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Trade Regulations of Military Equipment Act
THE FEDERAL ARCHIVE
Official Document -Attested Copy
UNITED STATES CITIZENSHIP ACT
Inkraftgetreten am:
02.10.2014
Unterschrieben von President Eric Baumgartner
Geändert am:
26.10.2014
Trade Regulations of Military Equipment Amendment Act
Trade Regulations of Military Equipment Act
Section 1 – Purpose and citation
(1) Dieses Gesetz dient der Regulierung des Imports und Exports von Kriegsgeräten.
(2) Das Gesetz soll zitiert werden als „Trade Regulations of Military Equipment Act“.
Section 2 – Definitions
(1)Kriegsgeräte im Sinne dieses Gesetzes sind:
a) ABC-Waffen
b) Panzerabwehrhandwaffen
c) Flammenwerfer, Granatwerfer
d) Handgranaten
e Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber und bewaffnete Drohnen
f) Kriegsschiffe, Landungsboote und U-Boote
g) Kampfpanzer
h) Raketenwaffen sowie ihre mobilen und stationären Start-Vorrichtungen
i) Haubitzen, Artillerie, Landminen, Seeminen, Antipersonenminen, Minenwerfer, Minenlege-Vorrichtungen und Sprengbomben
j) Torpedos, Minen, Bomben und Wasserbomben
k) Gefechtsköpfe und Munition für die oben aufgeführten Waffen
l) Jedes weitere Gerät, das vom Verteidigungsministerium als Kriegsgerät eingestuft wird.
(2)Fachgerecht entmilitarisierte Versionen der oben aufgeführten Kriegsgeräte fallen nicht unter dieses Gesetz. Die Überprüfung der Entmilitarisierung obliegt dem Verteidigungsministerium oder einer von diesem beauftragten Behörde. Als fachgerecht entmilitarisiert kann nur ein Kriegsgerät gelten, dessen Funktionsfähigkeit so herabgesetzt wurde, dass es weder für den Einsatz als Kriegsgerät geeignet ist, noch ohne Maßnahmen, die einem Laien nicht ohne weiteres möglich sind, wieder zu diesem Zwecke hergerichtet werden kann.
Section 3 – Commerce
(1) Die Einfuhr von Kriegsgeräten in die Vereinigten Staaten oder ihre Verbringung über die Grenzen eines Bundesstaates ist nur zulässig, wenn sie zur Verwendung durch die Streitkräfte oder die Sicherheitsbehörden des Bundes oder eines Staates bestimmt sind.
(2) Die Ausfuhr von Kriegsgeräten aus den Vereinigten Staaten bedarf der Genehmigung des Handelsministeriums. Dem Verteidigungsministerium kommt ein Vetorecht zu.
Section 4 – Unlawful actions
Eine Ein- oder Ausfuhr im Sinne von Section 3 dieses Gesetzes ist ungesetzlich, wenn sie ohne erforderliche Genehmigung geschieht. Sie ist ein Verbrechen der Klasse C im Sinne des Bundesstrafgesetzbuches.
Section 5 – Coming into force
Das Gesetz tritt gemäß der Verfassungsbestimmungen in Kraft.