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Shana Jefferson

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1

Dienstag, 1. Mai 2007, 09:22

BA 2007/05/001 Presidential Election Bill

Zitat

United States of Astor
President of Congress
Shana A. Jefferson
Astoria City, May 1st 2007


Der Senator of New Alcantara Mr. Ulysseus S. Finngean und der Representative Mr. Lance B. Jackson bringen folgenden Gesetzesantrag in den Congress ein.

Die Aussprache dauert bis Sonntag, 06. Mai 2007 - 10:00 Uhr!


Zitat


Presidential Election Bill

Article I -Fundamentals

Section 1 -Area of Application and Short Title
(a) Dieses Gesetz regelt die Wahl zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten von Astor.
(b) Dieses Gesetz soll zitiert werden als ÑPresidential Election Act".

Article II -Voters and Candidates

Section 1 -Right to Vote and Eligibility
(a) Berechtigt zur Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten sind alle Bürger der Vereinigten Staaten, die zum Beginn der Wahl bereits seit mindestens 14 Tagen Bürger der Vereinigten Staaten sind.
(b) Jeder wahlberechtigte Bürger wählt in dem Bundesstaat, in dem er einen Monat vor Beginn der Wahl Bürger war. Ist er erst seit weniger als einem Monat Bürger, wählt er in dem Bundesstaat, den er nach seiner Ankunft als Wohnort auswählte.
(c) Berechtigt, zum Präsidenten oder Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten gewählt zu werden sind alle Bürger der Vereinigten Staaten, die zum Beginn der Wahl bereits seit mindestens 28 Tagen Bürger der Vereinigten Staaten sind.
(d) Mitglieder des Senates, des Repräsentantenhauses und von Regierungen der Bundesstaaten ist die Kandidatur gestattet, mit der Annahme des Amtes des Präsidenten oder Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten legen sie jedoch sämtliche ƒmter im Kongress oder in den Regierungen der Bundesstaaten nieder.

Section 2 -Candidacies
(a) Kandidaten für das Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten müssen einen gemeinsamen Wahlvorschlag für beide ƒmter spätestens am ersten Sonntag des Wahlmonats sowohl beim Bundeswahlamt einreichen als auch öffentlich bekannt geben.
(b) Jeder Kandidat hat zu jeder Zeit das Recht, von seiner Kandidatur zurückzutreten. Mit dem Rücktritt eines der Kandidaten auf dem Wahlvorschlag von der Kandidatur wird der gesamte Wahlvorschlag ungültig.

Article III -Elections

Section 1 -Date of Elections
(a) Wahlen zum Präsidenten und zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten finden statt in den Monaten Januar, Mai und September.
(b) Sie beginnen stets am zweiten und enden am dritten Sonntag im Monat.

Section 2 -Procedure of Elections
(a) In jedem Bundesstaat der Vereinigten Staaten stimmen die Bürger in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für einen der Wahlvorschläge.
(b) Derjenige Wahlvorschlag, der die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen eines Bundesstaates erhält, erhält alle Elektorenstimmen des betreffenden Bundesstaates.
(c) Bei Stimmengleichheit zwischen zwei oder mehr bestplatzierten Wahlvorschlägen in einem Bundesstaat werden die Elektorenstimmen zu gleichen Teilen unter den stimmengleichen Wahlvorschlägen verteilt.
(d) Jeder Bundesstaat erhält eine Anzahl an Elektorenstimmen, die dem zweifachen der um eins erhöhten Anzahl an Wählern, die sich anonym im Wählerregister des Bundesstaates eingetragen haben, entspricht.
(e) Gewählt ist der Wahlvorschlag, der die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen auf sich vereint.
(f) Vereint keiner der Wahlvorschläge die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen auf sich oder ist das Ergebnis der Wahl nicht eindeutig feststellbar, so geht das Recht zur Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten gemäß der verfassungsrechtlichen Bestimmungen auf den Kongress der Vereinigten Staaten über.

Article IV -End notes

Section 1 - Entry into Force
(a) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.
(b) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes verliert Article III des Election Act vom 12.08.2006 seine Gültigkeit.


