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Restriction of Trade with Aurora Act
THE FEDERAL ARCHIVE
Official Document - Attested Copy
RESTRICTION OF TRADE WITH AURORA ACT
Inkraftgetreten am:
18.10.2008
Unterschrieben durch President Robert O'Neill
Geändert am:
11.10.2011
Federal Administration Act
Restriction of Trade with Aurora Act
Article 1 - Fundamentals
Dieses Gesetz regelt die Ausfuhrbeschränkungen für Rohstoffe und Geldmittel nach Aurora und die Einfuhrbeschränkungen von Waren aus Aurora.
Article 2 - Verbote
(1) Es ist untersagt, Rohstoffe und Geldmittel nach Aurora auszuführen,
(2) Es ist untersagt, Waren und Zwischenwaren aus Aurora einzuführen.
Article 3 - Aus- oder Einfuhr über Drittländer
Wird festgestellt, dass Waren oder Geldmittel, die nach diesem Gesetz nicht nach Aurora ausgeführt oder aus Aurora eingeführt werden dürfen, über ein Drittland aus- oder eingeführt werden, so kann das Department of Commerce per Erlass die Aus- oder Einfuhr der betroffenen Rohstoffe, Waren oder Geldmittel aus dem Drittland ebenfalls untersagen.
Article 4 - Verstöße gegen dieses Gesetz
Jede ungenehmigte Aus- oder Einfuhr von Rohstoffen, Geldmitteln und Waren aus oder nach Aurora, die nach diesem Gesetz unter sagt sind, wird als Hochverrat gegen die Vereinigten Staaten von Astor strafrechtlich verfolgt.
Article 5 - Final provision
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Federal Archive« (21. Juli 2013, 23:16)