verfassung der Vereinigten Staaten, zum Federal Election Act und zur Verfassung des Bundesstaates Assentia und stellt somit einen verfassungswidrigen Eingriff und explizite Missachtung des Wählerwillens dar.


Fredricksburg, October 12, 2014
Erika Varga
Governor of Assentia

Russell S. Floyd

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Bundesstaat: Serena

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2

Sonntag, 12. Oktober 2014, 12:35

Governor, ich bestätige hiermit den Eingang des Antrags.

Russell S. Floyd

Not affiliated with Pink

Beiträge: 199

Wohnort: San Quentin

Bundesstaat: Serena

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3

Montag, 13. Oktober 2014, 11:59



Office of Justice Russell S. Floyd
Muffley Square, Astoria City
October 13th, 2014


Varga vs. The President of the Senate

ON PETITION FOR A WRIT OF MANDAMUS



Der Antrag auf Erteilung eines Writ of MANDAMUS wurde zugestellt.

Der Antragsgegner wurde aufgefordert, ausschließlich schriftlich innerhalb von drei Tagen, also bis 16. 10. 2014, 12:00, zum Antrag ein Statement of Defense zu verfassen und einzureichen.




(Russell S. Floyd)
Associate Justice of the Supreme Court


Jill Valentine

Attorney-at-Law

Beiträge: 118

Beruf: Attorney-at-Law

Wohnort: Amada (Freeland)

Bundesstaat: Freeland

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4

Montag, 13. Oktober 2014, 15:49

Statement of Defense


In dem Prozess Varga ./. The President of the Senate meldet sich die Kanzlei Umbrella Legal hiermit als Prozessbevollmächtigte des Präsidenten des Senats der Vereinigten Staaten. Schriftiche Vollmacht liegt an.

Wir beantragen für den Antragsgegner:

1. Die Erteilung eines Writ of Mandamus abzulehnen.
2. Für den Fall, dass ein Writ of Mandamus erteilt wird, die Klage abzuweisen.

Begründung:

1.


Der Oberste Gerichtshof ist für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits in erster Instanz nicht zuständig.

Der Federal Judiciary Act zählt in Chapter 2 Article II Sections 2, 3, 4 und 6 sämtliche Rechtsstreitigkeiten auf, über die der Oberste Gerichtshof in erster Instanz entscheidet. Der vorliegende Rechtsstreit gehört in keine dieser Kategorien:

Die Antragstellerin ist weder ein Organ oder Teil eines Organs der Vereinigten Staaten, noch ein Bundesstaat der Vereinigten Staaten, noch ein fremder Staat oder dessen Repräsentant, noch handelt es sich um eine Rechtsstreitigkeit die vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten anstelle eines nicht eingerichteten oder nicht besetzten oder sonst verhinderten Obersten Gerichtshofes des Staates Assentia zu entscheiden ist. Antragsstellerin ist ausweislich des Rubrums die Bürgerin der Vereinigten Staaten Ms. Erika Varga.

Selbst wenn man den Zusatz "in ihrer Funktion als Gouverneurin von Assentia" dahingehend versteht, dass Antragssteller oder Mitantragssteller der Bundesstaat Assentia sein soll, ist keine erstinstanzliche Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofes gegeben. Denn auch in diesem Fall ist der Oberste Gerichtshof in erster Instanz nur zuständig, wenn der Antragsgegner die Vereinigten Staaten oder ein anderer Bundesstaat ist.

Der Antragsgegner ist jedoch der Präsident des Senats, also nur ein Teil eines Organs der Vereinigten Staaten. Solche Rechtsstreitigkeiten gehören gemäß Chapter 3 Article II Section 1 Subsection 1 Federal Judiciary Act in erster Instanz vor ein Bundesdistriktgericht. Chapter 3 Article II Section 6 Subsection 4 Federal Judiciary Act trifft für solche Rechtsstreitigkeiten auch Bestimmungen dazu, welches Bundesdistriktgericht örtlich zuständig ist.

Auch über den Umweg von Article V Section 3 Subsection 1 U. S. Constitution lässt sich eine erstinstanzliche Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofes nicht begründen. Dieser besagt nur, dass der Oberste Gerichtshof überhaupt auch eine Zuständigkeit hat für Beschwerden, welche von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch ein Gesetz, eine Verfügung oder sonstige Maßnahme einer staatlichen Institution in seinen ihm aus der Verfassung erwachsenden Rechten verletzt worden zu sein. Von einer erstinstanzlichen oder exklusiven Zuständigkeit steht dort nichts.

Es steht dem Gesetzgeber also frei, vom Antragssteller einer solchen Beschwerde zu verlangen, zunächst den Instanzenweg zu beschreiten ehe er in letzter Instanz den Obersten Gerichtshof anruft. Dadurch wird sein Recht nicht geschmälert, solche Beschwerden dem Obersten Gerichtshof vorzutragen. Es ist jedoch legitim und zumutbar von ihm zu verlangen, vor Inanspruchnahme des Oberste Gerichtshofes in seiner Sache nachzuweisen, dass ihm wirklich keine andere Stelle oder Instanz - hier das zuständige Bundesdistriktgericht und ggf. das zuständige Bundesberufungsgericht - mit seiner Beschwerde weiterhelfen konnte.

