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1

Dienstag, 22. August 2006, 14:50

Thread f¸r Antr‰ge (F¸r Mitglieder des Volksrates)

Dieser Thread, dessen Aufwertung zu einem "Wichtig"-Thread demnächst veranlasst wird, dient zur Einreichung von Anträgen in Überteinstimmung mit der Geschäftsordnung des Volksrates. Go ahead.

Edit: Thread-Titel geändert.

Citizen and Senator of Freeland
Prefect of the Department of Garonnac
Dipl.iur.(Kamahamea)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Merkin D. Muffley« (28. August 2006, 19:27)


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2

Dienstag, 22. August 2006, 21:29

[Antrag] Consolidated Code of Freeland - Code consolidÈ de FrÈlande

Hiermit stelle ich den Antrag auf Einleitung des Gesetzgebungsverfahren gemäß ß 4 (1), (2) der Geschäftordnung für den folgenden Entwurf;

Zitat


Consolidated Code of Freeland - Code consolidÈ de FrÈlande


Table of Contents/Table des matiËres:

Chapter 1: Introductory and transitory provisions
Chapitre 1: RËglements d'introduction et de transition

Chapter 3: The Administration of Freeland
Chapitre 3: L'administration de FrÈlande

Chapter 5: Measures to foster immigration
Chapter 5: Mesures pour encourager l'immigration

Chapter 7: Education
Chapitre 7: Education

Chapter 9: Security forces of The Free State
Chapitre 9: La s˚retÈ de La RÈpublique

Chapter 11: Environmental protection
Chaptire 11: La protection de l'environnement
-------------------------

Chapter 1: Introductory and transitory provisions
Chapitre 1: RËglements d'introduction et de transition

Section/Article 101

Mit Inkrafttreten dieser Kodifikation treten alle bis dato in Freeland erlassenen Gesetze außer Kraft.

Section/Article 103

Die Legislative von Freeland bekräftigt ihre Absicht, zur Rechtsvereinheitlichung in Freeland und zur Erleichterung des Zuganges zum geltenden Recht alle zukünftigen gesetzlichen Maßnahmen durch Integration in diesen Code zu kodifizieren und dem dort gewählten Format anzupassen.
-----------------------

Chapter 3: The Administration of Freeland
Chapitre 3: L'administration de FrÈlande

Section/Article 301: Allgemeines

(1) Der Freistaat Freeland setzt sich aus Departements zusammen.
(2) Departements sind Verwaltungseinheiten die ein gewisses Gebiet um eine Stadt als Departementsitz innerhalb des Freistaates Freeland umfassen.
(3) Sie erhalten Zugriffsrecht auf sämtliche Kompetenzen die ihren Aufbau betreffen sofern sie nicht durch den Freistaat Freeland geregelt sind und nicht im Bereich der Kompetenzen des Bundes stehen.
(4) Jeder Bürger des Freistaates Freeland muss sich entscheiden, in welchem Departement er leben will. Ein Wechsel des Wohnortes, innerstaatlich wie außerstaatlich, ist anzugeben.

Section/Article 303: Departements

(1) Der Freistaat Freeland umfasst zehn Departements: Arjou, CÙte de Cazauz, Dustin, Gareth, Garonnac, Loenne, Morbinaux, Norlin, Norton & Varon.
(2) Die Gründung weiterer Departements ist Sache des Freistaates Freeland und fällt somit nicht in die Befugnisse einzelner Departements. Gleiches gilt für eine Umbenennung oder Verschmelzung einzelner Departements.
(3) Das Departement muss eine Hauptstadt nennen, die vom Departementpräfekten bestimmt wird.

Section/Article 305: Departementpräfekt (Wahl & Misstrauen)

(1) Der Departementpräfekt wird von den Bürgern des entsprechenden Departements in einer freien, gleichen und offenen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Wiederwahl ist möglich.
(2) Absatz 1 ist ungültig, wenn der entsprechende Bürger der einzige aktive Bürger des Departement ist. Der Bürger kann dann entscheiden, ob er dieses Amt übernehmen möchte, oder nicht. Entscheidet er sich dagegen, bleibt das Amt verwaist.
(3) Departementpräfekten müssen sich auf Antrag von mindestens einem Viertel der Bevölkerung eines Departements einer Misstrauensabstimmung unterziehen. Spricht sich anschließend die absolute Mehrheit gegen den Präfekten aus, hat dieser innerhalb von sieben Tagen eine neue Wahl einzuleiten.
(4) Jeder Bürger des Freistaates Freeland kann Departementpräfekt werden. Ein Konflikt mit anderen ƒmtern besteht nicht.

