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Kimberly Beringer

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1

Samstag, 2. August 2008, 14:57

2008/08/01 Standing Orders of the State Senate

Right Honorable Members of the State Senate,

ich bringe den folgenden Entwurf einer Geschäftsordnung des Staatssenates ein:

Standing Orders of the Senate of the State of Savannah

Article I - General Provisions

Section 1 -The State Senate

Der Senat des Staates Savannah übt die legislative Gewalt aus, er tagt in dem dafür bereitgestellten Gebäude in der Haupttadt des Staates, er gibt sich gemäß Art. III Sec. 7 der Verfassung des Staates Savannah diese Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsgangs.

Article II -Chairmanship

Section 1 - President of the State Senate

Präsident des Staatssenates ist nach Art. III Sec. 5 der Staatsverfassung der Gouverneur des Staates Savannah sein, seine Stellvertreter sind in dieser Reihenfolge der Staatssekretär, der Generalstaatsanwalt, der Schatzmeister und das dienstälteste verfügbare Mitglied des Staatssenates. Der Präsident des Staatssenates vertritt diesen nach außen, sorgt für die Einhaltung dieser Geschäftsordnung und leitet die Aussprachen gerecht und unparteiisch. Er hat im Rahmen dieser Geschäftsordnung Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedern des Staatsenates, sofern diese den Fortgang der Arbeit und die Ordnung im Hause betrifft.

Article III - State Senators

Section 1 - Rights and duties

Die Mitglieder des Staatssenates sind berechtigt, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Staatssenates zu erlangen. Jeder Staatssenator folgt bei seinen Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen nur seiner Überzeugung und seinem Gewissen. Jedes Mitglied des Staatsenates kann eine Anfrage an die Administration oder eines ihrer Mitglieder richten, welche innerhalb von einer Woche öffentlich im Staatssenat beantwortet werden muss. Die Fragen können mehrere Punkte enthalten, haben sich jedoch nach dem Ressort des betreffenden Mitglieds zu richten, an den Gouverneur kann jede Frage betreffend die Tätigkeit der Administration gerichtet werden.

Article IV - Course of business

Section 1 - Debates

Der Staatssenat tagt permanent in den dafür vorgesehenen Räumen. Seine Sitzungen sind öffentlich. Aussprachen über Beschlussanträge werden von den Staatssenatoren selbstständig durch Erstellung eines entsprechenden Themas eröffnet, sie sind in der Form "[Motion] Jahr/Monat in Zahlen von 01 bis 12/laufende Nummer" zu kennzeichnen. Sie dauern grundsätzlich 96 und höchstens 168 Stunden. Verlängerungen sind während der Aussprache beim Präsidenten des Staatssenates zu beantragen, sie sind auf Antrag einzuräumen. Eine Abstimmung ist unabhängig von einer beantragten oder eingeräumten Verlängerung zu beenden, wenn binnen 48 Stunden kein Beitrag zur Sache mehr geäußert wurde.

Section 2 -Votes

Abstimmungen über Beschlussanträge werden nach Ende der Aussprache eingeleitet. Sie dauern 96 Stunden und bleiben mindestens 24 Stunden geöffnet, auch wenn bereits zuvor eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde. Eine Abstimmung ist zu beenden, wenn die Abstimmungsfrist abgelaufen ist, oder die erforderliche Mehrheit erreicht ist oder nicht mehr erreicht werden kann. Die Abstimmungsfrage ist sachbezogen und wertneutral zu formulieren und so zu stellen, dass die Staatssenatoren sie mit ja (aye), nein (nay) oder Enthaltung (abstention) beantworten können.
Abstimmungen über Beschlussanträge sind in der Form "[Vote] Jahr/Monat in Zahlen von 01 bis 12/laufende Nummer zu kennzeichnen, und sollen der entsprechenden Kennzeichnung der zugehörigen Aussprache entsprechen. Nachträgliche Veränderungen oder Revisionen eines Abstimmungsbeitrages führen zur Ungültigkeit der Abstimmung des Betreffenden, mehrfache Stimmabgaben zur Ungültigkeit aller von dem betreffenden Staatssenator in dieser Abstimmung abgegebenen Stimmen.

Article V -Code of behavior

Section 1 - Rules of the House

In den Räumlichkeiten des Staatsenates ist es jedem Mitglied desselben sowie allen Besuchern angezeigt, sich ruhig und höflich zu verhalten. Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Staatssenates und dem Personal, sowie unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal. Rederecht im Staatssenat haben die Mitglieder des Staatssenates Andere Personen müssen beim Präsidenten des Staatssenates Rederecht beantragen. Eine Beantragung muss einen ausführlichen Grund beinhalten, warum das Rederecht gewährt werden soll.

