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Jenson Wakaby

Senator of Chan-Sen

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Mittwoch, 13. Juni 2007, 20:17

[Discussion] Chan-Sen Gambling Bill

Republic of Chan Sen
Chairman of Council of Mandarin
Jenson Wakaby
Hong Nam, June 10th 2007


Sehr geehrte Mandarin,
Governor Andriz reicht folgenden Antrag ein. Die Aussprache dauert 120 Stunden und endet damit Sonntag, 17.07.2007


Zitat

The Chan-Sen Gambling Law

Section 1 Definitionen

(a) In einem "Banking Game" tritt der Spieler gegen eine vom Staat Chan-Sen lizensierte Gesellschaft zur Durchführung von Glücksspielen an. Es können auch weitere Spieler beteiligt sein.
(b) In einem "Contest" können Wetten auf die Ausgang der Veranstaltung bei einem vom Staate Chan-Sen lizensierten Office hinterlegt werden
(c) Ein "Gambling Game" bezeichnet jedes Spiel mit Karten, Würfeln oder mechanischen oder elektromechanischen Geräten, bei denen Geld oder Sachwerte eingesetzt werden, sofern eine Person oder ein Unternehmen für die Ausrichtung dieser Spiele Einkünfte erzielt.
Ausnahmen bilden vom Staat Chan-Sen anerkannte, der Wohltätigkeit oder Bildung gewidmete Organisationen.
(d) Mit "Interactive Gaming" werden alle Spiele bezeichnet, die durch den Gebrauch von Communication Technology den Einsatz und den Gewinn von Geld- oder Sachwerten zu Ziel haben. Da die Einrichtungen zum Betrieb eines solchen Interactive Gaming nicht an einen Ort oder Staat gebunden sind, gilt der Ort des Spielers als rechtsverbindlich.
Als Communication Technology gilt hier, ohne Einschränkung, das Internet inkl. ICQ, Telephone, VoiceoverIP.

Section 2 Lizenzen

(a) Für den Betrieb von Glücksspiel und Wetten gemäß ß1 wird eine Lizenz vom Staat Chan-Sen benötigt.
(b) Zum Betrieb von Spielstätten wie Stadien, Casinos, Bars mit überwiegendem Wettkampfcharakter wie Pokerbars oder Billardbars, aber auch zum Betrieb von Internetangeboten, die ß1 entsprechen, wird eine Lizenz benötigt.
(c) Zum Betrieb von Glücksspielautomaten, auch in Bars, Restaurants oder anderen öffentlichen Orten ohne überwiegenden Glücksspielcharakter, wird ebenfalls eine Lizenz benötigt.
(d) Wer direkte oder indirekte Kompensation aus Glücksspiel und Wetten gemäß ß1 erhält, muss dies der Chan-Senesischen Gambling Commission melden.
(d) Personen, die sich innerhalb der letzten drei Jahre eines Kapitalverbrechens schuldig gemacht haben, erhalten keine Lizenz zum Betrieb von Glücksspiel oder Wetten. Machen sich Inhaber einer Lizenz zum Betrieb von Glücksspiel oder Wetten eines Kapitalverbrechens schuldig, so kann Ihnen diese Lizenz von der Gambling Commission entzogen werden.
(e) Die Lizenz von Glücksspiel und Wetten kann nur an Inhaber der astorischen Staatsbürgerschaft oder in Astor registrierte Gesellschaften vergeben werden.
(f) Der Governor und der Senator des Staates Chan-Sen dürfen in ihrer Haupt-ID keine Glücksspiele oder Wettkämpfe veranstalten. Sie dürfen jedoch die Schirmherrschaft über solche Veranstaltungen übernehmen, wenn die daraus erzielten Gewinne einem wohltätigen Zweck zugute kommen.

Section 3 The Chan-Sen Gambling Commission.

(a) Die Chan-Sen Gambling Commission prüft Anträge zur Erteilung von Lizenzen zum Betreiben von Glücks- oder Wettspielen.
(b) Die Commission erstellt weiterhin die Bedingungen zum Erhalt und der Beibehaltung dieser Lizenz.
(c) Die Commission veröffentlich die Regeln vor Inkrafttretung im Office des Governors.
(d) Die Commission prüft die Einhaltung der von ihr erstellten und veröffentlichten Regeln. Hierzu ist sie berechtigt zur Abfrage von polizeilichen Führungszeugnissen sowie zum Betreten lizenzierter und nichtlizenzierter Glücksspiel- und Wettkampfstätten ohne vorherige Anmeldung.

Section 4 Verstöße gegen das Chan-Sen Gambling Law

(a) Jeder mutwillige Versuch oder Ausführung ein lizenziertes Glückspiel oder eine Wette zu manipulieren wird mit einer Haftstrafe von drei Monaten bis zu einem Jahr bestraft. Dazu werden alle erzielten Gewinne aus dem betriebenen Glücksspiel an die Spieler zurückerstattet oder wohltätigen Zwecken zugeführt. Zusätzlich kann eine Geldstrafe von bis zu 15.000 Aß verhängt werden.
(b) Das Ausnutzen der Kenntnis einer Manipulation eines Glücksspieles oder einer Wette wird mit einer Haftstrafe von einem bis vier Monaten bestraft, darüberhinaus mit dem Einzug der erzielten Gewinne zur Rückzahlung an die Geschädigten. Zusätzlich kann eine Geldstrafe von bis zu 10.000 A$ verhängt werden.
(c) Wer von einer Manipulation von einem Glücksspiel oder eines Wettkampfes Kenntnis hat und dies nicht zur Anzeige bringt, kann mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Tagen und/oder einer Geldstrafe von 1000 A$ bestraft werden.

Section 5 Gültigkeit

(a) Dieses Gesetzt ist mit dem Tag seiner Verkündung gültig.




Edit: Themaname
sig.
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Jenson Wakaby

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Mittwoch, 13. Juni 2007, 20:18

Hiermit übergebe ich das Wort an den Antragssteller Governor Andriz
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Jenson Wakaby
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Andriz

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Donnerstag, 14. Juni 2007, 17:27

Werte Mandarin,

ich möchte die anstehende Reformierung unseres Wirtschaftslebens dazu nutzen, das Glücksspielgewerbe in Chan-Sen zu regulieren und zu stärken. Denn gerade dieser Wirtschaftszweig ist hochgradig auf das Vertrauen der Verbraucher angewiesen, und dieses Vertrauen möchte ich durch die Einrichtung der Gambling Commission stärken.

Was in diesem Entwurf noch nicht definiert ist, ist die Ernennung des Leiters der Gambling Commission. Sollte sich das Glücksspielgewerbe zu einem wichtigen Wirtschaftszweig entwickeln, so sollte der Council das bestimmende Gremium sein.

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Jenson Wakaby

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Sonntag, 17. Juni 2007, 14:43

Republic of Chan Sen
Chairman of Council of Mandarin
Jenson Wakaby
Hong Nam, June 17th 2007



Ich bitte um Kommentar, ansonsten beende ich morgen die Aussprache und eröffne die Abstimmung
sig.
Jenson Wakaby
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Jenson Wakaby

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Montag, 18. Juni 2007, 20:29

Republic of Chan Sen
Chairman of Council of Mandarin
Jenson Wakaby
Hong Nam, June 18th 2007


Die Aussprache ist beendet. Der Antrag steht zur Abstimmung.
sig.
Jenson Wakaby
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