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ich bringe den folgenden Entwurf einer Geschäftsordnung des Staatssenates ein:
Da wird derzeit keine Geschäftsordnung haben, verfahre ich einfach nach den Bestimmungen des Entwurfes, das heißt die Aussprache dauert zunächst 96 Stunden!
Ich denke, es bedarf hier keiner großen erläuternden Worte, denn es handelt sich im Prinzip um eine "standardmäßige" Geschäftsordnung.
Einziger markanter Unterschied zu den anderen Staaten, mit Ausnahme unseres Nachbarstaates New Alcantara, ist, dass es wie bereits von der Staatsverfassung bestimmt kein separates Amt eines Präsidenten des Staatessenates gibt, sondern stets der Gouverneur den Vorsitz inne hat. Ich halte diese Regelung für überaus sinnvoll, da das Amt des Vorsitzenden eines gleidstaatlichen Parlamentes noch niemals irgendwo eine nennenswerte Langzeitmotivation bei irgendwem wecken konnte, tatsächlich wäre es wohl vielfach vakant, und würde über Vertretungsregelungen irgendwem aufgezwungen. Da ziehe ich den gewählten Weg unbedingt vor.
Weiters ist evtl. noch bemerkernswert, dass das etwas umständliche beantragen von Aussprachen bzw. Abstimmungen in einem separaten Thema, die dann vom Senatspräsidenten eröffnet werden, entfällt. Aussprachen können direkt vom Antragsteller im Plenarsaal eröffnet werden, nach Ablauf ihrer festgesetzten Dauer beendet der Senatspräsident diese dann, und leitet die Abstimmung ein. Ich denke, auch dieses Verfahren trägt dazu bei, die Abläufe im Staatssenat deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Ansonsten enthält die Geschäftsordnung die allgemein und überall üblichen Bestimmungen. Ich bitte entsprechend um Zustimmung.