Zuständiges Gericht erster Instanz ist in dieser Sache somit gemäß Chapter 3 Article II Section 1 Subsection 1 und Section 6 Subsection 4 Federal Judiciary Act das Bundesdistriktgericht für den Distrikt von Assentia. Die Erteilung eines Writ of Mandamus vor dem Obersten Gerichtshof ist mangels Zuständigkeit folglich abzulehnen.

2.


Die Zulassung von State-IDs zur Nachwahl eines Senators verstößt gegen Article I Section 1 und Article III Section 4 Subsection 1 U.S. Constitution, Article I Section Section 4 Subsections 2 und 3, Section 5 Subsection 2 Citizenship Act, Article I Section 4 Subsection 1 Federal Election Act. Ausnahmen sind nur denkbar sofern es sich um State-IDs handelt, die in einer Nachwahl eines Senators durch das Parlament eines Bundesstaates eine im gleichen Bundesstaat wohnhafte und dort zum Senator wahlberechtigte Federal-ID vertreten, die eben auf Aufgrund der Zugehörigkeit zu dieser State-ID nicht im Parlament vertreten ist.

Die genannten Bestimmungen haben gemäß Article VI Section 1 Subsection 1 U.S. Constitution Vorrang vor Bestimmungen des Bundesstaates Assentia. Regelungen des Bundesstaates Assentia gemäß Article III Section 4 Subsection 5 U.S. Constitution dürfen nicht gegen diese Bestimmungen verstoßen.

Article I Section 1 U.S. Constitution bestimmt die Vereinigten Staaten als einen u. a. demokratischen Bundesstaat. Unverzichtbares Wesensmerkmal einer Demokratie ist die Stimmengleichheit aller Staatsbürger in Wahlen und Abstimmungen. Citizenship Act und Federal Election Act tragen diesem Prinzip durch Bestimmungen Rechnung die sicherstellen, dass niemand bei Wahlen zu Ämtern auf Bundesebene mehr Stimmen hat als ein anderer.

Eine solche Konstellation ergibt sich jedoch dann, wenn State-IDs ohne Berücksichtigung des Wohnsitzes und Wahlrechts ihrer zugehörigen Federal-ID zur Nachwahl eines Senators zugelassen werden. Auf diese Weise können einer Federal-ID - der wie allen anderen Wahlrecht zum Senator in genau einem Bundesstaat zusteht, in dem sie seit einer gewissen Zeit leben - zugehörige State-IDs Einfluss auf die Wahl des Senators in mehreren und theoretisch sogar allen Bundesstaaten nehmen. Dies verstößt gegen das von der Bundesverfassung verlangte Prinzip der Stimmengleichheit in Wahlen und Abstimmungen.

Entsprechend bestimmt der Citizenship auch, dass State-IDs IDs mit politischen Rechten nur in einem Bundesstaat sind. Sie haben jedoch keine politischen Rechte auf Bundesebene. Der Senator für einen Bundesstaat vertritt nicht sie, sondern die in einem Bundesstaat wohnhaften Federal-IDs im Senat. Theoretisch könnte ein Vorgehen bei der Nachwahl eines Senators wie im Bundesstaat Assentia dazu führen, dass State-IDs ohne zugehörige Federal-ID mit Wohnsitz und Wahlrecht zum Senat in diesem Bundesstaat darüber bestimmen, wer die in diesem Bundesstaat wohnhaften und dort zum Senator wahlberechtigten Federal-IDs im Senat vertritt. Obwohl der Senator für diesen Bundesstaat gar nicht ihr Vertreter im Senat ist. Das ist der Senator für jenen Bundesstaat, in dem ihre zugehörige Federal-ID ihren Wohnsitz hat.

Es ist die Pflicht des Bundesstaates Assentia, sein Verfahren zur Nachwahl eines Senators für diesen Bundesstaat so auszugestalten, dass es mit dem höherrangigen Bundesrecht in Einklang steht. Er kann aus Article III Section 4 Subsection 5 U.S. Constitution keinen Anspruch darauf herleiten, dass das komplette Bundesrecht so zurecht gebogen wird, dass es zu seinen Bestimmungen zur Nachwahl eines Senators passt.

An der Nachwahl des Senators für Assentia haben State-IDs teilgenommen, deren zugehörige Federal-IDs in diesem Bundesstaat nicht zum Senator wahlberechtigt sind. Dadurch hat diese Nachwahl gegen Article I Section 1 und Article III Section 4 Subsection 1 U.S. Constitution, Article I Section Section 4 Subsections 2 und 3, Section 5 Subsection 2 Citizenship Act, Article I Section 4 Subsection 1 Federal Election Act verstoßen. Die genannten Bestimmungen haben gemäß Article VI Section 1 Subsection 1 U.S. Constitution Vorrang vor Article III Section 1 Subsection 2 und Article IV Section 3 Subsection Constitution of the Republic of Assentia. Auch Article III Section 4 Subsection 5 U.S. Constitution befreit den Bundesstaat Assentia nicht von der Pflicht, diese Bestimmungen zu beachten.

