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Richard D. Templeton

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Freitag, 10. April 2009, 14:15

2009/04/01 Security Bill

Der Staatssenat des Staates möge beschließen:

Security Bill


Art. 1: Purpose

Zweck dieses Gesetzes ist es, die Aufgaben und den Aufbau der Sicherheitsbehörden des State of Savannah festzulegen.

Art. 2: Amendment to the Savannah Code
Dem Savannah Code wird ein Chapter III mit folgendem Inhalt angefügt:

    Chapter III - The Security Authorities


    Article 1 - Fundamentals


    Section 1 - Competence

    (1) Die Sicherheitsbehörden haben gemeinsam die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Sie treffen hierbei auch Vorbereitungen, um künftige Gefahren abwehren zu können. Die Staatspolizei hat im Rahmen ihrer Aufgabe nach Satz 1 insbesondere auch für die Verfolgung von Straftaten vorzusorgen und Straftaten zu verhüten.
    (2) Die Staatspolizei wird in den Fällen der Subsection 1, Satz 1 tätig, soweit die Gefahrenabwehr durch die andern Sicherheitsbehörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Alle Sicherheitsbehörden unterrichten sich gegenseitig, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
    (3) Der Schutz privater Rechte obliegt den Sicherheitsbehörden nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne behördliche oder polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.

    Section 2 - Hierarchy

    (1) Der Gouverneur ist oberster Dienstherr der Sicherheitsbehörden des State of Savannah.
    (2) Für die einzelnen Sicherheitsbehörden mit Ausnahme der National Guard kann der Gouverneur mit Zustimmung des Staatsenats einen verantwortlichen Director berufen. Er kann einen Director jederzeit abberufen.
    (3) Die Beamten und Angestellten der Sicherheitsbehörden sind dem Gouverneur gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig.

    Article 2 - The State Police

    Section 1 - Competence

    (1) Die Staatspolizei trifft Maßnahmen, um konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie für die Umwelt abzuwehren und eingetretene Störungen zu beseitigen.
    (2) Sie leistet den Verwaltungs- und Justizbehörden Amts- und Vollzugshilfe, soweit die polizeiliche Mithilfe zur Durchsetzung der Rechtsordnung erforderlich ist.

    Section 2 - Proviso of the Act

    (1) Die Staatspolizei ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an Verfassung und Gesetze gebunden und achtet die verfassungsmäßigen Rechte.
    (2) Die Staatspolizei kann jedoch auch ohne besondere gesetzliche Grundlage unaufschiebbare Maßnahmen treffen, um eingetretene, ernste Störungen oder unmittelbar drohende, ernste Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beseitigen oder abzuwehren.

    Section 3 - Proportionality

    (1) Von mehreren geeigneten Maßnahmen hat die Staatspolizei diejenige zu treffen, welche die einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.
    (2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zum angestrebten Erfolg in einem erkennbaren Missverhältnis steht.
    (3) Eine Maßnahme ist aufzuheben, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann.

    Section 4 - Use of Force

    (1) Die Staatspolizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit unmittelbaren Zwang gegen Sachen und Personen anwenden und geeignete Hilfsmittel einsetzen.
    (2) Die Staatspolizei macht, wenn andere verfügbare Mittel nicht ausreichen oder Beteiligte oder Unbeteiligte sich in unmittelbarer Gefahr befinden, in einer den Umständen angemessenen Weise von der Waffe Gebrauch.

    Section 5 - Organization

    Die personelle und sachliche Ausstattung sowie die organisatorische Struktur der Staatspolizei legt der Gouverneur durch Verordnung fest, die er ohne Zustimmung des State Senate erlassen kann.

    Article 3 - The National Guard

    Section 1 - Competence

    Die Nationalgarde hat zur Aufgabe:
    1. die Bevölkerung im Katastrophenfall zu schützen und zu versorgen,
    2. bei Großveranstaltungen spezifische Objekte und Personen zu schützen,
    3. auf Befehl des Gouverneurs die Gesetze auszuführen, Aufstände niederzuschlagen und Invasionen abzuwehren sowie
    4. die Grenzen des State of Savannah sowie die durch Gesetz eingerichteten Nationalparks und Reservate zu überwachen.