Das Wort hat antragsgemäß Senator Finnegan von New Alcantara.
Shana Alexandra Jefferson
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2

Dienstag, 1. Mai 2007, 13:37

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Madam Speaker,

ich stehe heute vor Ihnen, um ihnen die Begründung zu dem von mir zusammen mit Representative Jackson eingebrachten Antrag für ein Presidiential Election Bill zu geben.
Als erstes gilt es hierbei zu sagen, dass dieses Gesetz einen Dreiklang mit den beiden anderen Gesetzen rund um die Wahl und Nachfolge des Präsidenten geht.

In meinen Gesprächen mit Representative Jackson sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass entsprechende Normen für die Regelung eines Sachverhaltes jeweils einzelnd in einem Gesetz zusammengefasst werden sollten, um die Übersichtlichkeit in den einzelnen Gesetzen zu wahren. Uns erschiedenen mehrere, für sich jeweils abgeschlossen wirkende Gesetze sinnvoller als ein großes Gesetzbuch, welcher den Betrachter allein schon durch seine länge erschlägt.

Aber nun zum Inhalt des Gesetzes.
Diese Bill übernimmt im Grundsatz die Regelungen, wie sie der Election Act derzeit auch vorsieht, jedoch erweitert er diese Regelungen an einigen Stellen.

Vorrangigste ƒnderung des Wahlprocederes findet sich in Article III, die Tatsache, dass auch für die Wahlen, welche durch die Verfassung ja schon auf die Monate eindeutig festgelegt wurden, auch eindeutige Zeiträume für ihren Ablauf festgelegt werden.
Die eigentliche Präsidentschaftswahl wird durch diesen Zeitraum bindend auf den Zeitraum zwischen dem zweiten und dem dritten Sonntag des Wahlmonats festgelegt, so dass für die Präsidentenwahl stets ein eindeutiger Zeitraum bestimmt ist, auf den man vertrauen kann und zudem auch bis zum Amtsantritt des neuen Präsidenten ein Zeitraum vergeht, in welchem dieser sich bereits in sein neues Amt einarbeiten kann - und in welchem man Zeit hat, um Wahlbeschwerden abzuarbeiten, ohne dass hierdurch zwangsläufig der Amtsantritt des neuen Präsidenten herausgezögert werden muss.

Die zweite große ƒnderung betrifft die ƒnderung der Wahlregelung. Es ist in den Vereinigten Staaten seit jeher Tradition, dass vor Beginn der Wahlen keine taktischen Umzüge vorgenommen werden, um das Wahlergebnis zu den eigenen Gunsten durch die Ausweitung bestehender oder Schaffung neuer Mehrheiten vor Beginn der Wahl beeinflussen zu können. Jedoch halte ich diese Tradition für nicht ausreichend, da es insbesondere in der Hitze des (Wahlkampf)Gefechtes schnell zu Missverständnissen kommen kann, wenn die Gemüter erhitzt und die Stimmung kurz vor den Wahlen angespannt ist. Um also taktischen Umzügen in jeder Form vorzubeugen, wird durch dieses Gesetz der Wahlbundesstaat auf den Wohnort einen Monat vor Beginn der Wahl festgelegt - also auf einen Zeitpunkt, in dem im Regelfalle der Census noch nicht durchgeführt wurde und somit noch keine genauen Prognosen erstellt werden können, so das taktische Umzüge de facto ausgeschlossen sind.
Ulysses S. Finnegan jr.

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3

Dienstag, 1. Mai 2007, 13:41

Madam Speaker,

der vorliegende Entwurf erfährt meine vollkommende Unterstützung!

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Avitall Bloomberg

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4

Dienstag, 1. Mai 2007, 13:53

Diese Initiative kann ich nur begrüßen und unterstütze den hier vorgelegten Vorschlag.
Avitall Bloomberg (D)
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5

Dienstag, 1. Mai 2007, 16:29

Madam Speaker,

ich begrüße ebenfalls diesen Gesetzesentwurf und werde ihn unterstützen.