Section 2 -Etiquette

Die Staatssenatoren richten ihre erste Rede einer Aussprache stets an den Präsidenten des Staatsenates, der als Mister/Madam Speaker zu titulieren ist. Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Kongressmitglieder in ihren Reden auch namentlich an die anderen Kongressabgeordneten wenden. Hierbei sind stets voller Amtstitel und Name zu gebrauchen. Staatssenatoren werden als Mister/Madam Senator [Name] angesprochen. Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Präsident des Staatssenates. Er ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.

Article VI -Sanctions

Section 1 -Admonishments

Der Präsident des Staatssenates spricht eine Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied des Staatssenates gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen die Hausordnung, verstößt. Eine Verwarnung ist im Kongressgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.

Section 2 - Monetary

Der Präsident des Staatsenates kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder verhängen. Ordnungsgelder dürfen erst bei vorangegangener zweimaliger Verwarnung der betreffenden Person verhängt werden.Der Sanktion durch Ordnungsgeld geht immer eine Abstimmung über deren Höhe voraus, die Höhe eines Ordnungsgeldes darf die Summe von 1500 A$ nicht überschreiten. Ordnungsgelder fließen in die Staatskasse.

Section 3 - Prohibition of access

Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem besonders schwerwiegenden Verstoß ist der Präsident des Staatssenates berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot zu erteilen. Ein Hausverbot bis zu zehn Tagen bedarf keiner weiteren Zustimmung der Senatsmitglieder. Ein Hausverbot von zehn bis dreißig Tagen bedarf der Zustimmung der einfachen Mehrheit der abstimmenden Staatssenatoren, der betroffene Staatssenator ist dabei nicht stimmberechtigt. Ein Hausverbot von mehr als dreißig Tagen ist unzulässig.
Verstößt ein Besucher des Kongresses gegen die Geschäfts- bzw. Hausordnung, so ist der Kongresspräsident ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen.

Article VII - Final provisions

Section 1 -Validity

Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung durch den Präsidenten des Staatssenats in Kraft. Sie behalt Gültigkeit, bis der Staatssenat diese aufhebt oder eine neue Gechsäftsordnung beschließt.


Da wird derzeit keine Geschäftsordnung haben, verfahre ich einfach nach den Bestimmungen des Entwurfes, das heißt die Aussprache dauert zunächst 96 Stunden!

Kimberly Beringer

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2

Sonntag, 3. August 2008, 10:57

Ich denke, es bedarf hier keiner großen erläuternden Worte, denn es handelt sich im Prinzip um eine "standardmäßige" Geschäftsordnung.

Einziger markanter Unterschied zu den anderen Staaten, mit Ausnahme unseres Nachbarstaates New Alcantara, ist, dass es wie bereits von der Staatsverfassung bestimmt kein separates Amt eines Präsidenten des Staatessenates gibt, sondern stets der Gouverneur den Vorsitz inne hat. Ich halte diese Regelung für überaus sinnvoll, da das Amt des Vorsitzenden eines gleidstaatlichen Parlamentes noch niemals irgendwo eine nennenswerte Langzeitmotivation bei irgendwem wecken konnte, tatsächlich wäre es wohl vielfach vakant, und würde über Vertretungsregelungen irgendwem aufgezwungen. Da ziehe ich den gewählten Weg unbedingt vor.

Weiters ist evtl. noch bemerkernswert, dass das etwas umständliche beantragen von Aussprachen bzw. Abstimmungen in einem separaten Thema, die dann vom Senatspräsidenten eröffnet werden, entfällt. Aussprachen können direkt vom Antragsteller im Plenarsaal eröffnet werden, nach Ablauf ihrer festgesetzten Dauer beendet der Senatspräsident diese dann, und leitet die Abstimmung ein. Ich denke, auch dieses Verfahren trägt dazu bei, die Abläufe im Staatssenat deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Ansonsten enthält die Geschäftsordnung die allgemein und überall üblichen Bestimmungen. Ich bitte entsprechend um Zustimmung.

Bob O'Neill

* 04.07.1944, † 08.11.2013

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3

Sonntag, 3. August 2008, 12:05

Die haben Sie, Madam Governor - zumindest von meiner Seite. ;)
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

Kimberly Beringer

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Mittwoch, 6. August 2008, 23:01

Die Aussprache ist beendet, die Abstimmung wird eingeleitet.