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Shana Jefferson

Former President of the United States

Beiträge: 1 883

Beruf: Tierärztin

Wohnort: New Alcantara

Bundesstaat: -

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1

Dienstag, 1. Mai 2007, 09:31

BA 2007/05/003 Federal Election Appeal Bill

Zitat

United States of Astor
President of Congress
Shana A. Jefferson
Astoria City, May 1st 2007


Der Senator of New Alcantara Mr. Ulysseus S. Finngean und der Representative Mr. Lance B. Jackson bringen folgenden Gesetzesantrag in den Congress ein.

Die Aussprache dauert bis Sonntag, 06. Mai 2007 - 10:00 Uhr!


Zitat


Federal Election Appeal Bill

Article I -Fundamentals

Section 1 -Area of Application and Short Title
(a) Dieses Gesetz regelt das Vorgehen bei einer gerichtlichen Anfechtung einer Wahl zum Präsidenten der Vereinigten Staaten, Senator oder Repräsentantenhaus.
(b) Dieses Gesetz soll zitiert werden als ÑFederal Election Appeal Act".

Article II -Filing

Section 1 -Filing a Protest
(a) Einspruch gegen die Wahl eines Präsidenten der Vereinigten Staaten, eines oder mehrerer Mitglieder des Repräsentantenhauses kann von jedem Bürger vor dem Obersten Bundesgericht erhoben werden.
(b) Er ist nur zulässig innerhalb von sieben Tagen nach dem Ende der Wahl.
(c) Der Antragssteller hat das Recht, einen Rechtsbeistand zu benennen. Dieser ist der Prozesspartei seines Mandanten zugehörig und berechtigt, für diesen zu sprechen.

Section 2 -Legitimate Reasons for Protest
(a) Einspruch ist nur zulässig aus den folgenden Gründen:
(1) Einer oder mehrere wahlberechtigte Bürger der Vereinigten Staaten wurden aktiv durch eine Bundesbehörde oder lokale Behörde an der Wahl gehindert, wodurch der Wahlausgang möglicherweise verändert wurde.
(2) Es wurden Stimmen bei der Wahl gezählt, die von nicht wahlberechtigten Personen abgegeben wurden oder Stimmen von wahlberechtigten Personen wurden mehrfach gezählt oder von einer oder mehreren wahlberechtigten Personen wurden jeweils mehr als eine Stimme abgegeben und gezählt, wodurch der Wahlausgang möglicherweise verändert wurde.
(3) Durch Verschulden einer Bundesbehörde oder lokalen Behörde wurde um mehr als einen Tag von der korrekten Wahldauer abgewichen, wodurch der Wahlausgang möglicherweise verändert wurde.
(4) Aus einem korrekten Wahlergebnis ist durch einen Berechnungsfehler des Bundeswahlamtes ein nicht korrekter Wahlausgang entstanden.
(b) Ein Einspruch ist nur zulässig, wenn ihm die folgende Informationen beigefügt werden
(1) Name und Anschrift des Antragsstellers
(2) Grund des Einspruches nach Absatz b
(3) Begründungen und Beweise für den Einspruch

Section 3 -Proceeding with Legitimate Protest
(a) Der Einspruch wird, wenn er die hier genannten Kriterien erfüllt, sofort durch das Oberste Bundesgericht angenommen und unverzüglich öffentlich verhandelt. Dabei gelten die Vereinigten Staaten als beklagt.
(b) Eine Verhandlung nach diesem Gesetz hat vor dem Obersten Bundesgericht Priorität vor allen anderen bestehenden Verhandlungen.
(c) Wird ein Einspruch gemäß dieses Gesetzes eingereicht und ist kein Oberster Bundesrichter im Amt, so kann der Präsident für die Verhandlung des Einspruches einen Obersten Richter ernennen, der die Verhandlung bis zur Ernennung und Bestätigung eines regulären Obersten Bundesrichters, längstens aber drei Wochen, führt.

Article III -Trial

Section 1 -Foundations
(a) Während der gesamten Verhandlung soll der Vorsitzende aufgrund der bevorstehenden Ernennung der Gewählten auf ein zügiges Verfahren achten. Daher steht es dem Vorsitzenden frei, Fristen von minimal 24 Stunden für die Reaktion einer oder beider Prozessparteien zu setzen.
(b) Kommt eine Prozesspartei oder ein geladener Zeuge seinen Pflichten nicht nach, so kann der Vorsitzende Beugestrafen verhängen. Dabei kann es sich um Geld- und Haftstrafen handeln.

