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Library of Congress

Librarian Charlize Kingston

Beiträge: 367

Bundesstaat: Bundesweit

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1

Sonntag, 25. Februar 2018, 15:09

Federal Elections Act





FEDERAL ELECTIONS ACT

Inkraftgetreten am:

24.02.2018
Electoral Laws Reform Act
Unterschrieben von President Matthew C. Lugo


Geändert am:

11.01.2019
Election Management and Registration of Voters Act
Unterschrieben von Acting President Teresa Ramsey-Prescott

28.01.2019
Electoral Roll Transparency Act
Unterschrieben von Acting President Teresa Ramsey-Prescott

27.10.2019
Proportional House Distribution Act
Unterschrieben von President Teresa Ramsey-Prescott




Federal Elections Act
An Act to regulate the Federal Elections and their Administration.


  • Organization and Appeal

    Chapter I – Organization and Appeal

    Section 1 – The United States Electoral Office (USEO)
    (1) Das Bundeswahlamt (USEO) ist eine unabhängige Behörde der Vereinigten Staaten. Es hat seinen Dienstsitz in Amada, Freeland.
    (2) Das USEO ist in seiner Tätigkeit an keinerlei Aufträge oder Weisungen gebunden und nur dem Gesetz verpflichtet.
    (3) Die Leitung des USEO und alle damit verbundenen Aufgaben werden durch einen Direktor ausgeübt, der für eine Amtszeit von sechs Monaten bestellt wird. Eine Wiederberufung ist unbegrenzt zulässig.
    (4) Endet die Amtszeit oder ist das Amt vakant, so ist es durch Wahl beider Kammern des Kongresses mit einfacher Mehrheit zu besetzen, wobei jedem Mitglied des Kongresses ein Vorschlagsrecht zukommt. Sind mehr als zwei Kandidaten vorgeschlagen, so findet die Wahl im ersten Wahlgang zwischen allen Kandidaten statt, an den sich bei fehlender Mehrheit ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten anschließt, die in einer Kammer die meisten Stimmen erhalten haben. Der Gewählte ist durch den Präsidenten zu ernennen und von diesem auf das Amt zu vereidigen. Vor der Durchführung der Wahl ist allen vorgeschlagenen Kandidaten die Gelegenheit zu einer Vorstellung zu geben, an die sich eine Befragung durch alle Mitglieder des Kongresses anschließt. Die Kandidaten sind dabei zu vereidigen und die Befragung soll ab dem Zeitpunkt der Eidesleistung und der Vorstellung 96 Stunden betragen, kann aber verlängert werden.(5) Ist das Amt vakant oder der Direktor nachweislich abwesend, kann der Präsident einen temporären Leiter ernennen, der amtiert bis die Vakanz oder Abwesenheit regulär beendet ist.
    (5) Der Präsident soll den Speaker of the House und den President of the Senate über die beabsichtigte Ernennung informieren und ihre Einwände gegen eine von ihm vorgeschlagene Person berücksichtigen.

    Section 2 – Federal, State, Local and Primary Elections
    (1) Die Wahlen zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, zum Repräsentantenhaus sowie Senatswahlen (Federal Elections) sind durch das USEO als gesetzliche Aufgabe durchzuführen.
    (2) Die parallel zu einer bundesweiten Wahl stattfindenden Wahlen zum Gouverneur eines Bundesstaates werden durch das USEO durchgeführt, wenn der Bundesstaat das USEO damit beauftragt hat.
    (3) Andere auf Ebene der Bundesstaaten oder ihrer Untergliederung stattfindenden Wahlen soll das USEO auf Ersuchen durchführen. Die dem USEO dadurch entstandenen Kosten sind durch den Antragsteller zu decken.
    (4) Die Vorschriften über Wahlrecht und Wählbarkeit nach diesem Gesetz finden bei der Wahldurchführung durch das USEO sinngemäß für die State-IDs auf Staatsebene Anwendung. Ist etwas anderes bestimmt, sind dem USEO die Wahlberechtigten und zugelassenen Kandidaten durch die ersuchende Stelle mitzuteilen.
    (5) Führt das USEO Wahlen für einen Bundesstaat nach Ssc. 2 nicht selbst durch, so soll es die Bundesstaaten bei ihrer Durchführung durch Bereitstellung der technischen Mittel unterstützen.
    (6) Die Regelungen dieser Section gelten sinngemäß für die Durchführung von Vorwahlen durch anerkannte politische Parteien, soweit dies dem USEO zugemutet werden kann. Die dem USEO dadurch entstandenen Kosten sind durch den Antragsteller zu decken.
    (7) Das USEO führt eine Liste der anerkannten politischen Parteien. Eine Partei soll anerkannt werden, wenn sich zumindest ein Gouverneur oder ein Mandatsträger nach diesem Gesetz zu ihr bekennt.

