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Beiträge: 175

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Bundesstaat: Astoria State

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Mittwoch, 9. Mai 2018, 21:10

Standing Rules of the Assembly of the State of Astoria


Standing Rules of the Assembly of the State of Astoria
Rules of parliamentary business of the legislative power of the State of Astoria



Article I - Organization of the Assembly

Section 1 - Speaker of the Assembly
(1) Der Vorsitzende (Speaker of the Assembly) leitet die Sitzungen, vertritt die Assembly nach außen und stellt die Bereitstellung unterstützender Parlamentsdienste sicher. Der Speaker soll nicht zur selben Zeit der Regierung der Vereinigten Staaten oder des Staates oder einer gesetzgebenden Körperschaft außer der Assembly angehören.
(2) Der Speaker bestimmt ein Mitglied der Assembly zu seinem Stellvertreter. Ist der Speaker verhindert, so übernimmt der Stellvertreter seine Aufgaben. Handeln weder der Speaker noch sein Stellvertreter und hätte eine Amtshandlung seit mehr als 48 Stunden erledigt werden müssen, so übernimmt das dienstälteste verfügbare Mitglied der Assembly die Vertretung, bis der Speaker anderes anzeigt.
(3) Ist eine Stellvertretung nach Ssc. 2 unmöglich, so ist der Governor berufen, die Geschäfte der Assembly zu führen und auf eine Behebung dieses Zustandes hinzuwirken.

Section 2 - Election of the Speaker, Vacancy
(1) Eine ordentliche Wahl des Speakers soll in den Monaten Januar und Juli stattfinden. Ist das Amt zuvor wegen des Rücktritt des Speakers, der vor der Assembly zu erklären ist, oder aus anderen Gründen vakant oder beantragt ein Drittel der Commoner eine Neuwahl, ist eine außerordentliche Wahl unverzüglich anzusetzen.
(2) Die Wahlleitung obliegt dem amtierenden Speaker. Erklärt dieser selbst seine Kandidatur, gilt er für diesen Geschäftsgang ebenso für verhindert wie ein anderer Kandidat für die Stellvertretung.
(3) Die Kandidaturfrist und die sich daran anschließende Abstimmungsfrist sollen 96 Stunden betragen. Die Kandidaturfrist kann verlängert werden, wenn keine Kandidatur erklärt wird. Eine unbefristete Verlängerung muss jedoch mindestens 24 Stunden über eine erklärte Kandidatur hinaus andauern. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt, es entscheidet die relative Mehrheit. Bei weniger als drei Kandidaten ist. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los, zu ziehen durch den Gouverneur.
(4) Die Amtszeit eines Speakers endet nicht vor der Vereidigung seines Nachfolgers.

Section 3 - Rules to be maintained
(1) Der Speaker hat die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung, der Verfassung und Gesetze bei der Leitung der Sitzungen der Assembly zu wahren. Er hat sicherzustellen, dass Commoner und Besucher den Geschäftsgang nicht stören sowie sich nach parlamentarischer Tradition höflich und respektvoll verhalten, insbesondere Herabwürdigungen und Beleidigungen unterlassen.
(2) Der Speaker ist berechtigt, gegen Personen, die nicht Commoner sind, ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot auszusprechen oder Ordnungsgelder bis zu 3.000 USD zu verhängen, wenn diese den Geschäftsgang der Assembly stören.

Section 4- The Commoners
(1) Die Commoner of the Assembly sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen. Sie folgen bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen ihrer Überzeugung und ihrem Gewissen und sind der Verfassung der Vereinigten Staaten und der Verfassung des Staates Astoria verpflichtet.
(2) Die Commoner erhalten vom State of Astoria eine Aufwandsentschädigung für ihre Teilnahme an Geschäften der Assembly nach Festsetzung durch den Speaker. Sie sind berechtigt, die Parlamentsdienste zur Unterstützung ihrer Arbeit zu verwenden, wie sie nach den Festsetzungen des Speakers bereitgestellt werden. Sie sind ebenfalls berechtigt, Kostenersatz für mandatsbezogene Sach- und Personalausgaben zu erhalten, die der Speaker durch allgemeine Richtlinien genehmigt.
(3) Der Speaker ruft ein Mitglied zur Ordnung, wenn es gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln verstößt. Bei wiederholtem oder schwerwiegenden Verstößen spricht er Verwarnungen aus und macht diese öffentlich bekannt (Censure). Ist der Verstoß besonders schwerwiegend oder wiederholt sich, kann er ein Ordnungsgeld bis zu 3.000 USD verhängen oder ein Hausverbot bis zu zehn Tagen aussprechen. Die Teilnahme an Abstimmungen ist durch schriftliche Erklärung des Stimmverhaltens an den Speaker möglich.


