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Nikki Chandra

Queen of King's Hall

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21

Montag, 5. März 2018, 09:56

Senator Kingston, technisch gesehen müsste das ein Mitglied des Ausschusses beantragen.

Rex Covfefe

Don't cha mistype!

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Thank you, Astor. Let's get to work!
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22

Montag, 5. März 2018, 14:46

Senator Chandra, nicht zwangsläufig. Im Rahmen des Executive Communication Amendment Act wurde das Recht eingeführt, dass ein nicht dem Ausschuss angehörendes Mitglied sich an der Beratung beteiligen kann. Daraus ist (wie beabsichtigt) abzuleiten, dass ein solches nicht dem Ausschuss angehördendes Mitglied einen solchen Antrag stellen kann.
REGINALD 'REX' COVFEFE [D-AA]
LIV. President of the United States



Nikki Chandra

Queen of King's Hall

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23

Montag, 5. März 2018, 15:00

Senator Covfefe, Sie haben natürlich recht. Ich werde das dann als Antrag von Senator Kingston werten und eine Debatte dazu eröffnen.

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#KingstonForPresident
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24

Samstag, 17. März 2018, 12:29

Ich bitte Sie, Madam Chairman, dies zu tun.

BEN KINGSTON

55th President of the United States
47th & 49th Speaker of the House of Representatives
29th President of the U. S. Senate
Former Congressman
Former Senator

Leanna Archer Croft

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25

Sonntag, 8. April 2018, 09:05

To the right honorable Chairman of the Standing Committee on Defense and Intelligence Affairs:

Ich beantrage gemäß Article III, Section 3 Congressional Committees, Investigations and Questioning Act eine Anhörung von Secretary of Defense Travis Lodbrok zu den folgenden Fragen:

1. Wieviele astorische Truppen befinden sich nachwievor in Stralien?
2. Wie lautet die aktuellen Ziele unserer militärischen Präsenz in Stralien?

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26

Sonntag, 8. April 2018, 21:15

@Steve McQueen: das geht nunmehr an an Sie, Mr. Chairman.

BEN KINGSTON

55th President of the United States
47th & 49th Speaker of the House of Representatives
29th President of the U. S. Senate
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Former Senator

Leanna Archer Croft

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27

Mittwoch, 9. Mai 2018, 08:39

To the right honorable Chairman of the Standing Committee on Budget and Commerce:

Ich beantrage gemäß Article III, Section 3 Congressional Committees, Investigations and Questioning Act eine Anhörung von Secretary of Commerce Claire Fisher zu den folgenden Fragen:

1. Welche Förderungen wurden von den Departments seit April 2016 vergeben?
2. Auf welcher Grundlage wurden diese Mittel vergeben?

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#KingstonForPresident
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28

Donnerstag, 19. Juli 2018, 22:01

Honorable Colleagues,
ich beantrage eine Debatte im Auschuss für Justiz zu folgender Vorlage:


States’ Freedom To Leave Bill
An act by the Congress to amend the Constitution of the United States in order to provide for a procedure to leave the Union.


Section 1 – Amending the U. S. Constitution
Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird das folgende Amendment angefügt:
Amendment # [Leaving the Union]
    Wünscht ein Staat die Union zu verlassen, so hat dessen legislative Versammlung mit zwei Dritteln ihrer Stimmen den Gouverneur beauftragen, dem Präsidenten der Vereinigten Staaten ein Austrittsbegehren zu übermitteln. In Folge dessen hat dieser mit dem Gouverneur des betreffenden Staates einen Austrittsabkommen auszuhandeln, welches von beiden Kammern des Kongresses und vom Volke des Bundesstaates in geheimer und freier Abstimmung mit zwei Dritteln ratifiziert werden muss. Dieses Abkommen kann frühestens dreißig Tage nach vollständiger Ratifizierung in Rechtskraft treten.
Section 2 – Coming into force
Dieses Amendment tritt nach verfassungsmäßiger Ratifizierung durch die einzelnen Bundesstaaten in Kraft.

