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1

Donnerstag, 9. Oktober 2008, 17:24

BA 2008/10/003 Presidential Reprieve and Pardon Bill


The United States of Astor
The Vice President of Congress

Astoria City, 9th of October 2008


Right Hounorable Members of Congress,

der Senator of Hybertina, Mr Alricio Scriptatore, bringt folgenden Gesetzesantrag in den Congress ein.

Die Aussprache dauert bis Montag, den 13.10.2008 - 17:20 Uhr!


sig.

The President of Senate


Presidential Reprieve and Pardon Bill

Section 1 - Competence

Das Recht der Begnadigung mit Bezug auf Urteile und Disziplinarverfügungen, die auf Grund eines Bundesgesetzes ergangen sind, wird ausgeübt durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten.

Section 2 - Petitioning a Pardon
(1) Gnadengesuche sind an an den Präsidenten der Vereinigten Staaten oder an eine von diesem bestimmte Stelle zu richten.
(2) Das Gnadengesuch kann vom Betroffenen, von seinem gesetzlichen Vertreter und, mit Einwilligung des Betroffenen, von seinem Verteidiger oder seinem Ehegatten gestellt werden.
(3) Bei politischen Verbrechen und Vergehen und bei Straftaten, die mit einem politischen Verbrechen oder Vergehen zusammenhängen, ist überdies der Attorney General oder der Governeur eines Staates zur Einleitung des Begnadigungsverfahrens befugt.
(4) Der Präsident der Vereinigten Staaten kann bestimmen, dass ein abgelehntes Gnadengesuch vor Ablauf eines gewissen Zeitraums nicht erneut gestellt werden darf.

Section 3 - Act of Pardon
(1) Der Gnadenerweis setzt die Gnadenwürdigkeit voraus. Ein Recht auf Gnade besteht nicht.
(2) Durch Begnadigung können alle durch rechtskräftiges Urteil oder durch Disziplinarverfügung erteilten Sanktionen ganz oder teilweise erlassen oder verhangene Sanktion in eine mildere umgewandelt werden.
(3) Der Gnadenerlass bestimmt den Umfang der Begnadigung.

Section 4 - Federal Reprieve
(1) Der Präsident der Vereinigten Staaten kann in Strafsachen eine Amnestie gewähren.
(2) Durch die Amnestie wird die strafrechtliche Verfolgung bestimmter Taten oder Kategorien von Tätern ausgeschlossen und der Erlass entsprechender Strafen ausgesprochen.
(3) Eine Amnestie bedarf der Bestätigung durch den Senat.

Section 5 - Procedurals
(1) Die Einreichung eines Gnadengesuches hemmt nicht die Rechtskraft des Urteils oder der Disziplinarverfügung, außer in Fällen der strafrechtlichen Todesstrafe und der disziplinaren Entfernung aus dem Dienstverhältnis.
(2) Wird einem Gnadengesuch erst nach der Vollstreckung der Sanktion stattgegeben, so kann der Gnadenerweis nur darauf gerichtet sein, die betroffenen Sanktion aus dem polizeilichen Führungszeugnis zu streichen.

13th and 24th President of the United States of Astor

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2

Donnerstag, 9. Oktober 2008, 17:27

Honorable Member of Congress,

der Entwurf ist die einfachgesetzliche Umsetzung des nach Article IV Section 1/7 der U.S. Constitution dem Präsidenten der Vereinigten Staaten obliegenden Rechts, "nach Maßgabe der Gesetze im Namen der Vereinigten Staaten Begnadigung und Amnestie zu gewähren".

Das Recht des Präsidenten, Begnadigungen mit Bezug auf Urteile und Disziplinarverfügungen zu erteilen, bezieht sich lediglich auf solche Urteile und Disziplinarverfügungen, die auf Grund von Bundesgesetzen ergangen sind. Für Urteile und Disziplinarverfügungen, die auf Grund von Staatsrecht ergangen sind, sind die nach den Staatsgesetzen bestimmten Stellen zuständig. In einigen Staaten sind solche Regelungen bereits erlassen worden, andere werden diesem Beispiel sicherlich noch folgen.