6

Dienstag, 1. Mai 2007, 23:21

Dito

7

Donnerstag, 3. Mai 2007, 00:20

Zitat

Article II -Voters and Candidates
Section 1 -Right to Vote and Eligibility
(b) Jeder wahlberechtigte Bürger wählt in dem Bundesstaat, in dem er einen Monat vor Beginn der Wahl Bürger war. Ist er erst seit weniger als einem Monat Bürger, wählt er in dem Bundesstaat, den er nach seiner Ankunft als Wohnort auswählte.

Ich denke, dass die 30-tägige Frist unangemessen ist. Hier sollte der Wohnsitzwechselnde einem Neubürger nach Erhalt der Staatsbürgerschaft rechtlich gleichgestellt werden. Natürlich schwächt dies das damit Beabsichtigte ab, doch sollte man noch auf die Anständigkeit und Fairness der Astorier verlassen können.

Des weiteren sollte der Umzug einer öffentlichen Anzeigepflicht unterworfen werden, um einem Rechtsstreit vorzubeugen. Doch währe eine solche Regelung wohl im Citizenship Act passender.


Zitat

Article II -Voters and Candidates
Section 1 -Right to Vote and Eligibility
(c) Berechtigt, zum Präsidenten oder Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten gewählt zu werden sind alle Bürger der Vereinigten Staaten, die zum Beginn der Wahl bereits seit mindestens 28 Tagen Bürger der Vereinigten Staaten sind.

Diese Regelung ist nach meinem Ermessen in dieser Ausprägung überflüssig. Denn ob jemand das passive recht nach 28 Tagen Staatsbürgerschaft oder nach 14 Tagen erhält - wie die jetztige Rechtslage ist - macht nicht wirklich einen Unterschied. Daher würde ich auf eine Erhöhung der Frist auf 3 Monate plädieren


Zitat

Article II -Voters and Candidates
Section 2 -Candidacies
(b) Jeder Kandidat hat zu jeder Zeit das Recht, von seiner Kandidatur zurückzutreten. Mit dem Rücktritt eines der Kandidaten auf dem Wahlvorschlag von der Kandidatur wird der gesamte Wahlvorschlag ungültig.

Es mag pessimistisch klingen, aber ich sehe hier schon die Leute vor dem Bundesgericht antanzen. Ein Kandidaturrückzug während der Wahl (ich gebe zu, ein sehr hypotetischer Fall) könnte äusserst problematische Auswirkungen auf die Wahl haben. Daher würde ich die Möglichkeit des Kandidaturrückzugs auf den Zeitraum vor Wahlbeginn beschränken.


Zitat

Article III -Elections
Section 1 -Date of Elections
(b) Sie beginnen stets am zweiten und enden am dritten Sonntag im Monat.

Es ist ein ausgeleiertes Thema, aber ich muss es ansprechen.
Erstens ist dieses fixer Termin problematisch, da nun mal nicht garantiert werden kann, dass die Wahl an diesem Termin gestartet werden kann. Dies war der entschiedende Grund, warum ein fixer Wahltermin und - zeitraum nicht gleich in dier Verfassung aufgenommen wurde.
Zweitens ist der Wahlzeitpunkt zu früh gewählt. In diesem Fall würde der zentrale Wahlkampf schon in der ersten Woche des Wahlmonats beginnen. Dies ist insofern problematisch, da wähernd des Wahlkampfs erfahrungsgemäss die Aktivität der Regierung gegen Null strebt. Diese Regelung würde unnötigerweise die effektive Amtzeit des amtierenden Präsidenten um eins bis zwei Wochen verkürzen. Ein Wahlende 3 bis 5 Tage vor Amtsantritt sollte ausreichen.
Drittens ist die gewählte Wahldauer zu lang. Die Wahldauer ist insofern relevant, da in ihr die die Aktivität des Landes auf Null geht, was auch verständlich ist. Noch im letzten Wahlgesetzt war die Dauer auf 5 Tage festgelegt. Nach dem Wegfallen der Regelung im aktuellen Gesetz wurde unnötigerweise die 7-tägige Dauer vom Wahlamt praktiziert. Daher schalge ich hier die Herabsetzung der Wahldauer auf 5 Tage vor.