BEN KINGSTON

55th President of the United States
47th & 49th Speaker of the House of Representatives
29th President of the U. S. Senate
Former Congressman
Former Senator

Monty Bracewell

Fmr. Senator for Astoria

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#FarewellButNotGoodbye
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29

Dienstag, 7. August 2018, 16:55




the OFFICE of the SENATOR for ASTORIA
Montgomery Bracewell

Astoria City, August 7, 2018


TO
THE CHAIRMAN OF THE
COMMITTE ON BUDGET AND COMMERCE

CONGRESSMAN EUGENE DUANGAN


Dear Mr. Chairman,

hiermit beantrage ich, dass das Committee on Budget and Commerce nach Art. III Sec. 3 SSec. 1 CCIQA die nachfolgende parlamentarische A N F R A G E an das Department of Commerce richten möge:


    COMMITTEE on BUDGET and COMMERCE


    TO THE DEPARTMENT OF COMMERCE

    Anlässlich ihrer Anhörung zur Nominierung erklärte Secretary Fisher, dass Sie mehrfach bewiesen habe, die Fähigkeiten zu besitzen, einen großen Behördenapparat aktiv und transparent führen zu können. Es sei ihr Ziel und das des zukünftigen Präsidenten, für ein aktives und vor allem für die Bürger nützliches Department zu sorgen. Dabei setze die Secretary sich zum Ziel , die Bürger regelmäßig über die Aktivität und das Tun des Departments zu informieren. Als besonderes Projekt nannte die Secretary eine Initiative zum Umweltschutz, um alternative Fortbewegungsarten attraktiver und leistbarer zu machen, hin zu einer Gesellschaft die in einigen Jahrzehnten nicht mehr auf fossile Brennstoffe angewiesen sein wird.

    Hierzu fragt das Committe on Budget and Commerce das Department of Commerce:

    I. Wie viele und welche öffentlichen Auftritte haben die Secretary und die für die Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Mitarbeiter seit dem Amtsantritt am 7. Februar 2018 abgeleistet?
    II. Welche Veränderungen in der Aktivität des Departments haben sich im Vergleich zur Amtszeit des ehemaligen Secretary of Commerce Blige seit dem Amtsantritt von Secretary Fisher ergeben?
    III. Wie schätzt das Department die zeitliche Auslastung von Secretary Fisher durch das Amt ein angesichts der Tatsache, dass sie zuletzt innerhalb weniger Stunden einen - gescheiterten - Rechtsstreit gegen das United States Electoral Office vorbereiten und höchstpersönlich führen konnte?
    IV. Welche genauen politischen Initativen hat das Department of Commerce in seinem Zuständigkeitsbereich in der bisherigen Amtszeit von Secretary Fisher geprüft, begonnen und abgeschlossen?
    V. Welche genauen politischen Initativen wird das Department of Commerce in der weiteren Amtszeit von Secretary Fisher prüfen und beginnen oder sogar voraussichtlich abschließen?


Montgomery Bracewell
Senator for Astoria
Montgomery Bracewell (R-AS)
FMR. U.S. SENATOR for ASTORIA
Former President of the United States Senate
Former Speaker of the Assembly of Astoria
Former Mayor of Astoria City



Eugene Duangan

Member of the House

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Wohnort: Shenghei

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30

Mittwoch, 8. August 2018, 16:46

Der Eingang der Anfrage wird bestätigt.
Eugene Duangan
U.S. Representative from Shenghei / Serena

Kathleen Johnson

(D) U.S. Senator for Astoria

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Wohnort: Greenville

Bundesstaat: Astoria State

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31

Dienstag, 11. Dezember 2018, 00:41

Handlung:Richtet den Antrag an die Chairwoman des Committee on Justice and Ethics - also sich selbst ;) - dass der Ausschuss sich in einer Sitzung mit der Abschaffung der Chp. 1 Art. II Sec. 8 (Habitual Felons) and 9 (Deportation of foreign Felons) Federal Penal Code befassen möge.
Kathleen Teresa Johnson (D-AS)
Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
Former Commoner of the Assembly of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of the State of Astoria

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Bundesstaat: Assentia

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32

Donnerstag, 2. Mai 2019, 20:01

Handlung:Richtet formell einen Antrag zu sich selbst eine Debatte zur Außenpolitik der VSA zu eröffnen.

John Hadley

fr. Speaker of the House

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Bundesstaat: Astoria State

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33

Sonntag, 8. September 2019, 22:33

Mister Chairman @Ulysses Kemp:,

Ich beantrage hiermit den CIA-Direktor James Booth zu einem Committee Questioning vor das Defense & Intelligence Affairs Committee zu laden um folgende Fragen zu beantworten.

1. Wie beurteilen Sie die Bedrohungslage durch das Kaiserreich Dreibürgen, ins Besondere auf Grund der Dreibürgischen Kolonie Neu-Friedrichsruh?
2. Wie beurteilen Sie die Sicherheitslage in Roldem, ins Besondere auf Grund der politischen Instabilität der Demokratischen Union?
3. Wie beurteilen Sie die Lage in Renzia, ins Besondere auf Grund der wachsenden Expansion des Kaiserreichs Heijan?


XIII. and LI. Speaker of the House
Lieutenant Commander of the Naval Reserve



John Hadley

fr. Speaker of the House

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Bundesstaat: Astoria State

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34

Mittwoch, 20. November 2019, 22:35

Mister Chairman @Ulysses Kemp:,

Ich beantrage hiermit eine Ausschusssitzung bezüglich der Vorkommnisse in Chinopien.


