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Lance B. Jackson

Proud Alcantero

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21

Freitag, 24. Oktober 2008, 18:38

Zitat

Original von Alricio Scriptatore
Hebt es die Immunität des Staatsoberhauptes auf, weil sich ein ausländischer Diplomat wegen eines Wortes, welches in meinen Augen keine Beleidigung darstellt, auf, damit der Präsident vor Gericht angeklagt werden kann um dann dort zu zeigen, dass diese Anzeige jeder Grundlage entbehrt ...


Ich erweitere meine oben begonnene Liste um einen weiteren Grund:
Glauben Sie, dass die Anzeige eigentlich ohne Erfolgsaussicht wäre und es damit normalerweise nicht zum Prozess käme, dass aber der derzeitige Attorney General zu unfähig ist, um dies zu erkennen und das Ermittlungsverfahren vor der Klageerhebung einzustellen? Ich muss sagen, dass mein Vertrauen zu unserem Attorney General zwar schon weit, aber noch nicht so weit erodiert ist, kann aber natürlich nur für mich und nicht für meine Vorredner sprechen.
Governor of the Free State of New Alcantara

Armin Schwertfeger

Unionspräsident der DU a.D.

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Beruf: Unionspräsident der DU a.D.

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22

Freitag, 24. Oktober 2008, 19:06

Werte Kongressmitglieder,

gestatten Sie mir, dass ich mich noch einmal zu Wort melde. Ich halte von dieser Debatte zu diesem unsäglichen Thema recht wenig bis rein garnichts.

Ich möchte die Congressmen an dieser Stelle noch eimal auf den Text unserer Bundesverfassung hinweisen. Dort heißt es im Artikel IV Section 3 Subsection 1, ich zitiere:

"Der Präsident und der Vizepräsident der Vereinigten Staaten sollen während ihrer Amtszeit von jeder rechtlichen Verfolgung freigestellt sein, es sei denn, der Kongress lässt eine solche durch Beschluss seiner beiden Kammern im Einzelfall zu. " Zitat Ende.

Es steht unmissverständlich darin, dass der Präsident von JEDER rechtlichen Verfolgung freigestellt ist. Punkt. Die in dieser Debatte schon aufgekommenen Argumentation, er sei nur von politischer Verfolgung geschützt, entbehrt somit schon mal jeglicher Grundlage.

Ob der Präsident während seiner Amtszeit in irgendeiner Form rechtlich verfolgt werden darf, kann nur der Kongress entscheiden. Und für diesen Beschluss müssen nach meinem Dafürhalten gewichtige Gründe vorliegen. Ob ausreichend Gründe für eine Immunitätsaufhebung vorliegen und ob diese gewichtig genug sind, muss jedes Mitglied des Kongresses für sich selbst entscheiden und mit seinem Gewissen vereinbaren.

Jeder von uns in diesem hohen Hause sollte sich einmal überlegen, warum die zitierte Bestimmung mit ihrer sehr weitrechenden Wirkung denn in unsere Verfassung aufgenommen wurde? Warum privilegiert sie den Präsdenten und den Vizepräsidenten gegenüber dem Rest der Bevölkerung? Dafür gibt es nur eine richtige Begündung, die mit dem hier zur Debatte stehenden Verfahren auch noch gleich Bestätigung findet.

Die Führung der Exekutive unseres Landes soll vor allen rechtlichen Verfolgungen während ihrer Amtszeit geschützt sein, damit sie ihrer Arbeit ohne Druck und ohne die Gefahr, ständig von irgendwelchen Streithanseln oder auch politisch motivierten "Berufsklägern" vor Ermittlungs- und Strafverfolgungsorgane oder vor Gerichte gezerrt zu werden, ausführen kann.

Damit jedoch auch der Präsident und sein Vize nicht vollkommene Narrenfreiheit haben, schafft die Constitution die Möglichkeit, die Immunität in Einzel- und damit Ausnahmefällen aufzuheben. Mit dieser Aufgabe haben die Verfassungsväter die Vertreter des Souveräns beauftragt, also den Kongress. Dieser hat in jedem Einzelfall darüber zu entscheiden.

Die Verfassung verpflichtet also dieses hohe Haus, in jedem Einzefall zu entscheiden, ob es die dringende Notwendigkeit sieht, den Präsidenten einer Strafverfolgung auszusetzen. Die Congressmen haben also bei ihrer Entscheidung abzuwägen, ob sie auf Grund der ihnen vorgelegten Informationen davon ausgehen müssen, dass eine Aufhebung der Immunität gerechtfertigt scheint oder nicht. Sie müssen sich daher auch inhaltlich mit den Vorwürfen auseinander setzen und über die mögliche Schuld und die Schwere des vorgeworfenen Vergehens befinden, auch wenn die tatsächliche Strafverfolgung und Verurteilung im Falle einer Schuld der Judikative vorbehalten bleibt.

Es kann also im Endeffekt nicht sein, dass der Kongress quasi automatisch wegen jeder eingehenden Strafanzeige, die irgendwer stellt, die Immunität unseres Staatsoberhauptes und Chefs der Exekutive aufhebt. Das würde Sinn und Zweck des Artikels IV Section 3 Subsection 1 der Constitution ad absurdum führen. Wir sind von den Verfassungsvätern schon dazu aufgefordert, unseren Kopf einzuschalten und abzuwägen, ob wir verhindern, dass der Präsident, so lange er im Amt ist, von jedermann mit Klagen überzogen werden kann oder ob wir eine derart schwere Rechtsverletzung erkennen, die eine Aufhebung der Immunität rechtfertigt.

