Constitutional Amendment Bill [Bilingual Oath of Office]
Section 1 - Purpose
Dieses Amendment zur Verfassung soll Amtsträgern ermöglichen, den Amtseid in ihrer traditionellen bevorzugten Sprache abzuleisten.
Section 2 - The Amendment
Folgendes wird ein Zusatz zur Verfassung:
Amendment VIII - [Bilingual Oath of Office]
Der Präsident der Vereinigten Staaten soll bei Amtsantritt folgenden Eid leisten:
„Ich schwöre feierlich, dass ich das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten getreulich ausführen, und die Verfassung der Vereinigten Staaten nach all meinen Kräften bewahren, beschützen und verteidigen werde.“
Der Eid kann nach Wunsch auch in folgender Variante abgeleistet werden:
“I do solemnly swear that I will faithfully execute the office of President of the United States, and will, to the best of my ability, preserve, protect, and defend the Constitution of the United States.”
Eine religiöse Beteuerung ist zulässig.
Der Vizepräsident, die Mitglieder des Kongresses sowie alle anderen Amtsträger des Bundes haben bei Amtsantritt folgenden Eid zu leisten:
„Ich schwöre feierlich, dass ich die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika erhalten und gegen alle Feinde, von außen wie von innen, verteidigen werde; dass ich ihr in treuem Glauben und mit Loyalität folgen werde; dass ich diese Pflicht freiwillig, ohne geheimen Vorbehalt oder die Absicht, mich ihr zu entziehen, auf mich nehme und dass ich die Pflichten des Amtes, das ich antrete, gut und treu erfüllen werde.“
Der Eid kann alternativ auch in folgender Variante abgeleistet werden:
“I do solemnly swear that I will support and defend the Constitution of the United States against all enemies, foreign and domestic; that I will bear true faith and allegiance to the same; that I take this obligation freely, without any mental reservation or purpose of evasion; and that I will well and faithfully discharge the duties of the office on which I am about to enter.”
Eine religiöse Beteuerung ist zulässig.
Section 3 - Entry into Force
Dieses Gesetz tritt nach den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.