XIII. and LI. Speaker of the House
Lieutenant Commander of the Naval Reserve



Kathleen Johnson

(D) U.S. Senator for Astoria

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Bundesstaat: Astoria State

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35

Montag, 2. Dezember 2019, 00:22

Honorable Members,

ich beabsichtige eine Einberufung einer Sitzung des Committee on Justice and Ethics zum Thema: Conduct of the Chief Justice.
Kathleen Teresa Johnson (D-AS)
Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
Former Commoner of the Assembly of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of the State of Astoria

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36

Montag, 2. Dezember 2019, 12:42

Ich unterstütze das.
Meghan C. Kingston
State Senator

28th President of the U. S. Senate | Former Senator | Former Chairwoman of the Committee on Justice & Ethics | Former First Lady of the United States


Eugene Duangan

Member of the House

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37

Montag, 2. Dezember 2019, 19:55

Keine Einwände.
Eugene Duangan
U.S. Representative from Shenghei / Serena

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38

Montag, 2. Dezember 2019, 22:45

Madam Chair,
Ich beantrage eine Sitzung des Justice & Ethics Committees betreffend folgender Vorlage.
STANDING RULES
of the United States Congress



Title I. General Provisions

Sec. 1 – Provision of Standing Rules
(1) Der Kongress erlässt zur Regelung seines Geschäftsganges diese Geschäftsordnung.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, gelten die nachfolgenden Bestimmungen für den Kongress in seiner Gesamtheit, für den Repräsentantenhaus, den Senat und die Ausschüsse.

Sec. 2 – Venue
(1) Der Kongress tagt öffentlich im traditionellen Kongressgebäude auf dem Kapitolshügel in Astoria City.
(2) Die Öffentlichkeit kann auf begründeten Antrag eines Kongressmitglieds von einer Tagung ausgeschlossen werden.
(3) Wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Geschäftsganges am Tagungsort nicht gewährleistet ist, kann das Präsidium den Tagungsort für bis zu dreißig Tage an einen anderen Ort verlegen. Die Verlegung ist allen Mitgliedern unverzüglich elektronisch mitzuteilen sowie öffentlich bekanntzugeben.

Sec. 3 – Term and Recess
(1) Der Kongress tagt ständig. Das Präsidium kann jedoch die Sitzungsperiode aus besonderem Anlass unterbrechen. Dazu zählt insbesondere, Kongressmitgliedern die Wahrnehmung besonderer Feiertage zu ermöglichen und Zeit zur Werbung für ihre Wiederwahl zu gewähren.
(2) Sitzungen des Kongresses sollen auf Anordnung des Präsidiums nicht länger als drei Tage unterbrochen werden, und auch mit der Genehmigung beider Kammern des Kongresses nicht länger als neun Tage. Eine Sitzungsunterbrechung soll ohne die Genehmigung beider Kammern des Kongresses nicht öfter als einmal im Monat stattfinden.
(3) Die Sitzung ist vor dem vom Präsidium bestimmten Zeitpunkt wieder aufzunehmen, wenn dies von einem Drittel der Repräsentanten oder einem Drittel der Senatoren beantragt wird.
(4) Während der Sitzungsunterbrechung verlängern sich sämtliche Fristen, welche den Geschäftsgang des Kongresses regeln, um die Dauer der Unterbrechung.

Sec. 4 – Parliamentary Records
(1) Über jeden Geschäftsgang des Kongresses wird ein Parlamentsprotokoll (Parliamentary Record) angefertigt.
(2) Jeder Redner erhält die Niederschrift seiner Rede zur Prüfung. Wird sie innerhalb von fünf Minuten an den Clerk zurückgegeben, so soll die Niederschrift ohne Vermerk zu den Akten genommen werden. Wird die Niederschrift erst später zurückgegeben und begehrt der Redner eine Korrektur, so ist die Niederschrift mit einem entsprechenden Vermerk zu ändern.
(3) Durch Korrekturen, die der Redner an der Niederschrift vornimmt, darf der Sinn der Rede oder ihrer einzelnen Teile nicht geändert werden. Ergeben sich hinsichtlich der Zulässigkeit einer Korrektur Zweifel, so ist die Entscheidung des Kongresspräsidiums einzuholen.