Section/Article 307: Departementpräfekt (Allgemeines, Aufgaben & Pflichten)

(1) Der Departementpräfekt ist für die Ausgestaltung des Departements zuständig.
(2) Der Departementpräfekt muss einen Wohnsitz in einem Ort in dem entsprechenden Departement haben.
(3) Der Departementpräfekt ist Vertreter seines Departements im Volksrat des Freistaats Freeland.

Section/Article 309: Förderung der Departements

(1) Die Departementpräfekten können bei Freistaat Freeland Antrag auf Förderung bestimmter Projekte stellen. Auf dem Antrag sind Grund und Höhe der gewünschten Forderung zu nennen.
(2) Anträge werden direkt an den Gouverneur gestellt. Sie sind von diesem zu bearbeiten.
--------------------------

Chapter 5: Measures to foster immigration
Chapter 5: Mesures pour encourager l'immigration

Section/Article 501

(1) Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann zwischen natürlichen Personen (Sponsor und Sponsee) das Verhältnis der Sponsorship begründet werden.
(2) Die für Sponsorhip-Angelegenheiten zuständige Behörde wird durch Verordnung des Gouverneurs bestimmt.

Section/Article 503

(1) Sponsor kann nur werden, wer seit mindestens drei Monaten die astorische Staatsbürgerschaft besitzt und in den Angelegenheiten des Freistaates Freeland erfahren und aktiv ist.
(2) Sponsor kann auch ein Ehepaar werden, das nach astorischem Recht oder nach von den Vereinigten Staaten von Astor anerkanntem ausländischen Recht wirksam verheiratet ist, sofern mindestens einer von beiden Ehegatten die Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllt. In diesen Fällen ist jeder der Ehegatten Sponsor.
(3) Sponsee kann nur werden, wer
1. die astorische und freeländische Staatsbürgerschaft besitzt oder
2. die astorische Staatsbürgerschaft nach den einschlägigen bundesrechtlichen Vorschriften beantragt hat und beabsichtigt, sich in Freeland niederzulassen und dort aktiv zu sein.

Section/Article 505

Die Sponsorship wird begründet durch Erklärung des Sponsor, im Falle von s./art. 503 Abs. 2 beider Ehegatten, und des Sponsee gegenüber der zuständigen Behörde, die Sponsorship eingehen zu wollen. In der Erklärung ist anzugeben, wer Sponsor und wer Sponsee sein soll. Die Behörde trägt die Begründung der Sponsorship in ein von ihr geführtes Sponsorenbuch ein.

Section/Article 507

Die Sponsorship wird beendet durch
1. Verlust der astorischen Staatsbürgerschaft seitens des Sponsor oder des Sponsee,
2. In den Fällen von s./art. 503 Abs. 3 Nr. 2, wenn dem Sponsee die Verleihung der astorischen Staatsbürgerschaft verweigert wird.

Section/Article 509

(1) Falls die Ehe in einer nach s./art. 503 Abs. 2 gestalteten Sponsorship aufgelöst wird, bleibt jeder der ehemaligen Ehegatten Sponsor.
(2) Mit Ausnahme der Fälle von Abs. 1 und von s./art. 503 Abs. 2 kann niemand mehr als einen Sponsor haben.
(3) Es ist zulässig, dass dieselbe Person Sponsor mehrerer Sponsees ist.

Section/Article 511

Der Sponsor soll seinem Sponsee bei seinen simulationsbezogenen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Unternehmungen in Astor und Freeland Hilfestellung leisten und ihm mit Rat und Tat zur Seite stehen.
--------------------------

Chapter 7: Education
Chapitre 7: Education

Section/Article 701: Schulpflicht

(1)Jeder Bewohner Freelands ist ab dem 6. Lebensjahr schulpflichtig.
(2)Schulpflichtig heißt nach dem Gesetz, dass der Schulpflichtige eine schulische Einrichtung des Freistaates Freelands oder eines anderen Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Astor zu besuchen hat.
(3)Die Schulpflicht endet mit dem erfolgreichen Erwerben eines Abschlusses an einer schulischen Einrichtung des Freistaates Freeland oder eines anderen Bundesstaates der VSA oder dem siebzehnten Lebensjahr.