Section 2 -Hearing of Evidence
(a) Die Prozessparteien können während der Beweisaufnahme jederzeit
(1) Einen begründeten Antrag auf Aufnahme weiterer Beweise, auf das Nichtzulassen von Beweisen, auf das Hören weiterer Zeugen oder das nochmalige Hören bereits entlassener Zeugen oder auf die Vereidigung eines Zeugen stellen.
(2) Einen begründeten Antrag auf Prozesspause stellen.
(3) Einen begründeten Antrag auf Ende der Beweisaufnahme stellen.
(4) Einen begründeten Antrag auf Nichtzulassung der Vereidigung eines Zeugen stellen.
(b) Der Vorsitzende kann vor Ende der Verhandlung den Amtsantritt der Gewählten auf Antrag einer der Parteien nur untersagen, wenn bereits starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Wahlausganges bestehen.

Section 3 -Pleadings and Decision
(a) Nach dem Ende der Beweisaufnahme haben beide Prozessparteien die Gelegenheit, ein Schlussplädoyer zu halten, bevor das Urteil gefällt wird.
(b) Zuerst plädiert der Antragssteller, dann der Antragsgegner.
(c) Der Gerichtshof fällt sein begründetes Urteil innerhalb von 72 Stunden. Es ist unmittelbar rechtskräftig und unanfechtbar.

Section 4 -End of Trial
(a) Ein Einspruchsverfahren endet mit dem vorzeitigen Ende des Verfahrens, mit der Feststellung der Rechtmäßigkeit der Wahl oder mit der Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Wahl und der Anordnung, unverzüglich Neuwahlen in einem betroffenen Bundesstaat oder dem gesamten Bundesgebiet zu beginnen.

Article IV -End notes

Section 1 - Entry into Force
(a) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.


Das Wort hat antragsgemäß Representative Jackson.
Shana Alexandra Jefferson
XVII. President of the United States
XII. Vice President of the United States
Former Speaker of the United States House of Representatives

Lance B. Jackson

Proud Alcantero

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Bundesstaat: -

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2

Dienstag, 1. Mai 2007, 16:43

Madam Speaker, werte Kolleginnen und Kollegen!

Der Wahltag ist nicht nur ein Festtag der Demokratie, sondern er ist, weniger poetisch, auch einer der größten organisatorischen Herausforderungen die die bundesweiten Behörden stemmen müssen. Dabei geschehen mitunter Fehler, und dabei kommt es zu Unklarheiten, die in einer ordentlichen Wahlprüfung ausgeräumt werden müssen. Das ist Teil, nicht Problem der Demokratie.

In der Vergangenheit haben jedoch Wahlanfechtungen die Vereinigten Staaten mehr als einmal in eine schwere Krise geführt. Warum? Weil es keine rechtlichen Regularien zur Anfechtung der Wahl gab, weil der Prozess sich in die Länge zog und weil das Mittel der Wahlanfechtung von der unterlegenen Seite als Mittel genutzt wurde, den verhassten Wahlsiegern das Leben schwer zu machen. Das muss ein Ende haben!

Der vorliegende Entwurf schafft Rechtssicherheit für die Wahlanfechtung aller Wahlen, deren Regulierung Bundessache ist. Er garantiert einen angemessen zügigen Verlauf des Prozesses, und er schafft Regelungen für den nicht allzu unwahrscheinlichen Fall, dass die Verfassungsorgane der Vereinigten Staaten nicht vollständig besetzt sind.

Er reguliert den Ablauf eines Prozesses zur Wahlanfechtung entlang der Linien des Zivilprozessrechtes, aber speziell auf diese eminent wichtige Art von Prozess zugeschnitten.

Nicht zuletzt wird eine Frist geschaffen, innerhalb derer eine Wahl anfechtbar ist -7 Tage. Andernfalls wäre eine Wahl theoretisch auch drei Jahre nach ihrem Ende noch anfechtbar, mit unkalkulierbaren Folgen für die inzwischen durch die Gewählten ausgeführten Aktionen.

Außerdem sahen der ehrenwerte Senator aus New Alcantara und ich es als erforderlich an, die Verwendbarkeit des Mittels der einstweiligen Verfügung gegen eine Wahl stark einzuschränken. In der Vergangenheit hat gerade dies oft dazu geführt, dass, obwohl die Führung des Prozesses eher eine Formsache war, die Ernennung der Gewählten bis zuletzt verhindert wurde, mit fatalen Folgen für das politische Gefüge der Vereinigten Staaten.

Ich werbe für den vorliegenden Entwurf um Ihre Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Governor of the Free State of New Alcantara

3

Donnerstag, 3. Mai 2007, 00:19

Eine sehr begrüssenswerte Initiative, die die Heuschrekenplage Namens Wahlanfechtung in die Schranken weisen wird.

Shana Jefferson

Former President of the United States

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Beruf: Tierärztin

Wohnort: New Alcantara

Bundesstaat: -

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4

Sonntag, 6. Mai 2007, 10:33

Zitat

United States of Astor
President of Congress
Shana A. Jefferson
Astoria City, May 6th 2007


Die Aussprache ist beendet.
Die Abstimmung wird eingeleitet.
Shana Alexandra Jefferson
XVII. President of the United States
XII. Vice President of the United States
Former Speaker of the United States House of Representatives