Article II - Course of Business

Section 1 - Publicity, Right to speak, Parliamentary Courtesy
(1) Die Sitzungen der Assembly sind öffentlich, wenn nicht für einzelne Beratungen etwas anderes bestimmt ist oder der Speaker etwas anderes bestimmt. Auf Antrag eines Commoners wird über die Entscheidung des Speakers in nicht-öffentlicher Sitzung abgestimmt.
(2) Außer den Commoners darf in den Sitzungen der Assembly nur das Wort ergreifen, wer durch den Speaker Rederecht für die betroffene Beratung erteilt bekommen hat. Vertreter der Exekutive müssen von der Assembly durch Beschluss eingeladen werden, wenn sie nicht durch anderweitige Vorschrift dazu berechtigt sind.
(3) Ansprachen des Speakers in dieser Funktion sind mit "Mister / Madam Speaker" zu beginnen, Ansprachen der Commoner mit "Honorable Commoners" oder "Commoner [Name]".

Section 2 - Motions and Considerations
(1) Anträge über Gesetzesentwürfe (Bills) und die Annahme von Resolutionen sind durch einen Commoner beim Speaker einzureichen, der sie in der folgenden Sitzung der Assembly zur Beratung aufruft.
(2) Die Beratungen der Assembly über einen Antrag sollen 96 Stunden ab dem ersten Aufruf andauern, ehe eine Abstimmung eingeleitet wird. Der Speaker kann die Aussprache verlängern oder ausnahmsweise verkürzen, wenn dies nach den Umständen sinnvoll erscheint, nicht jedoch vor Ablauf von 24 Stunden ab dem ersten Aufruf beenden. Änderungsanträge (Amendments) sind zulässig.
(3) Jeder Commoner hat das Recht, Wortmeldungen außerhalb der Beratungen eines Antrages abzugeben (Morning Business). Auf Antrag eines Mitgliedes ruft der Speaker zu einem bestimmten Thema eine außerordentliche Beratung (Open Discussion) auf, soll sich daraus ergebene Anträge jedoch nur dann zur Abstimmung aufrufen, wenn sie nach seiner Einschätzung bereits ausreichend beraten wurden und keine eigenständige Beratung mehr erforderlich ist. Open Discussions sind nicht zeitlich begrenzt, werden vom Speaker aber beendet, wenn kein offensichtlicher Bedarf mehr besteht.

Section 3 - Formal Votes
(1) Unmittelbar nach der Beendigung einer Aussprache über eine Bill oder eine Resolution hat der Speaker eine Abstimmung aufzurufen. Die Abgabe einer Stimme durch die Commoner ist nur innerhalb von 72 Stunden ab dem Aufruf und auch dann zulässig, wenn bereits ein unumstößliches Ergebnis festgestellt wurde.
(2) Die Abstimmungsfrage muss sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden. Es muss eindeutig sein, über welchen Antrag abgestimmt wird. Die Frage muss
1. mit Zustimmung (Aye), Ablehnung (Nay) oder Anwesenheit (Present) zu beantworten sein oder
2. die Wahl zwischen mindestens zwei Varianten, der Ablehnung aller Alternativen (Nay) oder der Erklärung der Anwesenheit (Present) ermöglichen.
Über Amendments ist gemeinsam mit dem Antrag als Alternativen abzustimmen.
(3) Die nachträgliche Änderung der Stimme ist unzulässig und führt zur Ungültigkeit der Stimme. Die Abgabe einer neuen Stimme ist zulässig. Es ist nur die letzte gültige und eindeutige Stimme eines Commoners zu berücksichtigen, der zu Beginn der Aussprache Mitglied der Assembly war.

Section 4 - Unanimous Consent and Voice Vote
(1) Hat der Speaker eine Aussprache beendet, kann er der Assebly vorschlagen, statt einer förmlichen Abstimmung mittels unanimous consent zu beschließen. Widerspricht diesem Vorschlag kein abstimmungsberechtigter Commoner, gilt die Zustimmung nach 48 Stunden als erteilt.
(2) In Verfahrensfragen gelten Erklärungen eines abstimmungsberechtigten Commoners, zu denen der Speaker aufgefordert hat, als Abstimmung, wenn nicht ein Drittel der Commoner eine Abstimmung verlangt.


Article III - Final Provisions

Section 1 - Use of fines
Der Speaker wendet die erhobenen Ordnungsgelder einem gemeinnützigen Zweck zu.

Section 2 - Amendments to the Standing Rules; Suspension
(1) Die Assembly kann Bestimmungen der Geschäftsordnung durch Mehrheitsbeschluss ändern oder ergänzen.
(2) Es können von der Geschäftsordnung abweichende Verfahrensweisen genehmigt werden.

Section 3 - Coming-into force
Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr durch die Assembly zugestimmt wurde und bleibt in Kraft, bis eine neue Geschäftsordnung beschlossen wird.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Mitchell Carter« (22. Juli 2019, 22:59)