Title II. Members of Congress

Sec. 1 – Rights and Duties
(1) Die Mitglieder des Kongresses sind berechtigt, an allen Debatten und Abstimmungen
a. des Kongresses in seiner Gesamtheit,
b. der Kammer und der Ausschüsse, der sie angehören,
teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Kongresses, des Repräsentantenhauses, des Senats und der Ausschüsse zu erlangen.
(2) Jedes Mitglied des Kongresses folgt bei seinen Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen nur seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
(3) Jedes Kongressmitglied hat das Recht, Wortmeldungen außerhalb der Beratungen eines Antrages abzugeben (Morning Business).
(4) Die Kongressmitglieder sind verpflichtet, am Geschäftsgang des Kongresses in seiner Gesamtheit sowie der Kammer und Ausschüsse, der sie angehören, teilzunehmen. Anhand der Parlamentsprotokolle führt der Clerk Anwesenheitslisten, in die jedes Kongressmitglied aufgenommen wird, das sich beteiligt hat. Die Folgen der Nichtbeteiligung an den Geschäften des Kongresses ergeben sich aus dem Federal Elections Act.

Sec. 2 – Congressional Caucuses
(1) Fraktionen sind mandatsbezogene Gruppierungen (Congressional Caucus), zu denen sich mindestens drei Kongressmitglieder zusammenschließen können.
(2) Die Fraktionen helfen den Mitgliedern, ihre parlamentarische Tätigkeit auszuüben und zur Verfolgung gemeinsamer Ziele aufeinander abzustimmen.
(3) Ein Kongressmitglied kann nur einer Fraktion angehören.
(4) Die Bildung einer Fraktion, ihre Bezeichnung, die Namen des Vorsitzenden und der Mitglieder sind dem Kongresspräsidium schriftlich mitzuteilen.

Sec. 3 – Support of Members of Congress
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben steht den Kongressmitgliedern und Fraktionen nach Maßgabe des Congressional Organization Act Unterstützung durch die Behörden und Einrichtungen des Kongresses zu.


Title III. Chairmanship of Congress

Sec. 1 – Chairmen of the Chambers
Das Repräsentantenhaus und der Senat wählen aus ihrer Mitte jeweils einen Vorsitzenden, der die Sitzungen leitet.

Sec. 2 – Election of the Speaker and the President
(1) Die Wahl eines Speaker of the House soll stattfinden, wenn sich ein neues Repräsentantenhaus konstituiert. Die Wahl eines President of the Senate soll stattfinden, wenn seit der letzten Wahl drei Monate vergangen sind.
(2) Die Wahl eines Vorsitzenden soll außerdem stattfinden, wenn das Amt vakant ist oder die Hälfte der Mitglieder der Kammer gemeinsam einen schriftlichen Antrag auf Neuwahl stellt.
(3) Ein Mitglied der Kammer leitet die Wahl. Kandidiert der Wahlleiter selbst, so soll ein anderes Mitglied der Kammer die Wahlleitung übernehmen. Erklärt sich kein Mitglied zur Wahlleitung bereit oder bleibt der Wahlleiter untätig, soll nach einem Zeitraum von 24 Stunden der Vorsitzende der anderen Kammer oder dessen Vertreter die Wahlleitung übernehmen.
(4) Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, entscheidet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das vom Vorsitzenden der anderen Kammer oder dessen Vertreter zu ziehen ist.
(5) Ist ein Vorsitzender unangekündigt mehr als 168 Stunden von den Geschäften des Kongresses abwesend, fällt das Amt vakant.

Sec. 3 – Chairmanship of Congress
(1) Der Speaker of the House und der President of the Senate bilden das Präsidium des Kongresses. Sie vertreten ihn nach außen, leiten seine Sitzungen in unparteiischer und gerechter Weise und sorgen für die Einhaltung der Ordnung und den gesetzmäßigen Sitzungsverlauf.
(2) Das Präsidium hat im Rahmen dieser Geschäftsordnung Weisungsbefugnis gegenüber den Kongressmitgliedern, sofern dies den Fortgang der Arbeit und die Ordnung des Hauses betrifft.
(3) Die Präsidiumsmitglieder sollen die Wahrnehmung ihrer Amtsaufgaben eindeutig von persönlichen Stellungnahmen als Kongressmitglieder trennen.

Sec. 4 – Exercise of Responsibilities
(1) Der Speaker of the House und der President of the Senate sind in ihren Befugnissen in Angelegenheiten der Gesamtheit des Kongresses gleichberechtigt.
(2) Aufgaben, für deren Umsetzung kein Ermessensspielraum vorgesehen ist, sollen die Vorsitzenden jeweils sofort und unmittelbar vornehmen, ohne dass sie mit dem anderen Rücksprache halten müssen.
(3) Aufgaben, in welchen ein Ermessensspielraum besteht, sollen nur in beiderseitigem Einvernehmen wahrgenommen werden. Eine Aufgabe soll frühesten 24 Stunden nachdem ein Entscheidungsvorschlag gemacht worden ist, vollzogen werden, es sei denn, dass der andere Vorsitzende seine Zustimmung erteilt.
(4) Abweichend von Subsection 1 bis 3 sollen die Vorsitzenden alle Aufgaben des Präsidiums alleinverantwortlich wahrnehmen, die ihre jeweilige Kammer allein betreffen.

