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1

Sonntag, 28. September 2008, 19:18

BA 2008/09/004 Foreign Trade Act


The United States of Astor
The Vice President of Congress

Astoria City, 28th of September 2008


Right Hounorable Members of Congress,

der Senator of Freeland, Mr Alexander Xanathos, bringt folgenden Gesetzesantrag in den Congress ein.

Die Aussprache dauert bis Donnerstag, den 02.10.2008 - 19:15 Uhr!


gez.
Alricio Scriptatore
President of Senate


Foreign Trade Act


ARTICLE I - LIMITS AND DUTIES


Section 1 - Profit

(1) Pro Woche dürfen Unternehmen maximal 700.00 $ Gewinn pro angestellten Arbeitnehmer erwirtschaften.
(2) In den Gewinn zählen die Verkaufserlöse von Zwischen- und Fertigprodukten abzüglich der Produktionskosten, der Rohstoff- und Zwischenprodukteinkäufe sowie der zu zahlenden Zölle im astorischen Wirtschaftsraum.
(3) Ein über den Grenzen der Subsection 1 und 2 erwirtschafteter Profit wird mit 80% zu versteuert.

Section 2 - Capital Trading
(1) Pro Woche dürfen Juristische Personen des astorischen Wirtschaftsraumes Devisen lediglich im Wert bis zu maximal 10,000.00 $ ins Ausland transferieren.
(2) Pro Woche dürfen Juristische Personen des astorischen Wirtschaftsraumes Devisen lediglich im Wert bis zu maximal 10,000.00 $ aus dem Ausland in den astorischen Wirtschaftsraum transferieren.
(3) Werden bei Kapitaltransfers Dritte eingeschaltet, gelten die Grenzen nach Subsection 1 und 2 auf diese juristischen Personen ausgedehnt.

Section 3 - Export of Cargo
(1) Im astorischen Wirtschaftsraum erworbene oder produzierte und ins Ausland ausgeführte Rohstoffe werden mit Ausfuhrzöllen von 30% ihres Marktwertes verzollt.
(2) Im astorischen Wirtschaftsraum erworbene oder produzierte und ins Ausland ausgeführte Zwischenprodukte werden mit Ausfuhrzöllen von 15% ihres Marktwertes verzollt.

Section 4 - Import of Cargo
(1) Im Ausland erworbene oder produzierte Zwischenprodukte werden mit Einfuhrzöllen von 15% ihres Marktwertes verzollt.
(2) Im Ausland erworbene oder produzierte Fertigprodukte werden mit Einfuhrzöllen von 30% ihres Marktwertes verzollt.

Section 5 - Definitions
(1) Rohstoffe sind alle Güter, die aus keinem anderen Vorprodukt hergestellt worden sind.
(2) Zwischenprodukte sind Güter, die aus anderen Vorprodukten hergestellt worden sind oder zu anderen Gütern weiterverarbeitet werden können, selbst aber nicht von der Bevölkerung gekauft werden.
(3) Endprodukte sind Güter, die von der Bevölkerung gekauft werden.
(4) Erfüllt ein Gut nach vorherigen Regeln mehrere Klassifikationen, so ist es grundsätzlich als das höherwertige Gut zu klassifizieren; die betroffene zollpflichtige juristische Person muss in diesem Fall glaubhaft die Verwendung als minderwertiges Gut erklären.


Article II - Sanctions


Section 1 - Executing Authority

(1) Mit der Durchsetzung der Regelungen nach Article I ist das Department of Trade and Treasury als Institution und der dem Department vorstehende Secretary als Person beauftragt.
(2) Die Federal Reserve Bank und ihr technischer Betreiber sind dazu verpflichtet dem Department of Trade and Treasury Amtshilfe zur Erledigung der in diesem Gesetz vorgesehenen Aufgaben zu leisten.

Section 2 - Sanctions
(1) Verstößt eine juristische oder mehrere Personen erstmalig gegen die Bestimmungen von Article I Section 2, so ist ein temporärer Entzug der Handelserlaubnis (Accountsperrung) von einem Tag bis zu einer Woche gegen jeden der Beteiligten anwendbar.
(2) Verstößt eine juristische oder mehrere Personen wiederholt gegen die Bestimmungen von Article I Section 2, so ist ein temporärer Entzug der Handelserlaubnis (Accountsperrung) von einer Woche bis zu einem Monat gegen jeden der Beteiligten anwendbar.
(3) Verstößt eine juristische oder mehrere Personen erneut gegen die Bestimmungen von Article I Section 2, so ist ein dauerhafter Entzug der Handelserlaubnis (Accountsperrung) anwendbar. In diesem Falle fallen alle Devisen dem Bundeshaushalt zu; konfiszierte Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte werden öffentlich versteigert (dabei darf der Marktwert als Mindestgebot nicht unterschritten werden.)

