Mr. Saigon,
nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, dass sich eine Klageschrift nicht von alleine schreibt. Sofern Sie der Ansicht sind, dass bei einem solchen abscheulichen Verbrechen seitens der Strafverfolgungsbehörden schlampig gearbeitet werden soll mit dem Ergebnis, dass eine Verurteilung gänzlich unwahrscheinlich wird, dann sei Ihnen dies unbenommen.
Ich persönlich bin jedoch davon überzeugt, dass es ganz und gar nicht rechtstaatlich wäre, wenn ein Massenmörder auf Grund von formalen Fehlern wieder auf freien Fuß käme.
Ihre Wortmeldung nehme ich daher - mit einiger Verwunderung - zur Kenntnis. Welches Licht diese aber auf Sie wirft, mag ich gegenwärtig nicht beurteilen wollen.