Sec. 5 - Substitution
(1) Der Speaker of the House und der President of the Senate vertreten sich in Angelegenheiten der Gesamtheit des Kongresses gegenseitig.
(2) In Angelegenheiten der Kammern werden die Vorsitzenden durch das dienstälteste Mitglied ihrer jeweiligen Kammer (Dean) vertreten. Der Vorsitzende kann einen anderen Stellvertreter benennen.
(3) Steht ein Vertreter nicht zur Verfügung, so treten an seine Stelle in dieser Reihenfolge der Vorsitzende der anderen Kammer, dessen Vertreter sowie das dienstälteste verfügbare Mitglied der Kammer. Soweit eine Vertretung auch dadurch nicht sichergestellt ist, soll jedes Kongressmitglied, das sich bereit erklärt, die Vertretung übernehmen.
(4) Die Vertreterregelung tritt in Kraft, sofern der zu Vertretende dies anzeigt, das Amt vakant ist oder eine offizielle Amtshandlung seit mehr als 24 Stunden aussteht. Dies gilt auch, wenn sich der zu Vertretende als Kongressmitglied am Geschäftsgang beteiligt.


Title IV. Course of Business

Sec. 1 – Motions
(1) Anträge sind öffentlich einsehbar in Schriftform beim Präsidium oder im Verlauf einer Aussprache einzureichen; das Präsidium kann dafür einen Ort bestimmen.
(2) Das Präsidium weist Anträge, die nicht den formalen Anforderungen genügen, zurück.
(3) Der Antragsteller kann seinen Antrag ändern und zurückziehen, solange die Aussprache über den Antrag dauert.
(4) Scheidet der Antragsteller während der Dauer der Aussprache aus dem Kongress aus, so gehen seine Rechte als Antragsteller nach dieser Geschäftsordnung auf das Kongressmitglied über, welches sich als erstes dazu bereiterklärt.
(5) Das Präsidium weist jedem Antrag auf Aussprache eine Antragskennzeichnung in der Form "<Typ><fortlaufende Nummer innerhalb des Typs> <Antragstitel>" zu.
(6) Der <Typ> ist abhängig davon, wer den Antrag eingebracht hat und welchem Zweck er dient, und daher entweder
1. "H.R.", falls als Bill von einem Mitglied des Repräsentantenhauses,
2. "S.", falls als Bill von einem Mitglied des Senats,
3. "H.Res.", falls als Resolution von einem Mitglied des Repräsentantenhauses,
4. "S.Res.", falls als Resolution von einem Mitglied des Senats,
5. "H.J.Res.", falls als Joint Resolution von einem Mitglied des Repräsentantenhauses,
5. "S.J.Res.", falls als Joint Resolution von einem Mitglied des Senats,
7. "H.Amdt.", falls als Amendment zu einer bereits eingebrachten Bill durch ein Mitglied des Repräsentantenhauses,
7. "S.Amdt.", falls als Amendment zu einer bereits eingebrachten Bill durch ein Mitglied des Senats,
4. "O.", falls durch das Präsidium des Kongresses von Amts wegen aufgrund gesetzlicher oder sonstiger Bestimmungen ohne Antrag.
(7) Die <fortlaufende Nummer> beginnt am Anfang eines jeden Jahres neu mit 1.

Sec. 2 – Unique Decision and Discontinuity
(1) Findet ein Antrag im Kongress keine Mehrheit, verzichten die Kongressmitglieder darauf, ihn vor Konstituierung eines neuen Repräsentantenhauses erneut einzubringen, sofern der Sinn des Antrages oder seiner einzelnen Teile nicht inhaltlich maßgeblich geändert wurde. Die Einbringung soll zulässig sein, wenn eine erneute Beratung durch mindestens einem Viertel der Kongressmitglieder unterstützt wird.
(2) Mit dem Ende der Funktionsperiode eines Repräsentantenhauses sind sämtliche offenen Anträge an den Kongress erledigt, welche noch nicht abschließend behandelt wurden. Anträge, die vom Repräsentantenhaus bereits abschließend behandelt wurden, im Senat jedoch noch nicht, sowie alle Angelegenheiten, welche alleine den Senat betreffen, bleiben hiervon unberührt.

