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JVF

Retired Politician

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1

Freitag, 23. Januar 2009, 11:33

2oo9/o1/o2 Standing Orders of the State Assembly


« patria spei gloriaeque »
Peninsula Republic




The State Assembly of Peninsula
Senator J. Fillmore, Chairman
23rd of January, 2oo9
Freeport City, PA




Honorable Assemblymen,

Mr. Fillmore beantragt Aussprache zu folgendem Antrag:


Standing Orders of the State Assembly of Peninsula



Section I [Generals]
Die Standing Orders regeln die Arbeitsweise der State Assembly.


Section II [Chairman of the State Assembly]

(1) Chairman of the State Assembly ist der amtierende Senator der Vereinigten Staaten aus Peninsula.
(2) Ist der Senator aus dem Amt ausgeschieden oder abwesend, übernimmt das dienstälteste Mitglied der State Assembly vertretungsweise den Vorsitz.


Section III [Rightes and Duties]
(1) In allen Aussprachen und Abstimmungen in der State Assembly haben nur dessen Mitglieder Rederecht.
(2) Der Chairman kann Gästen, in Eigeninitiative oder auf Antrag eines der Mitglieder der State Assembly, befristetes Rederecht verleihen.
(3) Bei wiederholter Missachtung der Standing Orders kann der Chairman Bußgelder in Höhe von bis zu 50 A$ verhängen oder Redeverbot bis zu 48 Stunden verordnen.
(4) Eingehobene Bußgelder gehen an den Staat Peninsula.


Section IV [Motions]
(1) Anträge können nur von den Mitgliedern der State Assembly eingebracht werden.
(2) Der Chairman muss einen Ort bereitstellen an dem Anträge eingebracht werden können.
(3) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag noch nicht eingeleitet wurde.


Section V [Discussions]
(1) Der Chairman eröffnet zu jedem Antrag eine Aussprache.
(2) Aussprachen dauern mindestens 48 Stunden.
(3) Auf Eigeninitiative oder Antrag von mindestens zwei Mitgliedern der State Assembly kann der Chairman die Aussprache um bis zu 48 Stunden verlängern. Mehrmalige Verlängerung ist möglich.
(4) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Chairman, falls nötig, die Abstimmung ein.
(5) Aussprachen sind mit dem folgen Präfix zu kennzeichnen: [Discussion] Jahr/Monat/Fortlaufende Nummer (beginnend jeden Monat mit 01) und Titel.


Section VI [Votes]
(1) Zur Eröffnung der Abstimmung gibt der Chairman eine Liste aller Stimmberechtigten bekannt.
(2) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass
a) sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt oder
b) die Mitglieder der State Assembly die Option zwischen zwei oder mehr Wahlalternativen haben.

(2) Die Mitglieder der State Assembly stimmen entweder mit Aye oder Nay. Abstention ist zulässig.
(3) Ein Antrag ist angenommen, wenn er eine absolute Mehrheit an Aye-Stimmen erreicht hat. Gewertet werden nur abgegebene Stimmen. Enthaltungen zählen wie nicht abgegebene Stimmen.
(4) Abstimmungen werden vom Chairman eröffnet und beendet und dauern mindestens 48 Stunden.
(5) Der Chairman kann eine Abstimmung um bis zu 48 Stunden verlängern wenn keiner der Stimmberechtigten in der vorgesehenen Zeit seine Stimme abgegeben hat, oder Alternativ die Abstimmung abbrechen.
(6) Abstimmungen können vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde oder alle Mitglieder der State Assembly abgestimmt haben.
(7) Die Editierung von Stimmabgaben ist verboten. Eine Stimme ist in diesem Fall ungültig und der Betroffene ist mit sofortiger Wirkung von dieser Abstimmung ausgeschlossen.
(8) Abstimmungen sind mit folgendem Präfix zu kennzeichnen: [Vote] Jahr/Monat/Fortlaufende Nummer (beginnend jeden Monat mit 01) und Titel.
(9) Das Ergebnis der Abstimmungen muss vom Chairman bekanntgegeben werden.


Section VII [Coming into Force and Veto of the Governor]
(1) Ein erfolgreich verabschiedetes Gesetz tritt mit der Unterschrift des Chairman of the State Assembly und Veröffentlichung in der "Peninsula Law Gazette" in Kraft.
(2) Der Gouverneur kann innerhalb von sieben Tagen, nach Verabschiedung durch die State Assembly, ein Veto gegen ein Gesetz einlegen. Ein Veto ist immer zu begründen.
(3) Wurde ein Veto eingelegt, so kann das Gesetz nicht in Kraft treten, es sei denn, die State Assembly überstimmt das Veto mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
(4) Ein Veto soll durch den Gouverneur als Antrag in die State Assembly eingebracht werden.


Section VIII [Offical Questions]
(1) Jedes Mitglied der State Assembly darf Fragen an den Gouverneur oder andere Amtsträger der Exekutive von Peninsula stellen. Diese sind innerhalb von sieben Tagen in der State Assembly öffentlich zu beantworten.
(2) Der Chairman of the State Assembly leitet die Befragung ein.
(3) Befragungen sind mit folgendem Präfix zu kennzeichnen: [Official Question] Jahr/Monat/Fortlaufende Nummer (beginnend jeden Monat mit 01) und Titel.
(4) Eine Befragung dauert bis alle Fragen des Antragstellers beantwortet wurden, oder der Antrag zurückgezogen wurde. Nachfragen sind zulässig.


Section IX [Final Provisions]
(1) Die Standing Orders erlangen nach Ablauf des Tages Gültigkeit, an dem ihnen mit absoluter Mehrheit der Mitglieder der State Assembly zugestimmt wurde.
(2) Änderungen der Standing Orders erfordern eine absolute Mehrheit der Mitglieder der State Assembly.