Section 3 - Insolvence
(1) Die Steuern nach Article I Section 1 und die Zölle nach Article I Section 3 bis 4 können von der Federal Reserve Bank wöchentlich oder monatlich eingetrieben werden.
(2) Ist eine juristische Person nicht imstande, die erhobenen Steuern oder Zölle zu zahlen, so kann die Federal Reserve Bank solange alle Kontoeingänge einziehen, bis die Schuld beglichen ist oder auch Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte im Wert der (Rest-) Schuld konfiszieren.
(3) Auf Steuer- und Zollschulden nach diesem Gesetz fallen monatlich 10% Zinsen an.
(4) Weiterhin gelten die Bestimmungen des Federal Debt Refund Act.


Edit: Datum falsch gesetzt; Änderungen der Debatte eingefügt

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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Alricio Scriptatore« (1. Oktober 2008, 15:42)


Alexander Xanathos

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2

Sonntag, 28. September 2008, 20:02

Als Antragssteller möchte ich mich zu dem Entwurf vorab äußern:

Beim Erstellen des Entwurfes habe ich mir folgende Frage gestellt:
Wie kann man die heimische Güterproduktion ankurbeln und damit mehr Menschen in Arbeit und Brot bringen?
Und die Antwort ist einfach: Die Kosten, die bei der Güterproduktion anfallen müssen im Binnenmarkt geringer sein als im Ausland. Und Zölle sind eben Kosten, die die Unternehmen beachten müssen.

Art. I Sec. 4 hat als Leitgedanken, dass es für die astorische Wirtschaft, die Kaufkraft und den Wohlstand des Volkes förderlich ist, wenn Güter im Inland produziert, weiterverarbeitet oder veredelt werden, da die Bürger über die Löhne an jedem Produktionsschritt verdienen.
Aus diesem Grund ist die Einfuhr von Rohstoffen zollfrei, weil die Weiterverarbeitung der Rohstoffe eben die maximale Zahl an Produktionsschritten ermöglicht.
Bei Zwischenprodukten fallen Zölle an, weil eben Produktionsschritte bereits im Ausland erfolgt sind und diese bei der Wohlstandsmehrung des Volkes wegfallen.
Und an importierten Fertigprodukten verdient das Volk schlichtweg nichts, weswegen hier die höchsten Zölle anfallen.

Bei Art. I Sec. 3 ist es der Gedanke derselbe: Aus dem astorischen Wirtschaftsraum entfernte Rohstoffe verhindern eine Weiterverarbeitung eben dieser und damit fallen Löhne weg. Deswegen haben bei der Ausfuhr Rohstoffe die höchsten Zölle. Bei Zwischenprodukten fallen weniger Produktionsschritte weg, deswegen sind hier die Zölle niedriger und bei Fertigprodukten schließlich haben die Arbeiter bereits die maximalen Löhne verdient und ihren Wohlstand maximal gefördert, weswegen die Ausfuhr von Fertigprodukten zollfrei ist.

Art. I Sec. 1 bestimmt schließlich eine Regelung, nach der Unternehmen, die viele Astorier beschäftigen höhere Profite erzielen dürfen. Man kann dies als Geben-und-Nehmen-Regelung bezeichnen: Das Unternehmen gibt Arbeit und Lohn und bekommt mehr Profit.

Art. I Sec. 2 schließlich beschränkt den Export und im Import von Devisen. Dies ist eine Regelung, die die Kaufkraft des Dollar und damit den Wechselkurs stabilisieren soll.

Art. II erklärt sich, denke ich, von selbst.

Das Gesetz würde beim Zustandekommen einerseits dem Schutz des astorischen Wirtschaftsraumes und andererseits der Förderung der heimischen Wirtschaft dienen. Es legt die Grundlagen für eine positive Außenhandelsbilanz, die schließlich dem Florieren der astorischen Wirtschaft dient.