13th and 24th President of the United States of Astor

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Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

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3

Freitag, 10. Oktober 2008, 13:00

Sicherlich ist es zu begrüßen, dass Maßgaben unserer Verfassung präzisiert werden. Jedoch ist die Frage, ob eine solche Regelung, die zweifelsohne eher aus der "historischen" Zeit unserer Verfassung gründet, heutzutage noch praxisrelevant ist.
Salute
Bastian Vergnon


John E. Prescott

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4

Freitag, 10. Oktober 2008, 15:19

Ich halte sie schon für praxisrelevant, allerdings in einer MN für eher problematisch.
John E. Prescott [D-FL]
Member of the U.S. House of Representatives



5

Freitag, 10. Oktober 2008, 16:01

Nun, zum einem möchte ich dem geschätzten Kollegen Vergnon noch einmal vor Augen führen, dass unsere Verfassung noch sehr jung ist. Diese Passage kann also keinesfalls als historisch betrachtet werden. Zudem sieht die Verfassung nun einmal das Begnadidgungsrecht des Präsidenten vor und fordert in der zugehörigen Passage sogar Gesetze dazu. Außerdem darf man nicht vergessen, dass es im Bereich der Justiz - bedingt durch falsche Beweise, Falschaussagen usw. - durchaus zu Fehlurteilen kommen kann. Solche Verurteilten kann einzig und allein der Präsident durch sein Recht auf Begnadigung aus dem Gefängnis holen.

13th and 24th President of the United States of Astor

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Bastian Vergnon

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6

Samstag, 11. Oktober 2008, 16:12

Ihr Vertrauen in die astorische Justiz erscheint mir nicht sehr groß, wenn der President als großer Regulator eingeführt werden soll.
Salute
Bastian Vergnon


7

Samstag, 11. Oktober 2008, 16:34

Zitat

Original von Bastian Vergnon
Ihr Vertrauen in die astorische Justiz erscheint mir nicht sehr groß, wenn der President als großer Regulator eingeführt werden soll.


Das so eine Antwort kommt hätte ich wetten können.

Richter sind auch nur Menschen. Ermittlungsbeamte sind auch nur Menschen. Und Menschen machen Fehler. Mr Vergnon, ob dieses Gesetz verabschiedet wird oder nicht, der Präsident hat das Recht auf Begnadigung. Es steht ihm per Verfassung zu. Mit diesem Gesetz wird es nur endlich in ordentliche Bahnen ge- und eingeschränkt. Es geht hier in der Debatte nicht um die Frage ob es dem Präsidenten erlaubt werden soll Begnadigungen auszusprechen - dann das darf er per Verfassung schon jetzt - sondern darum, in welchen Bahnen dies vonstatten gehen darf.

Zudem muss jedes Gnadengesuch zur Prüfung gestellt werden. Und auch der Attorney General und die Gouverneure können Gnadenersuche (bei Straftaten mit politischen Hintergrund) stellen, so dass der Präsident also keineswegs willkürlich entscheiden kann, ob er jemandem die Strafe erlässt.

13th and 24th President of the United States of Astor

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JVF

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8

Montag, 13. Oktober 2008, 10:21

RE: BA 2008/10/003 Presidential Reprieve and Pardon Bill

Zitat

Original von Alricio Scriptatore
[..]
Section 3 - Act of Pardon
(1) Der Gnadenerweis setzt die Gnadenwürdigkeit voraus.
[..]

Wer entscheidet ob jemand 'gnadenwürdig' ist? Der Präsident?

Caleb McBryde

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9

Montag, 13. Oktober 2008, 16:26

Gnade kann man nur von Gott erhalten, nicht vom President - auch jener ist schliesslich ein fehlbares, irdisches Wesen.

Von daher lehne ich diese Bill ab!