Der Präsident des Senats war somit berechtigt und verpflichtet, die Aufnahme des in dieser Nachwahl gewählten Kandidaten in den Senat zu verweigern.

Die Klage ist entsprechend abzuweisen.

Valentine
Attorney-at-Law
Prozessvollmacht



Hiermit bevollmächtige ich die Kanzlei Umbrella Legal mich, in meiner Funktion als President of the Senate, in der Angelegenheit "Varga ./. the President of the Senate" in vollem Umfang rechtlich zu vertreten.

Astoria City, 13th of October, 2014
Daryll K. Sanderson
President of the Senate

Tamara Arroyo

U.S. Senator

Beiträge: 971

Beruf: Attorney-at-law

Wohnort: Shenghei, Serena

Bundesstaat: Serena

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5

Donnerstag, 16. Oktober 2014, 20:52



In dem Verfahren
    Varga
    - Plaintiff -

versus
    The President of Senate
    - Defendant -

- PER CURIAM -
Entschieden: 16.10.2014



über den

Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus


darauf gerichtet, ein Verfahren über die folgenden Feststellungen zu eröffnen:

1. Die Wahl von Mr. Timothy Ford durch die State Assembly zum Senator gemäss dem Recht des Staates Assentia war rechtens.

2. Die Entscheidung des Senatspräsidenten die Wahl nicht zu akzeptieren war nicht rechtens und ist daher aufzuheben. Die Vereidigung von Mr. Timothy Ford hat umgehend zu erfolgen.

ergeht folgende
Court Order:


    Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus wird zurückgewiesen.


So wurde es angeordnet.




R E A S O N S :

I.
1. Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wurde vom Kläger gestellt.
2. Die Entscheidung über die Nichterteilung des Writs wurde vom Gericht nach Würdigung der Argumente beider Parteien auf der Grundlage von Article IV Section 2 Subsections 5 SCOTUS Act gefällt.

II.
1. Die Antragstellerin beabsichtigt die Feststellung, dass die durch den Senatspräsidenten getroffene Entscheidung, die Wahl Mr. Timothy Ford zum Senator vorn Assentia nicht zu akzeptieren nicht rechtens war und daher aufzuheben sei und die Vereidigung von Mr. Timothy Ford umgehend zu erfolgen habe.
2. Die Antragstellerin ist Gouverneurin des Bundesstaates Assentia. Der Antragsgegner Präsident des Senats.
3. Die durch den SCOTUS erstinstanzlich zu entscheidenden Rechtsstreitigkeiten sind abschließend und vollzählig in Chapter 2 Article II Sections 2, 3, 4 und 6 des Federal Judiciary Act aufgezählt.
4. Um einen begründeten Anspruch auf Erteilung eines Writ of Mandamus zu haben, muss die Antragstellerin entweder ein Organ oder Teil eines Organs der Vereinigten Staaten, ein Bundesstaat der Vereinigten Staaten oder ein fremder Staat oder dessen Repräsentant sein. Sie ist jedoch nichts von alle dem.
5. Zwar mag die Antragstellerin Governor of Assentia sein, dies impliziert jedoch keineswegs, dass der Bundesstaat Assentia die Klage unterstützt oder Mitantragssteller ist. Selbst wenn es so wäre, würde auch dies keine erstinstanzliche Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofes ergeben, denn auch in diesem Fall ist der Oberste Gerichtshof in erster Instanz nur zuständig, wenn der Antragsgegner die Vereinigten Staaten oder ein anderer Bundesstaat sind.
6. Ebenso liegt im zu verhandelnden Fall keine Rechtsstreitigkeit vor, die vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten anstelle eines nicht eingerichteten oder nicht besetzten oder sonst verhinderten Obersten Gerichtshofes des Staates Assentia zu entscheiden ist.
7. Der Antragsgegner ist der Präsident des Senats, also nur ein Teil eines Organs der Vereinigten Staaten. Diese Art Rechtsstreitigkeit gehört gemäß Chapter 3 Article II Section 1 Subsection 1 Federal Judiciary Act in erster Instanz vor ein Bundesdistriktgericht. Chapter 3 Article II Section 6 Subsection 4 Federal Judiciary Act trifft für solche Rechtsstreitigkeiten auch Bestimmungen dazu, welches Bundesdistriktgericht örtlich zuständig ist.
8. Somit ist das zuständige Gericht erster Instanz in dieser Sache das Bundesdistriktgericht für den Distrikt von Assentia (gemäß Chapter 3 Article II Section 1 Subsection 1 und Section 6 Subsection 4 Federal Judiciary Act).
9. Die Erteilung eines Writ of Mandamus vor dem Obersten Gerichtshof war mangels Zuständigkeit folglich abzulehnen.


Arroyo, CJ, verfasste eine Begründung, der sich Floyd, J und Dunn, J anschlossen.



Sen. Tamara Arroyo (I-SE)
President of the United States Senate

Former Chief Justice of the U.S. Supreme Court
Former Attorney General Presidency Ramsey-Prescott