Mr Speaker, ich beantrage Aussprache und Abstimmung über den folgenden Entwurf:
First Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act Amendment
Section 1
Es wird eine Section 3a in den Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act eingefügt, lautend wie folgt:
Section 3a – Enforcement of states laws by federal authorithies
(1) Zur Verfolgung von Verstößen der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Staatsgesetze können sich die Bundesstaaten im Wege der Organleihe der Bundesgerichte und Bundesbehörden bedienen, die zuständig wären, wenn das Gesetz Bundesgesetz wäre. Die Organe werden dann als Organe des Bundesstaates tätig, der auch zum Ersatz jedweder Kosten und zur Übernahme aller erwachsenen Verpflichtungen verpflichtet ist.
(2) Der Staatsgesetzgebung entzogen ist dabei die Gerichtsverfassung, die sich nach Bundesrecht bestimmt. Gegenüber Strafverfolgungsbehörden, die im Sinne dieser Subsection tätig werden, können die Staaten die Rechte ausüben, die in einem Bundesverfahren dem Attorney General zukommen würde.
(3) Jedes Bundesgericht und jede einer beauftragten Bundesbehörde vorgesetzte Dienststelle kann generell, auf ein bestimmtes Gesetz oder einen Sachverhalt bezogen die Anwendung der Subsection 1 ausschließen, wenn diese sachlich oder personell undurchführbar ist oder gegen die Gesetze oder Verfassung der Vereinigten Staaten verstößt. Das weitere Verfahren im Sinne dieser Section kann durch Exekutiverlass geregelt werden.
Section 2
Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.