Das wäre dann soweit meine Erklärung hierzu.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Alexander Xanathos
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Caleb McBryde

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3

Sonntag, 28. September 2008, 20:08

Ich lehne das Gesetz in Gaenze ab! Jeglicher staatliche Eingriff in das freie Wirtschaften sollte mit Schlaegen mit einem Rohrstock bestraft werden.

Steve McQueen

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4

Sonntag, 28. September 2008, 20:14

Es geht darum, unseren Markt vor RAubkäufen aus dem Ausland zu schützen und dies gilt es zu gewährleisten.
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.

General; Former Commandant of the United States Marine Corps;
Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


Marines never die, they just go to hell to regroup.

McQueen Petroleum

Alexander Xanathos

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Sonntag, 28. September 2008, 20:22

Zitat

Original von Caleb McBryde
Ich lehne das Gesetz in Gaenze ab! Jeglicher staatliche Eingriff in das freie Wirtschaften sollte mit Schlaegen mit einem Rohrstock bestraft werden.


Gesetze dienen vor allem dem Schutz des Volkes.
Der Staat muss Sicherheit, Gerechtigkeit, Wohlstand und Freiheit garantieren. Dieses Gesetz ist kein Eingriff zur Restriktion, sondern zur Fürderung!
Alexander Xanathos
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6

Sonntag, 28. September 2008, 20:48

Zitat

Original von Steve McQueen
Es geht darum, unseren Markt vor RAubkäufen aus dem Ausland zu schützen und dies gilt es zu gewährleisten.


Damit stimme ich voll und ganz überein!

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7

Sonntag, 28. September 2008, 21:47

Mr Senator Xanathos, hier...

Section 1 - Executing Authority
Mit der Durchsetzung der Regelungen nach Article I ist die Federal Reserve Bank als Institution und ihr Director als Person beauftragt.


...glaube ich, dass die Durchsetzung der Regelungen besser beim DoTT und in der Person des SoTT anzusiedeln wäre.

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Alexander Xanathos

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8

Sonntag, 28. September 2008, 21:54

Ich danke Ihnen, Mr. President.
Ich sprach vor der Erstellung natürlich mit dem FRB Director.
Beim Lesen des kompletten Entwurfes ist mir diese Ungenauigkeit wohl entgangen.
Ich bitte Sie, das entsprechend zu ändern.
Alexander Xanathos
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9

Sonntag, 28. September 2008, 22:01

Zitat

Original von Alexander Xanathos
Ich danke Ihnen, Mr. President.
Ich sprach vor der Erstellung natürlich mit dem FRB Director.
Beim Lesen des kompletten Entwurfes ist mir diese Ungenauigkeit wohl entgangen.
Ich bitte Sie, das entsprechend zu ändern.


Getan.

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Sonntag, 28. September 2008, 23:36

Die Wirtschaftskraft der vereinigten Staaten muss geschützt werden. Ich stimme dem Gesetz zu.
Senator of Savannah

11

Sonntag, 28. September 2008, 23:37

Zitat

Section 1 - Executing Authority
Mit der Durchsetzung der Regelungen nach Article I ist das Department of Trade and Treasury als Institution und der dem Department vorstehende Secretary als Person beauftragt.


Senator Xanathos ich rege an das wie folgt zu erweitern:

Zitat

Section 1 - Executing Authority
(1) Mit der Durchsetzung der Regelungen nach Article I ist das Department of Trade and Treasury als Institution und der dem Department vorstehende Secretary als Person beauftragt.
(2) Die Federal Reserve Bank und ihr technischer Betreiber sind dazu verpflichtet dem Department of Trade and Treasury Amtshilfe zur Erledigung der in diesem Gesetz vorgesehenen Aufgaben zu leisten.

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Sonntag, 28. September 2008, 23:55

So so einer Regelung bin ich allgemein ausgegangen.
Aber an mir soll es nicht scheitern, wenn sowas ausdrücklich im Gesetz verankert wird, worum ich hier wiederum bitte. :)
Alexander Xanathos
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13

Freitag, 3. Oktober 2008, 00:25

RE: BA 2008/09/004 Foreign Trade Act


The United States of Astor
The Vice President of Congress

Astoria City, 3rd of October 2008


Right Hounorable Members of Congress,

die Aussprache ist beendet.
Die Abstimmungen wurden eingeleitet.


gez.

President of Senate

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