Mr President, ich beantrage Beratungen zu folgendem Entwurf:
Judges Retirement Amendment Bill
Section 1 – Amending the Federal Judiciary Act
(1) Chapter 1, Article III, Section 7 Federal Judiciary Act wird wie folgt neu gefasst:
Sec. 7 End of tenure
(1) Ein Richter scheidet automatisch und ohne förmliche Entlassung aus dem Amt aus, wenn er die Voraussetzungen zur Bekleidung des Richteramtes nach der ersten Sektion dieses Artikels nicht mehr erfüllt. Der Oberste Richter und die Beigeordneten Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten scheiden mit Ablauf ihrer Amtszeit automatisch und ohne förmliche Entlassung aus dem Amt aus.
(2) Ein Richter, dessen Amtszeit abgelaufen und der nicht für eine unmittelbar anschließende Amtszeit wiederernannt ist, führt Verfahren, die zum Zeitpunkt des Ablaufs seiner Amtszeit bereits eröffnet und an denen er beteiligt ist, mit allen Rechten und Pflichten zu Ende. An neu anhängig werdenden Verfahren ist er nicht mehr zu beteiligen. Ein Richter, der aus dem Amt ausscheidet, führt die Verfahren, an denen er beteiligt ist, zu Ende, an neu anhängig werden Verfahren ist er nicht mehr zu beteiligen.
(3) Ein Richter ist auf seinen Antrag durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in den Ruhestand zu versetzen. Der Präsident kann einen Richter auf Ersuchen der Bundesrichterkonferenz in den Ruhestand versetzen, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, seine Amtspflichten zu erfüllen. Ein in den Ruhestand versetzter Richter scheidet aus dem Richteramt aus, kann jedoch jederzeit auf seinen Antrag hin wieder als Bundesrichter eingesetzt werden, ohne, dass es einer erneuten Ernennung bedarf.
(2) Chapter 1, Article III, Section 5 Federal Judiciary Act wird um eine neue Subsection ergänzt:
Ein Oberster Richter der Vereinigten Staaten oder Beigeordneter Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten soll mit dem Ende seiner Amtszeit in das Amt eines Bundesrichters eingesetzt, ohne dass es einer erneuten Bestätigung durch den Senat bedarf. Der Präsident kann von der Einsetzung absehen, er hat davon abzusehen, wenn der Betroffene widerspricht. War der Betroffene zuvor Bundesrichter, soll von der Einsetzung nur abgesehen werden, wenn der Betroffene widerspricht.
Section 2 – Coming into force
Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.