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Start of the bsEcoSim Account System Act
THE FEDERAL ARCHIVE
Official Document -Attested Copy
START OF THE bsEcoSim ACCOUNT SYSTEM ACT
Inkraftgetreten am:
13.09.2007
Unterschrieben durch President John R. Waller
Geändert am:
29.11.2011
EcoSim Suspension Act
Start of the bsEcoSim Account System Act
Article 1 -Generals
1) Dieses Gesetz regelt die Einführung des bsEcoSim-Kontensystems in den Vereinigten Staaten von Astor.
2) Die Firma banosoft wird mit der Installierung des Kontensystems durch die Regierung der Vereinigten Staaten von Astor beauftragt.
3) Zur endgültigen Einführung wird ein Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Firma banosoft abgeschlossen, der die notwendigen Bedingungen festlegt.
4) Der unter dem ersten Amendment zu diesem Gesetz angeführte Vertrag kommt hierbei zur Geltung.
Article 2 -Implementation [ausgesetzt]
1) Nach der Unterzeichnung des Vertrags gilt das Kontensystem als eingeführt.
2) Jeder Staatsangehörige der Vereinigten Staaten besitzt nach seiner Registrierung bei der Federal Reserve Bank ein eigenes Konto. Dieses Konto kann vom Besitzer für die Teilnahme an der bsEcoSim benutzt werden.
Article 3 -Final clause
1) Mit Verabschiedung dieses Gesetzes erkennt der Kongress den in Art. 1 (4) genannten Vertrag an.
2) Ein weiteres Ratifizierungsgesetz für den Vertrag ist nicht notwendig.
3) Die Regierung wird beauftragt das Vertragswerk von Art. 1 (4) mit der Firma banosoft abzuschließen.
4) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
I. Amendment : Treaty about the Implementation of the bsEcoSim Account System
Treaty about the Implementation of the bsEcoSim Account System
zwischen der banosoft Ltd., nachfolgend Anbieter genannt,
und den Vereinigten Staaten von Astor, nachfolgend Nutzer genannt
ß1 Vertragszweck
Die Vertragspartner schließen diesen Vertrag zur Einführung eines Kontensystems im Zuge der bsEcoSim.
ß2 Einführung
1) Der Anbieter richtet dem Nutzer nach Abschluss des Vertrages ein Kontensystem ein.
2) Die Kosten des Kontensystems sind bereits durch Zahlung der Nutzungsgebühr für die bsEcoSim abgeleistet.
ß3 Verwaltung
1) Die Administration der Konten wird der Federal Reserve Bank übertragen.
2) Die technische Instandhaltung übernimmt die Administration.
ß4 Gültigkeit
Der Vertrag erhält seine Gültigkeit durch die Unterschrift je eines Vertreters des Anbieters und des Nutzers.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Archie Archivar« (29. November 2011, 00:47)