Madam President,
Ich ersuche um die Eröffnung einer Aussprache zu folgender Vorlage:
Independent United States Registration Office Bill
Section 1 - Porpose and Citation
(1) Dieses Gesetz ändert den Citizenship Act dahingend, dass die Aufsicht über das U.S. Registration Office dem Kongress der Vereinigten Staaten zugesprochen wird.
(2) Es soll zitiert werden als Independent United States Registration Office Act.
Section 2 -Amendment to the Citizenship Act
Art. I Sec. 2 des Citizenship Act wird wie folgt neugefasst:
Sec. 2 the United States Registration Office
(1) Zuständige Behörde für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz ist das Bundesregisteramt der Vereinigten Staaten (U.S. Registration Office).
(2) Das Bundesregisteramt wird von einem Direktor geführt, welcher fachlich an keinerlei Weisungen gebunden ist.
(3) Der Direktor des Bundesregisteramtes muss die Bedingungen für die Wählbarkeit gemäss Art. I Sec. 3 des Federal Election Act erfüllen. Für die Dauer seiner Amtszeit darf er kein anderes Amt der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates bekleiden, ausgenommen der Mitgliedschaft in einem Parlament eines Bundesstaates.
(4) Der Direktor wird in den Monaten Juni und Dezember unverzüglich nach der Konstitutierung vom Kongress der Vereinigten Staaten gewählt. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied des Kongresses. Jeder Kandidat soll vom Kongress angehört werden. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegeben Stimmen beider Kammern des Kongresses erhält. Der Präsident hat den Gewählten unverzüglich zu ernennen und zu vereidigen. Der Direktor kann im Einvernehmen mit dem Sprecher des Repräsentantenhauses und dem Präsidenten des Senates einen Stellvertreter berufen, der vom Präsidenten zu ernennen ist.
(5) Sind sowohl der Direktor des Bundesregisteramtes als auch sein Stellvertreter verhindert, so kann der Präsident der Vereinigten Staaten, der Sprecher des Repräsentantenhauses und der Präsident des Senates die Führung des Bundesregisteramtes bis zur Beseitigung des Hindernisses selbst übernehmen oder sie einem Bürger der Vereinigten Staaten für maximal 30 Tage übertragen.
(6) Gegenüber allen Amtsträgern des Bundesregisteramtes wird dem Kongresspräsidium das gleiche Recht aus Art. IV Sec. 1 Ssec. 6 S. 2 US Constitution eingeräumt.
Section 3 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.