10

Montag, 13. Oktober 2008, 16:28

Zitat

Original von Caleb McBryde
Gnade kann man nur von Gott erhalten, nicht vom President - auch jener ist schliesslich ein fehlbares, irdisches Wesen.

Von daher lehne ich diese Bill ab!


Wie schön für Sie. Sie wissen, dass Sie damit gegen die Verfassung votieren werden?

Im übrigen dürfte dann auch kein irdisches Wesen Recht über andere sprechen. Schaffen also die Gerichtshöfe am besten ab.

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11

Montag, 13. Oktober 2008, 16:31

RE: BA 2008/10/003 Presidential Reprieve and Pardon Bill

Zitat

Original von Jeffrey Fillmore

Zitat

Original von Alricio Scriptatore
[..]
Section 3 - Act of Pardon
(1) Der Gnadenerweis setzt die Gnadenwürdigkeit voraus.
[..]

Wer entscheidet ob jemand 'gnadenwürdig' ist? Der Präsident?


Ein Blick in die Verfassung besagt, dass der Präsident für die Erteilung einer Begnadigung zuständig ist, also muss er natürlich auch prüfen, ob der Gesuchende gnadenwürdig ist. Es ist also verfassungsmäßige Aufgabe des Präsidenten dies zu tun und darüber Rechenschaft abzulegen.

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Caleb McBryde

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12

Montag, 13. Oktober 2008, 16:31

Zitat

Original von Alricio Scriptatore
Wie schön für Sie.


Nicht wahr? :)

Tatsaechlich sehe ich die Verfassung in diesem Punkt als mangelhaft an. Das Justizsystem ansich bleibt von meiner Kritik aber unberuehrt.

13

Montag, 13. Oktober 2008, 16:35

Zitat

Original von Caleb McBryde

Zitat

Original von Alricio Scriptatore
Wie schön für Sie.


Nicht wahr? :)

Tatsaechlich sehe ich die Verfassung in diesem Punkt als mangelhaft an. Das Justizsystem ansich bleibt von meiner Kritik aber unberuehrt.


Das mag sein. Aber sie ist und bleibt die Verfassung - ob Sie sie für mangelhaft erachten oder nicht. Und die Verfassungs ist oberstes Gesetz in den Vereinigten Staaten. Ihre presönliche Kritik sei Ihnen ungenommen, aber die derzeitige rechtliche Situation sieht nun mal so aus. Der Präsident übt gemäß der Verfassung das Recht auf Begnadigung aus.

Ich zitiere mich selbst:

Zitat

"[...] der Präsident hat das Recht auf Begnadigung. Es steht ihm per Verfassung zu. Mit diesem Gesetz wird es nur endlich in ordentliche Bahnen ge- und eingeschränkt. Es geht hier in der Debatte nicht um die Frage ob es dem Präsidenten erlaubt werden soll Begnadigungen auszusprechen - dann das darf er per Verfassung schon jetzt - sondern darum, in welchen Bahnen dies vonstatten gehen darf."


Edit: Das Justizsystem bleibt also unberührt von Ihrer Kritik? Heißt das also, dass der Präsident, weil er irdisch und fehlbar ist, keine Begnadigungen soll aussprechen dürfen, der Oberste Richter aber - obwohl auch er irdisch und fehlbar ist - eine anderes irdisches Wesen für immer ins Gefängins stecken darf? Ganz schön paradox, finden Sie nicht?

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alricio Scriptatore« (13. Oktober 2008, 16:36)


Caleb McBryde

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14

Montag, 13. Oktober 2008, 16:46

Zitat

Original von Alricio Scriptatore
Edit: Das Justizsystem bleibt also unberührt von Ihrer Kritik? Heißt das also, dass der Präsident, weil er irdisch und fehlbar ist, keine Begnadigungen soll aussprechen dürfen, der Oberste Richter aber - obwohl auch er irdisch und fehlbar ist - eine anderes irdisches Wesen für immer ins Gefängins stecken darf? Ganz schön paradox, finden Sie nicht?