Zitat

Article III -Elections
Section 2 -Procedure of Elections
(d) Jeder Bundesstaat erhält eine Anzahl an Elektorenstimmen, die dem zweifachen der um eins erhöhten Anzahl an Wählern, die sich anonym im Wählerregister des Bundesstaates eingetragen haben, entspricht.

Was ist unter einem anonymen Wählerregistereintrag zu verstehen?

Lance B. Jackson

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8

Donnerstag, 3. Mai 2007, 13:30

Madam Speaker, werte Abgeordnete!

Ich möchte hier in aller Kürze auf die Anmerkungen des ehrenwerten Senator von Freeland eingehen.

Nach wie vor möchte ich auf die Vorzüge von Art. II, Sect. 1 (b) verweisen: Auf diese Weise wird, wie der ehrenwerte Senator von New Alcantara bereits ausgeführt hat, auf einfachste und gründlichste Weise den Gefahren der bisherigen Regelung, auf die erst kürzlich ein Expertengutachten des Institute for Independent Studies hinwies, ein Riegel vorgeschoben. Ich kann keine unfaire Bevorzugung von Neubürgern erkennen.

Eine Anzeigepflicht von Umzügen, wie vom ehrenwerten Senator von Freeland vorgeschlagen, mag eine gute Idee sein, in diesem Gesetz hat sie aber in der Tat nichts zu suchen.

Ich möchte mich dagegen aussprechen, die Frist für die Erlangung des passiven Wahlrechtes auf mehr als einen Monat zu verlängern. Eine Frist von einem Monat halte ich in der Tat für sinnvoll, um allzu groteske Wahlsituationen zu vermeiden, eine längere Frist würde aber in meinen Augen eine Bevormundung des Wählers, der den nächsten Präsidenten ja schließlich aussucht, darstellen.

Den Kandidaten muss es jederzeit frei stehen, von ihrer Kandidatur zurückzutreten. Schließlich ist ein Rücktritt von einer Kandidatur während der Wahl zu vergleichen mit der Ankündigung ÑAuch wenn ich gewählt werde, werde ich die Wahl nicht annehmen." Und wer wollte oder könnte einen Kandidaten dafür bestrafen, und wie?

Den Bedenken gegenüber fixen Wahlterminen, die der ehrenwerte Senator von Freeland äußert, kann ich mich nicht anschließen. Auch nach bisheriger Rechtslage werden schließlich die Wahltermine einige Wochen im voraus festgesetzt und ein späteres Abweichen davon ist ebenso schwer wie von den im Gesetz festgeschriebenen.

Ich möchte auch anmerken, dass die Regierung während des Wahlkampfes durchaus nicht stillstehen muss (und sogar sollte): Schließlich steht bei Astors Zweiparteiensystem immer auch die Partei des aktuellen Präsidenten wieder zur Wahl und muss daher im Wahlkampf noch einmal ihre Regierungsfähigkeit unter Beweis stellen. Wenn bisher der Wahlkampf zu einem Stillstand der Exekutive führte, mag das an einer allzu starken Fokussierung des Wahlkampfes auf die Kandidaten unabhängig von ihrer Partei gelegen haben, aber auf alle Zeiten festgeschrieben ist das nicht.

Der Forderung nach Herabsenkung der Wahldauer auf 5 Tage möchte ich mich gerne anschließen -ich muss mich allerdings noch mit dem zweiten Antragssteller beraten, ob wir sie unverändert in den Entwurf übernehmen wollen.

Auf die Frage ÑWas ist unter einem anonymen Wählerregistereintrag zu verstehen?", die der ehrenwerte Senator von Freeland aufwirft, möchte ich gerne antworten: Dasselbe, was bisher unter Art. III, Sect. 4 (1) des geltenden Election Act zu verstehen ist: ÑDie Elektorenstimmen berechnen sich aus der Anzahl der Bürger, welche sich anonym in die Listen ihrer Bundesstaaten eingetragen haben. Diese werden vom Electoral Office zur Verfügung gestellt." Soll heißen: Bei Abgabe seiner Stimme trägt sich der Wähler automatisch anonym in das Wählerregister ein.