Section/Article 703: Schulformen

(1)Die schulischen Einrichtung des Freistaates Freeland bestehen aus 5 Schulformen genannt unter (2)
(2)Schulformen sind nach dem Gesetz: Kindergarten / Preschool, Elementary / Primary School, Middle School / Junior Highschool, Upper School / Senior Highschool und College / University.
(3) Die Richtlinienkompetenz die schulischen Einrichtungen betreffend besitzen die vom Bildungsministerium ernannten Rektoren der schulischen Einrichtungen sowie die Versammlungen der ein Lehramt nach s./art. 705 ausübenden Beamten sofern sie nicht durch dieses Gesetz oder durch andere Beschlüsse der Regierung oder des Volksrates eingeschränkt wird.
(4) Der Freistaat Freeland besitzt eine Inspektionspflicht die schulischen Einrichtungen betreffend, welche unangemeldet wahrgenommen wird.

Section/Article 705: Lehramt

Ein Lehramt kann nur derjenige ausführen, der eine Genehmigung des Bildungsministeriums Freeland besitzt und mindestens zwei Monate Bürger der Vereinigten Staaten von Astor ist.

Section/Article 707: Notenvergabe

Die Notenvergabe erfolgt gemäß des Lehrplans, welchen das Bildungsministerium des Freistaates Freeland zu erlassen hat.

Section/Article 709: Kindergarten / Preschool

(1) Die Teilnahme an diesen beiden Schulformen ist freiwillig.
(2) Die Preschool kann ab dem dritten Lebensjahr besucht werden. Ihre Aufgabe ist es, die Kinder an ein soziales Umfeld außerhalb des Elternhauses zu gewöhnen und erste Lernprozesse (Sprechen, Basteln etc.) in Gang zu setzen.
(3) Der Kindergarten kann ab dem fünften Lebensjahr besucht werden. Seine Zielsetzung ist die Vorbereitung für die Pflichtschulzeit in allen relevanten Bereichen.

Section/Article 711: Elementary / Primary School

(1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist verpflichtend.
(2) Das Einschulalter liegt bei sechs Jahren.
(3) Die Schüler besuchen die Elementary / Primary School für sechs Jahre (sofern es keine Versetzungsschwierigkeiten gibt).
(4) Die Kurse, welche für die Schüler verpflichtend angeboten werden müssen, regelt der Lehrplan.

Section/Article 713: Middle School / Junior Highschool

(1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist verpflichtend, ein Abschluss in der Elemetary / Primary School ist notwendig.
(2) Das Eintrittsalter liegt im Regelfall bei zwölf Jahren.
(3) Die Schüler besuchen die Middle School / Junior Highschool für drei Jahre.
(4) Die Kurse, welche für die Schüler verpflichtend angeboten werden müssen, regelt der Lehrplan.

Section/Article 715: Upper School / Senior Highschool

(1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist bis zum siebzehnten Lebensjahr verpflichtend, ein Abschluss in der Middle School / Junior Highschool ist notwendig.
(2) Das Eintrittsalter liegt im Regelfall bei 15 Jahren.
(3) Die Schüler besuchen die Upper School / Senior Highschool im Regelfall drei Jahre oder bis zum Erlischen der Schulpflicht.
(4) Die Kurse, welche für die Schüler verpflichtend angeboten werden müssen, regelt der Lehrplan.

Section/Article 717: College / University

(1) Das Besuchen eines Colleges oder einer Universität ist freiwillig.
(2) Ein Abschluss einer Upper School / Senior Highschool ist zwingend notwendig.
(3) Für die Colleges und Universitäten des Freistaates Freeland ist der Hochschulrahmenvertrag bindend.

