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Re-Evaluation of Criminal Sentencing Bill
Ich beantrage Aussprache und Abstimmung über folgendes Gesetz.
RE-EVALUATION OF CRIMINAL SENTENCING BILL
An act to bring the durations of criminal sentencing up to todays standards.
Section 1: Purpose
(1) Diese Gesetzesnovelle reformiert die Dauer von zu verhängenden Gefängnisstrafen sowie die zugehörigen Bewährungs- und Karteiauflagen.
(2) Alle Änderungen beziehen sich auf Ch. 1 Art. II des Federal Penal Code .
Section 2: Amending the types of offenses
(1) Sec. 1 wird durch folgendes ersetzt:
Sec. 1 Felonies
Verbrechen sind rechtswidrige Taten nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz, die mit den folgenden Freiheitsstrafen bestraft werden:
Klasse A - Lebenslänglich (ohne Möglichkeit auf Bewährung);
Klasse B - Neun Jahre bis lebenslänglich (mit Möglichkeit auf Bewährung);
Klasse C - Sechs bis neun Jahre;
Klasse D - Drei bis sechs Jahre.
(2) Sec. 2 wird durch folgendes ersetzt:
Sec. 2 Misdemeanors
Vergehen sind rechtswidrige Taten nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz, die mit den folgenden Freiheitsstrafen bestraft werden:
Klasse A - Ein bis drei Jahre;
Klasse B - Sechs Monate bis ein Jahr;
Klasse C - Drei bis sechs Monate;
Klasse D - Eine Woche bis drei Monate.
Section 3: Amending probation and parole conditions
(1) In Sec. 5 SSec. 1 soll die Dauer der Bewährung auf "zwischen drei Monaten und sechs Jahren" geändert werden.
(2) In Sec. 5 SSec. 2 soll die Dauer der Bewährung auf "zwischen sechs und neun Jahren" geändert werden.
(3) In Sec. 6 SSec. 2 soll die Dauer der minimalen Verbüßung für eine mögliche Bewährung auf "neun Jahre" geändert werden.
(4) In Sec. 6 SSec. 3 soll die Dauer der maximalen Verurteilungsdauer für eine möglichen Bewährung auf "neun Jahre" geändert werden.
(5) In Sec. 6 SSec. 3 soll die Dauer der minimalen Verbüßung für eine mögliche Bewährung auf "zwölf Jahre" geändert werden.
(6) In Sec. 6 SSec. 5 soll die Dauer der Bewährung einer lebenslangen Freiheitsstrafe auf "mindestens neun und höchstens achtzehn Jahre" geändert werden.
(7) In Sec. 8 SSec. 2 soll die Dauer der minimalen Verbüßung für eine mögliche Bewährung auf "zwölf Jahre" geändert werden.
Section 4: Amending the Federal Felon Index rules
In Sec. 7 SSec. 3 soll die Frist für die Streichung einer Eintragung in der Verbrecherkartei je wie folgt geändert werden:
Klasse B - Neun Jahre
Klasse C - Sechs Jahre
Klasse D - Drei Jahre