    Section 3 – Election Appeals
    (1) Gegen Entscheidungen des USEO steht dem Betroffenen der Rechtsweg beim zuständigen Bundesgericht offen. In seiner Entscheidung hat das Gericht nur die Wiederholung derjenigen Teile des Wahlverfahrens anzuordnen, die fehlerhaft waren. Eine einstweilige Anordnung der Aussetzung der Wahl kann nur erfolgen, wenn starke Zweifel an einer ordnungsgemäßen Wahldurchführung bestehen.
    (2) Gegen vom USEO durchgeführte Wahlen ist ein Antrag nur innerhalb von fünf Tagen nach Ergebnisfeststellung und wegen der mit Beweismitteln belegten Behauptung
      a. der Hinderung eines Wahlberechtigten an der Stimmabgabe durch eine Bundes- oder Staatsbehörde,
      b. der Berücksichtigung ungültiger Stimmen oder Nichtberücksichtigung gültiger Stimmen,
      c. der Feststellung eines vom tatsächlichen Wahlergebnisses abweichenden Wahlergebnisses, soweit das USEO das Ergebnis nicht richtigstellt,
      d. einer Abweichung von den gesetzlich bestimmten Formen oder Fristen,
    die den Wahlausgang möglicherweise verändert haben, zulässig. Ein zulässiger Antrag wird durch das Gericht unverzüglich zur Entscheidung angenommen und ohne Beiziehung einer Jury öffentlich verhandelt.
    (3) Ein Einspruchsverfahren endet mit dem vorzeitigen Ende des Verfahrens, mit der Feststellung der Rechtmäßigkeit der Wahl oder mit der Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Wahl und der Anordnung, die betroffene Wahl zu wiederholen. Von der Anordnung der Wiederholung ist abzusehen, wenn dadurch keine Änderung des Wahlausgangs möglich ist. Eine Wiederholung der Wahl darf nicht zur Zulassung von Wählern oder Kandidaturen führen, die zum ursprünglichen Zeitpunkt unzulässig gewesen wären.
    (4) Das Gericht kann vor Ende der Verhandlung den Gewählten den Amtsantritt auf Antrag einer der Parteien nur untersagen, wenn die Anordnung der Wiederholung der Wahl höchstwahrscheinlich ist.
  • Voting Rights and Eligibility

    Chapter II – Voting Rights and Eligibility

    Section 1 – Basic Requirements
    (1) Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist, wer zu Beginn des Monats der Wahl
    a. Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist;
    b. das 16. Lebensjahr vollendet hat;
    c. eine gültige Citizenship Card (ID) für die entsprechende Ebene vorweisen kann und diese nicht bis zum Tag vor dem Beginn der Wahl verliert;
    d. das entsprechende Wahlrecht nicht durch gerichtliche Entscheidung verloren hat.
    (2) Wählbar (passives Wahlrecht) ist, wer zu Beginn des Monats der Wahl
    a. Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist;
    b. das 18. Lebensjahr vollendet hat;
    c. eine gültige Citizenship Card (ID) für die entsprechende Ebene vorweisen kann und diese nicht bis zum Tag vor dem Beginn der Wahl verliert;
    d. das entsprechende Wahlrecht nicht durch gerichtliche Entscheidung verloren hat;
    e. noch nie rechtskräftig wegen eines Verbrechens zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.

    Section 2 – Candidates
    (1) Um sich als Kandidat für eine Wahl aufstellen zu lassen, muss dies persönlich an der vom USEO dafür vorgesehenen Stelle unter Angabe aller erforderlichen Daten erfolgen.
    (2) Verfügt ein Kandidat nicht selbst über die erforderliche ID, kann er auch durch eine zugeordnete ID unterstützt werden, die nicht selbst kandidiert und die auch nicht bis zum Tag vor dem Beginn der Wahl ungültig wird.
    (3) Der Kandidat ist mit seinem Heimatstaat zu listen. Er kann sich als Kandidat einer anerkannten, politischen Partei oder als unabhängiger Kandidat listen lassen.

    Section 3 – Electoral Roll
    (1) Das USEO erstellt zu jeder Wahl ein Wählerverzeichnis. Die Electoral Roll ist gemeinsam mit der Wahlankündigung Chp. II Sec. 1 Ssc. 1 Var. a öffentlich bekanntzumachen.
    (2) Aufgenommen werden, getrennt nach Art der Wahlberechtigung, alle zu Beginn des Monats aktiv Wahlberechtigten. Wer das Wahlrecht vor Beginn der Wahl verliert, ist aus der Electoral Roll mit Hinweis auf diesen Umstand zu streichen.
    (3) Gegen Einwendungen gegen die Gültigkeit der Wahl wegen der Zulassung oder Nichtzulassung eines Wahlberechtigten kann das USEO vorbringen, dass dieser Umstand vor Beginn der Wahl aus der Electoral Roll ersichtlich war und nicht öffentlich gerügt wurde. Die Einwendung ist dann als unzulässig abzuweisen, wenn die Electoral Roll fristgerecht bekanntgemacht wurde.
  • Election Procedure