Mr. Fillmore hat das Wort. Die Aussprache dauert vorerst 48 Stunden.


JVF

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2

Freitag, 23. Januar 2009, 11:35

Honorable Assemblymen,

sollten sie fragen zu einzelnen Punkten haben, bitte ich sie mir diese natürlich zu stellen!
Passagen die gestrichen werden sollen sind in rot markiert.
Passagen die hinzugefügt werden sollen sind in grün markiert.

Ich erbitte ihre Zustimmung.

3

Freitag, 23. Januar 2009, 13:07

Aye.

4

Freitag, 23. Januar 2009, 13:48

Mr. Fillmore,

weshalb sollte man Ihererserachtens die 48-Stunden-Verlängerungsfrist streichen? Ich sehe hier eher die Gefahr der willkürlichen Verlängerung seitens des Chairmans.
Charlie Nesbitt

JVF

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5

Freitag, 23. Januar 2009, 19:36

Mr. Nesbitt,

die Erfahrung hat gezeigt, dass Aussprachen die verlängert werden, dies meist um weit mehr als 48 werden (man siehe hierzu die Discussion zur Exploitation of Resources Bill die sich seit November letzten Jahres zieht). Hier jedes Mal aufs Neue um 48 Stunden zu verlängern ist leider sehr unpraktisch.
(die 48 Stundenfrist habe ich selbst damals vorgeschlagen, da ich damas noch dachte es würde reichen).
Um ihre Bedenken auszuräumen möchte ich noch folgende Erweiterung vorschlagen:

Section V [Discussions]
(1) Der Chairman eröffnet zu jedem Antrag eine Aussprache.
(2) Aussprachen dauern mindestens 48 Stunden.
(3) Auf Eigeninitiative oder Antrag von mindestens zwei Mitgliedern der State Assembly kann der Chairman die Aussprache um bis zu 48 Stunden verlängern. Mehrmalige Verlängerung ist möglich.
(4)Auf Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder der State Assembly, kann die Aussprache vorzeitig beendet werden.
(4)(5) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Chairman, falls nötig, die Abstimmung ein.
(5)(6) Aussprachen sind mit dem folgen Präfix zu kennzeichnen: [Discussion] Jahr/Monat/Fortlaufende Nummer (beginnend jeden Monat mit 01) und Titel.

6

Samstag, 24. Januar 2009, 14:47

Nun, ich finde, wenn wir diese Hürfe auf 1/4 der Mitglieder senken, kann ich der vorgeschlagenen Änderung zustimmen.
Charlie Nesbitt

JVF

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7

Samstag, 24. Januar 2009, 15:05

Ich denke 1/4 ist zu niedrig. In Fällen in denen die State Assembly nur 4 oder weniger Mitglieder zählt (was in der Vergangenheit oftmals der Fall war) könnte schon 1 einziges Mitglied dafür sorgen eine Aussprache vorzeitig zu beenden.
Bzgl. des "willkürlichen Verlängerns":
Das ist auch mit dem 48 Stundenlimit wie es jetzt angewandt wird möglich.

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8

Samstag, 24. Januar 2009, 16:20

Ich kann dem Vorschlag nur Zustimmen. Auch der Wegfall der 48 Stundenregelung halte ich für sinnvoll.
Paul T. Franklin
CEO of the Franklin Corp.


9

Samstag, 24. Januar 2009, 16:59

Zitat

Original von Jeffrey Fillmore
Ich denke 1/4 ist zu niedrig. In Fällen in denen die State Assembly nur 4 oder weniger Mitglieder zählt (was in der Vergangenheit oftmals der Fall war) könnte schon 1 einziges Mitglied dafür sorgen eine Aussprache vorzeitig zu beenden.
Bzgl. des "willkürlichen Verlängerns":
Das ist auch mit dem 48 Stundenlimit wie es jetzt angewandt wird möglich.


Nun, dann kann man auch von "mdt. 2 Mitgliedern" sprechen.
Charlie Nesbitt

10

Samstag, 24. Januar 2009, 17:16

Ich wuerde sagen entweder 1/4 oder mindestens 3 Mitgliedern der Versammlung.
Charles Kevin Darling
Former-Governor of the State of Peninsula




JVF

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11

Sonntag, 25. Januar 2009, 12:36

Ich schließe mich dem Vorschlag von Mr. Darling an:

Section V [Discussions]
(1) Der Chairman eröffnet zu jedem Antrag eine Aussprache.
(2) Aussprachen dauern mindestens 48 Stunden.
(3) Auf Eigeninitiative oder Antrag von mindestens zwei Mitgliedern der State Assembly kann der Chairman die Aussprache um bis zu 48 Stunden verlängern. Mehrmalige Verlängerung ist möglich.
(4) Auf Antrag von mindestens 3 Mitgliedern der State Assembly, kann die Aussprache vorzeitig beendet werden.
(4)(5) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Chairman, falls nötig, die Abstimmung ein.
(5)(6) Aussprachen sind mit dem folgen Präfix zu kennzeichnen: [Discussion] Jahr/Monat/Fortlaufende Nummer (beginnend jeden Monat mit 01) und Titel.

JVF

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12

Sonntag, 25. Januar 2009, 12:37



Honorable Assemblymen,

die Aussprache wird um 48 Stunden verlängert.


13

Sonntag, 25. Januar 2009, 13:23

Meinen Einwände sind beseitigt.
Charlie Nesbitt

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14

Dienstag, 27. Januar 2009, 14:57



Honorable Assemblymen,

ich erkläre die Aussprache für beendet. Eine Abstimmung über den Antrag wird im Laufe des Tages eröffnet.