Solange dabei das Gesetz eingehalten wird. Immerhin verpflichtet sich jeder Buerger der VSA den christlichen Werten. Daher sollten logischerweise die Gesetze auch uebereinstimmenden mit christlichen Vorstellungen sein.

15

Montag, 13. Oktober 2008, 16:57

Zitat

Original von Caleb McBryde

Zitat

Original von Alricio Scriptatore
Edit: Das Justizsystem bleibt also unberührt von Ihrer Kritik? Heißt das also, dass der Präsident, weil er irdisch und fehlbar ist, keine Begnadigungen soll aussprechen dürfen, der Oberste Richter aber - obwohl auch er irdisch und fehlbar ist - eine anderes irdisches Wesen für immer ins Gefängins stecken darf? Ganz schön paradox, finden Sie nicht?


Immerhin verpflichtet sich jeder Buerger der VSA den christlichen Werten.


Ach, tut man das? Auch die zahlreichen Juden, Mormonen, Hindus, Buddhisten, Muslimen usw.? Wir haben hier immer noch Religionsfreiheit, Mr McBryde.

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Caleb McBryde

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16

Montag, 13. Oktober 2008, 17:09

Sofern ich das richtig verfolgt habe, haben allerdings alle derzeitigen Mitglieder der Legislatur folgenden Eid gesprochen: "Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten von Astor und zu der Republik, die sie repräsentiert: eine Nation unter Gott, unzerteilbar, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle."

Mir ist zumindest in der derzeitigen Legislatur kein Fall bekannt, dass jemand die alternative Formel gesprochen hat. Von der Verfassung steht dort im Uebrigen nichts. :)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Caleb McBryde« (13. Oktober 2008, 17:09)


John E. Prescott

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Montag, 13. Oktober 2008, 22:22

Ok, ist jetzt auch spieltechnisch nicht ganz sauber, aber das Problem ist, daß ich im simon ein Begnadigungsrecht gut finde und es auch in der Verfassung stehen sollte. Angesichts von nur 30 Spielern sehe ich aber die Gefahr, daß bei den wenigen Prozessen die wir ohnehin haben, in den 50% der Fälle, in denen der Beklagter ein Kumpel des amtierenden Präsidenten oder zumindest Parteigenosse ist, dieses Instrument eingesetzt werden könnte. So wird es auch RL gemacht, aber da ist statistische Relevanz eben deutlich geringer.
John E. Prescott [D-FL]
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18

Dienstag, 14. Oktober 2008, 00:22

Zitat

Original von John E. Prescott
Ok, ist jetzt auch spieltechnisch nicht ganz sauber, aber das Problem ist, daß ich im simon ein Begnadigungsrecht gut finde und es auch in der Verfassung stehen sollte. Angesichts von nur 30 Spielern sehe ich aber die Gefahr, daß bei den wenigen Prozessen die wir ohnehin haben, in den 50% der Fälle, in denen der Beklagter ein Kumpel des amtierenden Präsidenten oder zumindest Parteigenosse ist, dieses Instrument eingesetzt werden könnte. So wird es auch RL gemacht, aber da ist statistische Relevanz eben deutlich geringer.


*so* Allerdings wird es hier dann eher der Fall sein, dass sich der Präsident damit keine Freu(n)de machen wird. *so*

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John E. Prescott

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19

Dienstag, 14. Oktober 2008, 04:31

Nun, das wäre natürlich simulatorisch auch interessant, aber eben aufgrund der insgesamt geringen Fallzahl hebelt es tendenziell das Justizsystem aus.
John E. Prescott [D-FL]
Member of the U.S. House of Representatives



20

Dienstag, 14. Oktober 2008, 15:35

*so* Ich sage es noch einmal in DEUTLICHEN WORTEN: Der Präsident hat SCHON JETZT DAS RECHT ZU BEGANDIGEN. Nur jetzt kann er es machen wie er will. Das Gesetz dient also dazu ihm Regeln dabei aufzuerlegen. Nichts weiter. Himmel... *so*

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