    Chapter III – Election Procedure

    Section 1 – General Provisions
    (1) Das USEO soll für jeden Wahlmonat einen Zeitplan festsetzen. Der Zeitplan soll zumindest das Ende eines ersten Wahlganges vor Ende des Wahlmonats vorsehen. Ferner sollen folgende Vorgaben berücksichtigt werden:
      a. die Wahlen sollen mit dem Zeitplan nicht vor dem 1. und nicht nach dem 10. Tage angekündigt werden,
      b. Kandidaturen sollen mindestens fünf Tage lang eingereicht werden können,
      c. die Stimmabgabe soll spätestens fünf Tage nach Ende der Kandidatenfrist beginnen und drei Tage dauern.
      d. die Ergebnisse der Wahl sollen so bald als möglich veröffentlicht werden.
    (2) Die Wahlmonate für die Wahlen auf Bundesebene ergeben sich aus Appendix I, den das USEO ergänzt um die anderen von ihm durchgeführten Wahlen veröffentlichen soll.
    (3) Kandidaturen sind durch den Kandidaten persönlich beim USEO einzureichen oder zurückzuziehen. Wird eine Kandidatur nach Öffnung der Wahllokale zurückgezogen oder erledigt, sind die abgegebenen Stimmen als Enthaltungen zu werten. Wurden keine gültigen Kandidaturen eingereicht, ist die Wahl neu auszuschreiben.

    Section 2 – Presidential Election
    (1) Ein Wahlvorschlag für die Präsidentschaftswahl (Presidential Ticket) muss jeweils einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten und das Amt des Vizepräsidenten umfassen, wobei keine Person gleichzeitig für beide Ämter oder auf mehreren Tickets antreten darf Ebenso darf keine ID die Kandidatur mehrerer Personen auf einem Ticket im Sinne von Chp. II Sec. 2 Ssc. 2 unterstützen.
    (2) Die Einreichung oder Rückziehung eines Wahlvorschlages steht beiden darauf befindlichen Kandidaten zu.
    (3) Die Wahlen finden getrennt in den Bundesstaaten statt, wobei jeder Wahlberechtigte in dem Bundesstaat abstimmt, in dem er als Wähler registriert ist.
    (4) Derjenige Wahlvorschlag, der die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen eines Bundesstaates erhält, erhält die Elektorstimmen des betroffenen Bundesstaates.
    (5) Bei einer Stimmgleichheit sind alle gleichplatzierten Wahlvorschläge so zu behandeln, als hätten sie die relative Mehrheit erhalten.
    (6) Die Elektorstimmen eines Bundesstaates setzen sich aus dem Doppelten der um eins erhöhten Zahl an Wählern, die für den bestplazierten Wahlvorschlag gestimmt haben, abzüglich der Anzahl aller Wähler, die für einen anderen Wahlvorschlag gestimmt haben, zusammen.
    (7) Summieren sich die Elektorstimmen eines Bundesstaates auf weniger als eins, entspricht die Zahl der Elektorstimemn für den betroffenen Bundesstaat stattdessen der um eins erhöhten Zahl an Wählern, die für den bestplazierten Wahlvorschlag gestimmt haben.
    (8) Gewählt ist der Wahlvorschlag, der die absolute Mehrheit der Gesamtzahl der Elektorstimmen aller Bundesstaaten auf sich vereint.
    (9) Vereint kein Wahlvorschlag die absolute Mehrheit der Elektorstimmen auf sich, so geht das Recht der Wahl gemäß der Verfassung auf den Kongress über.

    Section 3 – U.S. Representatives Election
    (1) Das Repräsentantenhaus besteht aus maximal 435 Mandaten, wobei jedes Mitglied mehrere Mandate ausüben, mit diesen aber nur einheitlich abstimmen und verfahren kann.
    (2) Mehrheiten im Repräsentantenhaus errechnen sich nach der Anzahl an Mandaten.
    (3) Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Diese kann er beliebig auf alle Kandidaten verteilen. Nicht genutzte Stimmen sind als Enthaltungen zu werten.
    (4) Die fünf Kandidaten mit den meisten Wählerstimmen, sowie jeder weitere Kandidat, der eine Anzahl von Stimmen erhalten hat, die mindestens dem Anderthalbfachen der maximalen Anzahl der Mandate beträgt, sind gewählt.
    (5) Jeder Gewählte erhält einen Anteil an Mandaten, der dem Anteil seiner erhaltenen Stimmen im Verhältnis zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen (auf die nächste, ganze Zahl abgerundet) entspricht.
    (6) Scheidet ein Mitglied des Repräsentantenhauses aus, so verfallen die ihm zugeteilten Mandate.

