Mr Speaker,
ich beantrage Aussprache und Abstimmung über folgende Bill:
Federal Judges Conference Introduction Bill
Section 1 - Amending the Federal Judiciary Act to Introduce the FJC
In Chapter I, Article II Federal Judiciary Act wird eine Section 4 eingefügt:
Sec. 4 - Federal Judges Conference
(1) Unter Vorsitz des Obersten Bundesrichters oder des Leitenden Richters der Bundesgerichte sollen alle beigeordneten Richter des Obersten Gerichtshofes und alle Bundesrichter die Bundesrichterkonferenz der Vereinigten Staaten bilden. Der Attorney General soll mit beratender Stimme teilnehmen können, wenn die Konferenz ihn einlädt.
(2) Die Konferenz soll neben dem juristischen Austausch zwischen den Mitgliedern und der Interessenvertretung der Bundesgerichte folgende Aufgaben wahrnehmen:
a) die administrative Organisation und Unterstützung der Bundesgerichte,
b) die Beratung, Verabschiedung und Änderung von Codes of Procedures für das Straf-, Zivil- und Berufungsverfahren, wie auch für die Verwertung von Beweisen im Rahmen der Gesetze der Vereinigten Staaten und mit Zustimmung des zuständigen Kongressausschusses,
c) die Sammlung von Präzedenz- oder Grundlagenentscheidungen eines Bundesgerichtes der Vereinigten Staaten sowie die Bereitstellung von Musterentscheidungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Rechtssprechung.
(3) Die Konferenz soll sich eine Geschäftsordnung geben, wenn sie dies für erforderlich hält und alle ihre Entscheidungen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen fassen. Jedoch sollen Entscheidungen nach Ssc. 2, Num. b und c nicht getroffen werden, wenn 1/3 der teilnehmenden Bundesrichter widerspricht.
(4) Die Konferenz kann jederzeit Sachverständige oder Amtsträger anhören, wenn dies für die Entscheidungsfindung dienlich ist, sie jedoch weder verpflichten noch vorladen.
Section 2 - Amending the Federal Judiciary Act to introduce the CJFC
In Chapter I, Article II Federal Judiciary Act wird eine Section 5 eingefügt:
Sec. 5 - Chief Judge of the Federal District Courts and the Federal Court of Appeals
Die Richter an den Bundesdistrikt- und Bundesberufungsgerichten bestimmen aus ihrer Mitte den Chefrichter der Federal Courts für die Dauer von sechs Monaten oder bis zur Vakanz des Amtes. Der Chefrichter leitet die Geschäfte der Bundesdistrikt- und -berufungsgerichte und weist den Richtern die Verfahren zu und fördert den Austausch sowie die Zusammenarbeit zwischen ihnen.
Section 3 - Code of Criminal Procedure Special Provision
Der Code of Criminal Procedure Act tritt außer Kraft, sobald er nach dem in Chapter I, Article II, Section 4 Federal Judiciary Act beschriebenen Verfahren ersetzt worden ist.
Section 4 - Coming into force
Das Gesetz tritt nach den Bestimmungen der Verfassung in Kraft.