    Section 2 - Organization

    (1) Die Mitgliedschaft in der National Guard ist freiwillig. Das Bewerbungsverfahren und die notwendigen Grundvoraussetzungen für einen Eintritt in die National Guard legt der Gouverneur durch Verordnung fest, die der Zustimmung des State Senate bedarf.
    (2) Sie besteht aus den Teilen Army (Heer), Navy (Marine) und Air Force (Luftwaffe). Jedem Teil steht ein Offizier im Generalsrang vor.
    (3) Der Gouverneur ernennt mit Zustimmung des Staatssenates alle Offiziere der Generalsränge. Offiziere der Generalsränge amtieren für vier Monate.
    (4) Jeder Teil der National Guard zerfällt in Regimenter. Regimenter zerfallen in Batallione und Batallione zerfallen in Kompanien.
    (5) Jedes Regiment, deses Batallion und jede Kompanie wählt seine eigenen Offiziere. Versäumt ein Regiment oder eine Kompanie die Wahl binnen 14 Tagen nach Ausscheiden des bisherigen offiziers vorzunehmen, ernennt der Gouverneur die Offiziere.
    (6) Der Gouverneur, die Generäle sowie die Regiments-, Batallions- und Kompanienkommandeure ernennen ihre eigenen Stäbe.

    Section 3 - Strength

    (1) Die National Guard hat eine personelle Stärke von nicht weniger als 5.000 Mitgliedern.
    (2) Es soll weiterhin eine ständige Reserve von wenigstens 10.000 Personen bestehen.

    Section 4 - Uniform and Rank

    Die Uniformen und Dienstgrade der National Guard sowie die Voraussetzungen für Beförderungen oder Degradierungen im Rang mit Ausnahme der gewählten Offiziere legt der Gouverneur durch Verordnung fest, die der Zustimmung des State Senate bedarf. Er soll sich dabei an den für die United States Armed Forces geltenden Regelungen orientieren.

    Section 5 - Mobilization

    (1) Eine Mobilmachung der Nationalgarde soll allein durch den Gouverneur angeordnet werden.
    (2) Subsection 1 gilt nicht, wenn ein nationaler Notstand eintritt und der Gouverneur an der Anordnung der Mobilmachung gehindert ist; in diesem Falle sollen die Stellvertreter in verfassungsgemäßer Reihenfolge oder, wenn diese ebenfalls verhindert sind, sollen die Offiziere der Generalsränge einvernehmlich die Mobilisierung anordnen.
    (3) Spätestens vierzehn Tage nach Anordnung ist eine Mobilmachung vom State Senate zu bestätigen oder aufzuheben.

    Section 6 - Applicable Law

    Der United States Codes of Armed Forces in der Fassung vom 13.09.2007 findet vorbehaltlich des Article IX, Section 3 der Constitution des State of Savannah sinngemäße Anwendung auf Mitglieder der National Guard.

Art. 3: Entry into force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.

Die Aussprache dauert zunächst bis zum 13.04.2009 um 14:16 Uhr.
RICHARD DEAN TEMPLETON [R-LA]
Former XXV. President of the United States
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Richard D. Templeton« (10. April 2009, 14:25)


Herb Saigon

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Freitag, 10. April 2009, 20:35

Honorable Members of the State Senate,
Mr. Gouverneur,

folgender Auszug der Security Bill bedarf m. E. Diskussionsbedarf:

Section 4 - Use of Force

(1) Die Staatspolizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit unmittelbaren Zwang gegen Sachen und Personen anwenden und geeignete Hilfsmittel einsetzen.


Von welchen Hilfsmitteln darf geredet werden? Ich bitte um eine andere Formulierung, da die momentane Schreibweise sehr an Folter erinnert.
Ich vertrete die Formulierung:

Section 4 - Use of Force

(1) Die Staatspolizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit unmittelbaren Zwang gegen Sachen und Personen anwenden und der Sachlage nach geeignete Hilfsmittel einsetzen.

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Richard D. Templeton

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Freitag, 10. April 2009, 21:40

Honorable State Senators,

die momentane Schreibweise kann und wird nicht "Folter" sein, da dies nicht verhältnismäßig wäre. Art. 2, Sec. 3 verbietet gerade unverhältnismäßige Maßnahmen.

Eine Änderung ist daher keineswegs vonnöten.
RICHARD DEAN TEMPLETON [R-LA]
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Herb Saigon

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Sonntag, 12. April 2009, 23:27

Honorable State Senators,

in Anbetracht dessen nehme ich meinen Vorschlag zurück und bitte um Verzeihung den Zusammenhang nicht erkannt zu haben.

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Richard D. Templeton

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Montag, 27. April 2009, 21:41

Honorable State Senators,

da keine weiteren Wortbeiträge zu verzeichnen sind, beende ich die Aussprache. Die Abstimmung beginnt in wenigen Momenten.
RICHARD DEAN TEMPLETON [R-LA]
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