Right Honorable Members of the State Senate,
zur Abstimmg steht folgender Antrag von Gouverneur Richard Templeton:
Judicial Department Bill
Art. 1: Purpose
Zweck dieses Gesetzes ist es, die Autorität des State of Savannah im Bereich der Strafverfolgung sicherzustellen und die Aufgaben des Generalstaatsanwalts gesetzlich festzuschreiben.
Art. 2: Amendment to the Savannah Code
Dem Chapter II des Savannah Code wird der folgende Artikel 4 angefügt:
"Article 4 - The Judicial Department
Section 1 - Authority of the Judicial Department
Das Judicial Department des State of Savannah ist zuständig für
1. die Gewährleistung der Effizienz der Strafverfolgungsbehörden des State of Savannah,
2. die Vertretung der Staatsregierung und des State of Savannah vor Gericht, wenn die Staatsregierung, eine ihrer Behörden oder der State of Savannah als Ganzes in einem Verfahren als Partei involviert sind sowie für
3. alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetz zugewiesenen Aufgaben.
Section 2 - Hierarchy of the Judicial Department
(1) Der Generalstaatsanwalt (Attorney General) leitet das Judicial Department.
(2) Weitere Staatsanwälte (State Attorneys) können vom Generalstaatsanwalt im Einvernehmen mit dem Gouverneur bestellt und entlassen werden.
(3) Zum Staatsanwalt kann bestellt werden, wer seinen Wohnsitz seit nicht weniger als vierzehn Tagen im State of Savannah hat und weder Mitglied der Regierung der Vereinigten Staaten, der Regierung eines Staates noch ordentlich bestellter Richter an einem Gericht ist.
(4) Die weiteren Staatsanwälte sind dem Generalstaatsanwalt gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig.
(5) Der Generalstaatsanwalt kann einen weiteren Staatsanwalt mit seiner Vertretung beauftragen.
Section 3 - Public Prosecution
(1) Die Anklage in Strafsachen obliegt den State Prosecutors.
(2) State Prosecutors sind der Generalstaatsanwalt und die weiteren zum State Attorney bestellte Beamten.
(3) Die State Prosecutors sollen bei sämtlichen Hinweisen auf Straftaten die zur Aufklärung des Sachverhaltes notwendigen Ermittlungen anzustellen, soweit die Tat von öffentlichem Interesse ist. Ergibt sich im Rahmen der Ermittlungen ein hinreichender Tatverdacht, so ist Anklage zu erheben, ergibt sich ein solcher nicht oder bestehen keine Erfolgsaussichten einer Klage, so ist das Verfahren einzustellen.
(4) Die State Prosecutors ermitteln sowohl belastende wie entlastende Umstände und berücksichtigen beide gleichermaßen.
(5) Gegen die Einstellung eines Strafverfahrens durch einen untergeordneten State Prosecutor ist Beschwerde beim Generalstaatsanwalt einzulegen, gegen dessen Entscheidung oder eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch ihn soll Beschwerde beim Gouverneur eingelegt werden.
Section 4 - Private Prosecution
(1) Private Klage durch den Geschädigten einer Straftat ist erst zulässig, wenn der State Prosecutor einen Antrag des Geschädigten auf Strafverfolgung abgelehnt hat und eine Beschwerde erfolglos war.
(2) Antragsberechtigt und privatklageberechtigt ist allein der Geschädigte."
Art. 3: Entry into force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
Bitte stimmen Sie mit:
- Ja (Aye)
- Nein (Nay)
- Enthaltung (Abstension)
Die Abstimmung dauert 96 Stunden, also bis 06. März 2009, 13:18 h, oder bis eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist.