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Sec. 7 der Verfassung setzt dem bisherigen Gesetz klare Einschränkungen:
„(3) Durchsuchungen von Personen, Häusern, Dokumenten oder Effekten, ohne dass der erhärtete und stichhaltige Verdacht eines begangenen Vergehens besteht, sind kränkend und bedrückend und sollen ohne begründete richterliche Anordnung nicht durchgeführt werden.“
Also ist der Regulation of Passports Act entweder verfassungswidrig oder kann aufgrund der durch die Verfassung gesetzten Hürden nicht wie fomuliert umgesetzt werden. Die beantragte Änderung trägt diesen Fakten Rechnung.