Sec. 3 – Debates
(1) Als Aussprachen gelten alle Geschäftsvorgänge, die keine Abstimmungen sind, insbesondere auch Anhörungen, Befragungen und Haushaltsberatungen. Sie werden vom Präsidium eröffnet und geschlossen.
(2) Aussprachen sind wie folgt zu kennzeichnen: "[Debate] <Antragskennzeichnung>".

Sec. 4 – Length of Debates
(1) Aussprachen dauern mindestens 48 Stunden. Das Präsidium legt die genaue Dauer der Aussprache fest. Es berücksichtigt dabei die Begebenheiten, die für die Arbeit des Kongresses und den konkreten Antrag relevant sind.
(2) Kein Kongressmitglied soll in den ersten 12 Stunden nach Eröffnung einer Aussprache das Wort ergreifen, ohne dass der Antragsteller eine Antragsbegründung beigefügt, vorgebracht oder darauf ausdrücklich verzichtet hat.
(3) Eine Aussprache wird verlängert, wenn mindestens ein Viertel aller Kongressmitglieder dies beantragt oder das Präsidium weiteren Aussprachebedarf sieht.
(4) Eine Aussprache endet mit Ablauf der für sie gesetzten Frist oder vorzeitig, wenn ein Kongressmitglied das Ende verlangt und dem kein Mitglied des Kongresses innerhalb von 24 Stunden widerspricht. Widerspricht ein Mitglied, bleibt die Aussprache geöffnet.
(5) Eine Aussprache soll nicht eher als zwei Stunden nach der letzten Wortmeldung zum Antrag geschlossen werden.
(6) Eine Aussprache wird in jedem Falle beendet, wenn sie eine Zeitdauer von 336 Stunden überschreitet; der Antrag gilt in diesem Fall als verworfen und wird nicht zur Abstimmung gestellt.

Sec. 5 – Amendments
(1) Jedes Kongressmitglied kann vor Eröffnung der Aussprache beim Präsidium oder im Verlauf einer Aussprache die Änderung, Ergänzung und Erweiterung eines Antrages begehren.
(2) Dem ursprünglichen Antragsteller steht es frei, einen Änderungsantrag zu übernehmen; dann ist er hinfällig. Wird ein Änderungsantrag nicht durch den Antragsteller aufgenommen, so wird er zur Abstimmung gestellt, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder des Kongresses oder der zuständigen Kammer ihre Unterstützung für den Änderungsantrag bekundet haben.
(3) Ist eine Abstimmung durchzuführen, so findet diese namentlich und unmittelbar nach dem Ende der Aussprache statt. Gibt es mehrere Änderungsanträge, so finden sie in einem Abstimmungsdurchgang statt, wobei über jedes Änderungsantrag einzeln abgestimmt wird.
(4) Abstimmungen über Änderungsanträge dauern 48 Stunden, für ihre Annahme bedarf es einer Mehrheit beider Kammern. Angenommene Änderungsanträge sind unmittelbar nach ihrer Annahme durch das Präsidium in den ursprünglichen Entwurf einzufügen.
(5) Nach dem Ende der Abstimmung über die Änderungsanträge schließt sich unmittelbar die Abstimmung über den endgültigen, durch die Änderungsanträge modifizierten Antrag an.

Sec. 6 – Roll Call Votes
(1) Abstimmungen finden, sofern nichts anders vorgesehen oder beantragt ist, in namentlicher Abstimmung statt (Roll Call Vote). Sofern gesetzlich nicht anders vorgesehen, gelangen nur Anträge zur Abstimmung, über die zuvor eine Aussprache stattgefunden hat.
(2) Die Kammern des Kongresses stimmen jede für sich und in ihren jeweiligen Tagungsräumen ab. Abstimmungen sind als solche zu kennzeichnen: "[Vote] <Antragskennzeichnung>".
(3) Jeder Antrag ist vor der Abstimmung nochmals durch den Clerk zu verlesen.
(4) Die Abstimmungsfrage soll sachbezogen und wertungsneutral gestellt sein. Es muss eindeutig sein, über welchen Antrag abgestimmt wird. Die Frage muss
1. mit Zustimmung ("Yea") oder Ablehnung ("Nay") zu beantworten sein oder
2. die Wahl zwischen mindestens zwei Varianten oder der Ablehnung aller Alternativen ("Nay") ermöglichen.
(5) Ein Kongressmitglied kann anstelle einer Stimmabgabe seine Teilnahme am Geschäftsgang des Kongresses zum Zeitpunkt der Abstimmung durch "Present" bekunden.