Abschließend möchte ich den ehrenwerten Senator von Freeland noch um etwas bitten: Er hat einige mehr oder weniger zutreffende Kritikpunkte aufgeworfen und Ergänzungen oder ƒnderungen des Entwurfes vorgeschlagen. Ich möchte ihn bitten, sollte er auf seinen ƒnderungswünschen bestehen, seine gewünschten ƒnderungen als Amendment des Entwurfes einzubringen, über das vor der Abstimmung über den Gesamtentwurf abgestimmt wird *simoff* wie das im RL-Kongress gehandhabt wird *simon*. Da der vorliegende Entwurf ohnehin erst zur übernächsten Präsidentschaftswahl in Kraft treten wird, hat der Kongress die dafür nötige Zeit durchaus.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Governor of the Free State of New Alcantara

9

Donnerstag, 3. Mai 2007, 15:54

Zitat

Original von Lance B. Jackson
Den Kandidaten muss es jederzeit frei stehen, von ihrer Kandidatur zurückzutreten. Schließlich ist ein Rücktritt von einer Kandidatur während der Wahl zu vergleichen mit der Ankündigung ÑAuch wenn ich gewählt werde, werde ich die Wahl nicht annehmen." Und wer wollte oder könnte einen Kandidaten dafür bestrafen, und wie?


Ich muss mich der Meinung von Senator Davenport anschließen. Wenn sich ein Kandidat zu Wahl stellt - und seine Kandidatur bis zu Beginn der Wahl nicht widerruft - sollte dies nach Beginn der Wahl nicht mehr zulässig sein. Klar, der Kandidat kann die Benennung immernoch ablehnen, *so* oder? *so* aber was würde für eine Unsicherheit in der Bevölkerung entstehen, wenn ein Kandidat auf einmal abspringt? Außerdem würde so eine klare Ablehnung eines Kandidaten ermöglicht (indem der "Aussteiger" gewählt wird), was nach diesem Gesetzesentwurf auch nicht vorgesehen ist.
Nico Hamann
President of The Assembly
Vice-Chairman of the Democrats



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10

Freitag, 4. Mai 2007, 00:39

Ich sehe keinen Grund, warum man einem Kandidaten verbieten sollten, seine Kandidatur nicht mehr während der Wahl zurück zu nehmen. Natürlich kann es zu Komplikationen führen, aber möglicherweise gibt es Situationen, die dies notwendig machen.

Es ist eine Tatsache, die sich nicht vermeiden lässt, und die in der Wirkung egal ist. Ob nun ein Kandidat schon während der Wahl seine Kandidatur zurück nimmt, und nur wenige Stimmen verschwendet - weil einige Wähler möglicherweise noch jemand anderen Wählen können -, oder ob er nach der Wahl erst sein Amt nicht annimmt und daher sämtliche Stimmen verloren gehen - bedenken Sie bitte, dass es eine Neuwahl nicht geben kann. D.h. wenn ein Kandidat sein Amt nicht annimmt, kommt es zwangsläufig zu einer Wahl durch den Kongress, der den anderen Kandidaten nur annehmen kann. Da wäre es besser, einen Kandidaten seinen Wahlvorschlag auch während der Wahl zurück ziehen zu lassen, so dass es noch immer zu einer Wahl durch das Volk kommen kann und keine Wahl durch den Kongress, die zumindest weniger demokratische Legitimation verleiht wie eine Direktwahl durch das Volk, nötig wird.
Ulysses S. Finnegan jr.

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11

Samstag, 5. Mai 2007, 11:29

Zitat

United States of Astor
President of Congress
Shana A. Jefferson
Astoria City, May 4th 2007


Der Senator of New Alcantara Mr. Ulysses S. Finnegan und der Representative Lance B. Jackson ändern den von ihnen in den Kongress eingebrachten Antrag wie folgt:


Zitat

Article III, Section 1 (b) soll neu gefasst werden als

Zitat

Sie dauern fünf Tage und enden am dritten Sonntag im Wahlmonat.
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Sonntag, 6. Mai 2007, 10:34

Zitat

United States of Astor
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Astoria City, May 6th 2007


Die Aussprache ist beendet.
Die Abstimmung wird eingeleitet.
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