Diese Entscheidung kann und darf uns kein Gericht abnehmen. Und wie diese Entscheidung bei mir ausfällt, dürfte mittlerweile klar sein.
Armin Schwertfeger
Speaker of the Parliament of Roldem
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Former Chief Justice of the US Supreme Court
Former US Senator of Astoria State
Former US Attorney General


"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

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23

Samstag, 25. Oktober 2008, 02:50

Zitat

Original von Lance B. Jackson
[*]Sind sie der Meinung, die Anzeige hätte eine Erfolgsaussicht, und wollen den Präsidenten vor strafrechtlicher Verfolgung schützen?
[*]Sind sie der Ansicht, die Anzeige habe keine Erfolgsaussicht, aber den VSA entstünde ein großer Schaden, wenn es überhaupt zur Aufnahme und folgenden Einstellung eines Ermittlungsverfahrens kommt? Warum wäre dann ein solcher Schaden nicht zu befürchten, wenn gegen einen Secretary ein sinnloses Verfahren eröffnet und dann wieder eingestellt wird? (Denn Secretaries genießen keine Immunität! Sollten Sie? Wenn zum Beispiel der Secretary of State statt des Präsidenten gesprochen hätte, wäre das Ermittlungsverfahren vermutlich jetzt schon ergebnislos eingestellt worden - zum Schaden der VSA?)
[*]Sind sie der Ansicht, es sei irgendwie unastorisch, dass Mr Sulla gegen den Präsidenten Anzeige erstatten kann, und wollen ihm deshalb dieses Recht nicht einräumen?
[*]Oder wollen sie gerne durch die Hintertür noch einmal dafür kämpfen, dass der Tatbestand der Beleidigung in den VSA nicht bestraft wird?[/list]Bisher ist mir keine bessere Begründung für die Ablehnung des Antrages aufgefallen.


1. Nein
2. Ja. Wir können nicht jedes Regierungsmitglied unter Immunität stellen. Dies wäre katastrophal, da in meinen Augen so wenig Personen wie möglich Immunität vor dem Gesetz haben sollten! Den Präsidenten, als Kopf dieses Landes unter den Schutz der Immunität zu stellen halte ich aber für sinnvoll und richtig. Ein Secretary, der beispielsweise der Beleidigung bezichtigt wird, ist kein so großer Schaden für Astor, wie wenn es um den Präsidenten geht. Muss ich das erklären? Es geht hier um den Präsidenten! Das höchste politische Amt in diesem Land, Kopf der Regierung, Staatsoberhaupt der vereinigten Staaten von Astor.
3. Nein, das ist nicht meine Intention und ich sehe keinen der anwesenden Gentleman der solch eine Argumentation vorgebracht hat.
4. Auch hier ein Nein. Aber ich gebe gerne zu, dass ich den Passus mit der Beleidigung nicht gerne im Gesetz sehe. Mein Amtsvorgänger war da nun einmal anderer Meinung.
Senator of Savannah

Beiträge: 84

Wohnort: Wihttaker,Savannah

Bundesstaat: -

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24

Samstag, 25. Oktober 2008, 02:51

Zitat

Original von Lance B. Jackson
Ich erweitere meine oben begonnene Liste um einen weiteren Grund:
Glauben Sie, dass die Anzeige eigentlich ohne Erfolgsaussicht wäre und es damit normalerweise nicht zum Prozess käme, dass aber der derzeitige Attorney General zu unfähig ist, um dies zu erkennen und das Ermittlungsverfahren vor der Klageerhebung einzustellen?


Auch hier muss ich verneinen und verweise auf meine vorherigen Worte.
Senator of Savannah

John E. Prescott

Former President of the United States

Beiträge: 1 970

Wohnort: New Heaven, Freeland

Bundesstaat: -

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25

Samstag, 25. Oktober 2008, 19:33

Ich sage ja nicht, daß jede Form der Beleidigung toleriert werden sollte. Wenn jemand auf üble Weise und permanent in der Öffentlich verunglimpft wird möglicherweise noch mit unwahren Behauptungen, dann ist es im Grunde sinnvoll, daß er sich auch juristisch dagegen wehren kann. Das ich dennoch dagegen war, daß es in Astor strafrechtsrelevant sein soll hat seinen Grund genau in dem Beispiel, was wir hier gerade sehen, nämlich, daß Leute sich gegenseitig wegen aller Äußerungen im Forum verklagen. Also: Wenn jemand hier einen Anderen im Forum Lügner nennt, halte ich das nicht für strafrechtsrelevant.

Und wie soll überhaupt ein solches Verfahren aussehen? Wird es in der Beweisführung darum gehen zu beweisen, ob Mr. Sulla nun ein Lügner ist oder nicht? Ich denke unsere Gerichte haben mit echten Straftaten besseres zu tun.

Natürlich sollte es möglich sein, daß der Kongress die Immunität des Präsidenten aufhebt, wenn davon auszugehen ist, daß dieser ein Verbrechen begangen hat. Ein solches liegt aber nicht vor, sondern allenfalls eine Beleidigung. Nennen sie mir bitte mal ein Beispiel wo jemals die Immunität eines Politikers aufgehoben wurde, weil dieser einen Anderen Politiker einen Lügner genannt hat.
John E. Prescott [D-FL]
Member of the U.S. House of Representatives



26

Montag, 27. Oktober 2008, 23:21


The United States of Astor
The Vice President of Congress

Astoria City, 27th of October 2008


Right Hounorable Members of Congress,

die Aussprache ist beendet.
Die Abstimmungen werden eingeleitet.

sig.

The President of Senate

13th and 24th President of the United States of Astor

Bearer of the Presidential Honor Star

Former Governor of New Alcantara
Theta Alpha Member