Sec. 7 – Length of Roll Call Votes
(1) Namentliche Abstimmungen dauern 96 Stunden. Das Ergebnis kann vorzeitig festgestellt werden, wenn
1. die erforderliche Mehrheit erreicht ist,
2. nicht mehr erreicht werden kann oder
3. alle Berechtigten ihre Stimme abgegeben haben.
Wird eine Ergebnis vor dem Ablauf der Abstimmungsfrist festgestellt, erhalten die Kongressmitglieder bis zu deren Ablauf die Möglichkeit, ihr Stimmverhalten zu Protokoll zu geben.
(2) Die nachträgliche Änderung der Stimme im Parlamentsprotokoll ist unzulässig und führt zur Ungültigkeit der Stimme. Das Stimmverhalten kann durch eine neue Stimmabgabe korrigiert werden, solange kein Ergebnis festgestellt und die Abstimmungsfrist noch nicht verstrichen ist.
(3) Zur Teilnahme an einer namentlichen Abstimmung berechtigt ist jedes Kongressmitglied in der Kammer, der es zum Zeitpunkt seiner Stimmabgabe angehört. Wechselt während einer Abstimmung der Inhaber eines Mandates, so soll der neue Mandatsinhaber an der Abstimmung nur dann teilnehmen können, sofern der vorherige Mandatsinhaber sich noch nicht an ihr beteiligt hat.
(4) Die Dauer von Abstimmungen im Repräsentantenhaus soll innerhalb der Vorgaben dieser Geschäftsordnung so gestalten werden, dass sie nicht über den Tag vor der Konstituierung eines neuen Repräsentantenhauses hinaus andauern.

Sec. 8 – Unanimous Consent Vote
(1) Jede Abstimmung kann, sofern nichts anderes vorgesehen ist, auf Antrag durch Beschluss ohne Einwände (Unanimous Consent Vote) durchgeführt werden.
(2) Für einen Beschluss ohne Einwände beantragt ein Kongressmitglied den Beschluss eines Antrages ohne Einwände. Widerspricht einem solchen Beschluss nicht innerhalb von 24 Stunden ein anderes Mitglied des Kongresses, so gilt der Antrag als einstimmig durch beide Kammern beschlossen und wird vom Kongresspräsidium "Without objection, so ordered" verkündet.
(3) Im Falle des Widerspruchs gilt der Antrag als abgelehnt, wobei jedes Mitglied innerhalb von 24 Stunden nach dem Wiederspruch einen Roll Call Vote über den Antrag verlangen kann.

Sec. 9 – Quorum
Der Kongress in seiner Gesamtheit, das Repräsentantenhaus, der Senat und die Ausschüsse sind ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Sec. 10 – Right of Speech
Sofern gesetzlich nicht anders vorgesehen, müssen Dritte beim Kongresspräsidium die Erteilung des Rederechts beantragen. Der Antrag muss begründen, warum die Erteilung für den Fortgang der Aussprache notwendig ist.


Title V. Code of Behavior

Sec. 1 – Official Designations
(1) Der Vorsitzende des Repräsentantenhauses führt die Amtsbezeichnungen "Speaker of the House of Representatives" und "President of Congress", der Vorsitzende des Senats "President of the Senate" und "Vice President of Congress".
(2) Das dienstälteste Mitglied einer Kammer, das nicht Mitglied des Präsidiums ist, führt den Titel "Dean of the House of Representatives" oder "Dean of the Senate.", sofern es die Amtsgeschäfte des Vorsitzenden wahrnimmt, soll es die Amtsbezeichnung des Kammervorsitzenden mit dem Zusatz "pro tempore" führen.
(3) Amtiert ein anderes Kammermitglied als Sitzungsleiter, soll diese Amtsbezeichnung unter Voranstellung von "Acting" führen.
(4) Die Vorsitzenden von Ausschüssen führen die Amtsbezeichnung "Chairman of <Bezeichnung des Ausschusses>".
(5) Mitglieder des Repräsentantenhauses werden als "The Honorable [Representative/Congressman/Congresswoman] from <Wohnort>" oder als "[Representative/Congressman/Congresswoman] <Nachname>" angesprochen, Senatoren als "The Honorable Senator for <Bundesstaat>" oder "Senator <Nachname>" angesprochen. An die Stelle dieser Anreden kann auch eine andere kollegiale Anrede treten.

Sec. 2 – Forms of Adress
(1) Die Kongressmitglieder wenden sich zu Beginn ihrer Wortmeldungen immer an den für sie zuständigen Vorsitzenden unter Verwendung der entsprechenden Amtsbezeichnung. Das Präsidium wendet sich in offiziellen Angelegenheiten an die Mitglieder des Kongresses unter Verwendung der Anrede als "Honorable Members of Congress" und an die Mitglieder der Kammern als "Honorable Representatives" oder "Honorable Senators", ansonsten an den jeweils anderen Vorsitzenden.
(2) Bei Anhörungen können sich Mitglieder des Kongresses entweder an den Sitzungsleiter oder an den Befragten wenden, der Befragte richtet seine Antwort an den Sitzungsleiter, bei Nachfragen kann er sich auch unmittelbar an den Fragesteller richten.
(3) Die Sitzungsleiter achten auf die Wahrung der Anrederegeln als Teil der parlamentarischen Höflichkeit.

