Federal Personal Tax On Profit Act - Fassung vom 16.03.2008
Federal Personal Tax On Profit Act
Article 1 - Competence
Die Ausführung dieses Gesetzes obliegt dem Department of Trade and Treasury.
Article 2 - Personal Tax On Profit
(1) Steuerschuldner nach diesem Gesetz ist jede natürliche Person mit einem Konto bei einer inländischen Bank.
(2) Auf den Gewinn einer natürlichen Person, also alle Einnahmen (Zahlungseingänge) abzüglich aller Ausgaben (Zahlungsausgänge) innerhalb eines Kalendermonats, werden 25% Steuern erhoben.
Article 3 - Final Provisions
(1) Eine rückwirkende Erhebung dieser Steuer ist nicht zulässig.
(2) Diese Steuer wird stets am ersten Tag eines Monats für den vorhergehenden Monat eingezogen.
(3) Der erste Steuereinzug erfolgt am ersten Tag des ersten Monats nach Inkraftreten diese Gesetzes.
(4) Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.
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