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Sonntag, 4. Januar 2009, 22:21

Mitteilung des sebulonischen Außenministeriums

Zitat

Mitteilung des sebulonischen Außenministeriums


Nach aktueller sebulonischer Gesetzlage haben alle Juden der Welt das Recht neben ihrer Staatsbürgerschaft unverzüglich die sebulonische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Die sebulonische Einwanderungsbehörde hat dazu Informationenausgegeben.

Folgende Angaben sind für die Erlangung notwendig:

Name und Vornname
Name der jüdischen Mutter oder Vorlage der Urkunde des anerkannten ordentlichen Bet Din über Konversion zum Judentum
sebulonischer Wohnort
verifizierbare eMail-Adresse
Pinchas Seligmann
Rosch haMemschala