Sec. 3 – Site Rules
Im Kongress haben sich Kongressmitglieder und Besucher der Würde des Hauses angemessen, also ruhig und höflich, zu verhalten. Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Kongressmitgliedern und dem Personal, unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal sowie das Sprechen ohne Rederecht.

Sec. 4 – Sanctions against Members of Congress
(1) Das Präsidium übt die Sanktionsgewalt gegen Mitglieder des Kongresses aus.
(2) Das Präsidium kann Mitglieder aufgrund von Verstößen gegen die Grundsätze der parlamentarischen Ordnung zur Ordnung rufen, auffordern, ihr Verhalten zu verändern, zurückzunehmen oder sich zu entschuldigen oder ermahnen. Das Präsidium spricht Verwarnungen aus, wenn
a. ein Kongressmitglied gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere die Hausordnung, verstößt und ein Verstoß entweder wiederholt auftritt oder besonders schwerwiegend ist oder
b. ein Kongressmitglied wiederholt und unentschuldigt seine Pflicht zur Teilnahme am Geschäftsgang versäumt.
Eine Verwarnung ist vom Präsidium öffentlich bekanntzumachen und zu begründen.
(3) Wird ein Kongressmitglied zum wiederholten Mal innerhalb eines Monats verwarnt oder ist der Verstoß besonders schwerwiegend, kann das Präsidium ihm das Rederecht im Kongress für bis zu eine Woche entziehen.
(4) Wird ein Kongressmitglied zum dritten Mal innerhalb von vier Monaten verwarnt oder ist der Verstoß so schwerwiegend, dass er diesen Schritt rechtfertigt, kann diejenige Kammer des Kongresses, dem das betreffende Kongressmitglied angehört, ein Hausverbot zwischen fünf und dreißig Tagen verhängen. Das Kongresspräsidium gewährt dem betroffenen Kongressmitglied die Möglichkeit, in seinen Räumlichkeiten den Nachweis zu erbringen, dass es an den Geschäften des Kongresses teilnimmt.
(5) Das Präsidium kann anstelle oder ergänzend zu anderen Sanktionen eine Geldstrafe gegen ein Mitglied verhängen, die sich in Tagessätzen an der Besoldung der Mitglieder orientiert und für wohltätige Zwecke zu spenden ist.
(6) Der Kongress oder eine seiner Kammern können ein Mitglied für sein Verhalten tadeln oder rügen und zur Besserung oder Entschuldigung aufrufen.

Sec. 5 – Sanctions against Visitors
Verstößt ein Parlamentsbesucher gegen die Hausordnung, kann ihm das Präsidium ein Hausverbot erteilen oder sonstige Maßnahmen veranlassen. Dies beinhaltet auch die Verhängung von Bußgeldern.


Title VI. Final Provisions

Sec. 1 – Retroactive Permit
Von der Geschäftsordnung abweichende Verfahren können nachträglich durch Beschluss des gesamten Kongresses für gültig erklärt werden.

Sec. 2 – Validity
Stehen Teile dieser Geschäftsordnung im Widerspruch zu übergeordneten Rechtsnormen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Sec. 3 – Coming Into Force
(1) Diese Geschäftsordnung tritt unverzüglich nach Verabschiedung beider Kammern in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Geschäftsordnung in der Fassung vom 5. Mai 2018 außer Kraft.
(2) Diese Geschäftsordnung kann nur durch Verabschiedung einer neuen Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden.
Meghan C. Kingston
State Senator

28th President of the U. S. Senate | Former Senator | Former Chairwoman of the Committee on Justice & Ethics | Former First Lady of the United States


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Beruf: Politician

Wohnort: Maripa, St. Lawrence

Bundesstaat: Laurentiana

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39

Freitag, 13. Dezember 2019, 21:40

Wäre Mr. @John Hadley: bereit, die Chairmanship in Defence & Intelligence Affairs zu übernehmen?
Meghan C. Kingston
State Senator

28th President of the U. S. Senate | Former Senator | Former Chairwoman of the Committee on Justice & Ethics | Former First Lady of the United States


John Hadley

fr. Speaker of the House

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Beruf: Navy Officer

Wohnort: Greenville City

Bundesstaat: Astoria State

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40

Samstag, 14. Dezember 2019, 20:51

ja, das ist er.


XIII. and LI. Speaker of the House
Lieutenant Commander of the Naval Reserve