    Section 4 – Senatorial Elections
    (1) Zum Senator ist gewählt, wer die absolute Mehrheit an Wählerstimmen des jeweiligen Staates erhält.
    (2) Erreicht kein Kandidat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so ist eine Stichwahl zwischen den zwei stimmstärksten Wahlwerbern durchzuführen, wobei ein Stimmengleichstand durch ein Los entscheiden wird.
    (3) Fällt ein Senatssitz vakant, ist dieser nach den Vorschriften der Verfassung und dem Recht des betroffenen Bundesstaates zu besetzen. Fehlen diese Vorschriften, gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes.
  • Entering into Office and Disqualification

    Chapter IV – Entering into Office and Disqualification

    Section 1 – Separation of Powers
    Niemand, der ein exekutives oder judikatives Amt im öffentlichen Dienst bekleidet, soll zur gleichen Zeit Mitglied des Kongresses sein.

    Section 2 – Inauguration
    (1) Um ein Amt nach diesem Gesetz anzutreten, muss die Person eine auf sie ausgestellte, gültige Citizenship Card im Status einer Federal ID vorweisen. Eine Person die das Amt des Vizepräsidenten antritt, ist hiervon ausgenommen.
    (2) Ein Gewählter tritt sein Amt durch Leistung des in der Verfassung vorgesehenen Eides, ab dem ersten Tag des auf die Wahl folgenden Monats, an.
    (3) Dauert die Wahl über das Ende des Wahlmonats hinaus oder handelte es sich um eine Nachwahl, soll ein Gewählter sein Amt stattdessen ab dem ersten Tag nach Verkündung der Wahlergebnisse antreten.
    (4) Tritt ein Gewählter sein Amt nicht innerhalb von sieben Tagen ab dem erstmöglichen Zeitpunkt an, dann gilt dies als Verzicht.
    (5) Ein Präsident und Vizepräsident sollen ihren Amtseid erst nach Aufforderung des Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofes leisten.
    (6) Ist der Vorsitz des Obersten Gerichtshofs vakant oder der Amtsträger abwesend, soll der erste verfügbare Amtsträger der folgenden Liste die Vereidigung vornehmen:
      a. Ein Beisitzender Richter am Obersten Gerichtshof (nach Seniorität);
      b. Ein Bundesrichter (nach Seniorität);
      c. Der amtsführende Präsident des Kongresses;
      d. Der amtsführende Vizepräsident des Kongresses;
      e. Der ranghöchste, verfügbare Amtsträger der Administration.

    Section 3 - Loss of Mandate
    (1) Ein gewählter Amtsträger verliert sein Mandat durch:
      a. den öffentlich erklärten, unwiderruflichen Verzicht auf das bzw. Rücktritt vom Amt;
      b. den Verlust des passiven Wahlrechts für das innegehaltene Amt;
      c. den gerichtlich erklärten Verlust des Amtes;
      d. den Antritt eines Amtes, das gemäß Bundesgesetzen unvereinbar mit dem bisherigen Amt ist;
      e. Tod.
    (2) Ein Kongressmitglied verliert sein Amt zusätzlich, durch eine mindestens 14-tägige, unentschuldigte Abwesenheit von allen stattfindenen Sitzungen des Kongresses, der Kammer und den Ausschüssen welchen der Betroffene angehört.
    (3) Der Präsident und der Vizepräsident sollen gemäß der Verfassung zudem durch eine mindestens 20-tägige, unentschuldigte Abwesenheit von ihren Amtsgeschäften ihr Amt verlieren.
    (4) Sofern ein Amtsverlust nicht durch Erklärung des Amtsinhabers erfolgt, soll er
      a. für Kongressmitglieder durch das zuständige Kongresspräsidiumsmitglied seiner Kammer;
      b. für den Präsidenten oder Vizepräsidenten durch den Obersten Gerichtshof
    festgestellt werden.
    (5) Ein Amtsverlust nach dieser Section gilt rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem seine Bedingungen eingetreten sind.
  • Election Calendar

    Appendix I – Election Calendar

    MONTH
    President / Vice President
    House of Representatives
    U.S. Senate
    Gubernatorial Elections
    JanuaryXXAssentia, AstoriaAssentia, Astoria, Freeland
    February----
    March-XFreeland, LaurentianaLaurentiana, New Alcantara, Serena
    April----
    MayXXNew Alcantara, SerenaAssentia, Astoria, Freeland
    June----
    July-XAssentia, AstoriaLaurentiana, New Alcantara, Serena
    August----
    SeptemberXXFreeland, LaurentianaAssentia, Astoria, Freeland
    October----
    November-XNew Alcantara, SerenaLaurentiana, New Alcantara, Serena
    December----

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