Section/Article 719: Private Schools

(1) Private Schools, sind nicht-staatliche Einrichtungen, die im Regelfall für einen Besuch der Schule Geldbeträge fordern.
(2) Private Schools unterliegen dennoch den Vorschriften der sections/articles 703 bis 711 dieses Code.
(3) Private Schools können jede Form, der nach s./art. 703 Abs. 2 definierten Schulformen, besitzen.
(4) Private Schools müssen vom Bildungsministerium des Staates Freeland zugelassen werden.

Section/Article 721: Förderung

(1) Finanziell benachteiligte Schüler haben ein Recht auf staatliche Förderung. Diese ist beim Bildungsministerium unter Angabe von Gründen einzureichen.
(2) Abs 1 gilt nicht für Private Schools.
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Chapter 9: Security forces of The Free State
Chapitre 9: La s˚retÈ de La RÈpublique

Section/Article 901: Gendarmerie

(1) Die Gendarmerie hat die Aufgabe der Durchsetzung der Landesgesetze.
(2) Oberster Dienstherr ist der jeweilige Departementpräfekt und falls nicht vorhanden, der Gouverneur.
(3) Bestimmungen über Ausrüstung und Umfang der Gendarmerie obliegen der jeweiligen Departementverwaltung

Section/Article 903: Gouverneursgarde

(1) Die Gouverneursgarde hat die Aufgabe des Schutzes von Einrichtungen und Bediensteten des Freistaates Freeland.
(2) Oberster Dienstherr ist der Gouverneur.
(3) Sie besteht aus 1 000 Mann Berufsgardisten sowie 1 000 Mann Reservisten, welche bei der Mobilmachung eingezogen werden.
(4) Bestimmungen über Ausrüstung der Gouverneursgarde obliegen der Staatsregierung.

Section/Article 905: Nationalgarde

(1) Die Nationalgarde hat die Aufgabe des Objekt- und Katastrophenschutzes sowie der Überwachung der Grenzen, Nationalparks und Reservate Freelands im Krisenfall.
(2) Oberster Dienstherr ist der Gouverneur.
(3) Sie besteht aus 15 000 Mann Berufsgardisten sowie 15 000 Mann Reservisten, welche bei der Mobilmachung eingezogen werden.
(4) Bestimmungen über Ausrüstung der Nationalgarde obliegen der Staatsregierung.
(5) Sie besteht aus der Luftüberwachung, der Küstenwache und dem Grenzschutz.

Section/Article 907: Mobilmachung

(1) Eine Mobilmachung kann nur der Gouverneur sowie im Vertretungsfall ein anderer Staatsbediensteter verfügen.
(2) Sie kann nur im Krisen- oder Katastrophenfall sowie zu Übungszwecken erfolgen.
(3) Der Volksrat kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit ein Veto dagegen einlegen.
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Chapter 11: Environmental protection
Chaptire 11: La protection de l'environnement

Section/Article: 1101 Schutzgebiete

(1) Schutzgebiete sind Gebiete in denen der Schutz der Natur Vorrang vor allen anderen Prioritäten besitzt.
(2) Die Schutzgebiete besitzen 2 verschiedene Abstufungen: Naturschutzgebiet und Nationalpark.

Section/Article: 1103 Naturschutzgebiet

(1) In einem Naturschutzgebiet sind jegliche Bauvorhaben verboten, außer sie wurden vom Freistaat ausdrücklich genehmigt.
(2) Das Verlassen der Wege in einem Naturschutzgebiet ist untersagt. Zuwiderhandlung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
(3) Das Verschmutzen, Zerstören oder Verändern der Natur ist strikt untersagt und wird rechtlich verfolgt.
(4) Das Jagen und Fischen ist in den Naturschutzgebieten ausdrücklich untersagt.

Section/Article: 1105 Nationalpark

(1) In einem Nationalpark sind jegliche Bauvorhaben verboten, außer sie werden vom Freistaates Freeland ausdrücklich genehmigt.
(2) Das Verschmutzen, Zerstören oder Verändern der Natur ist strikt untersagt und wird rechtlich verfolgt.
(3) Das Übernachten und Campieren in Freelands Nationalparks ist nur auf den ausgewiesenen Flächen gestattet. Zuwiederhandlung wird als Verstoß gegen Section/Article4 Abs 2 gewertet.
(4) Das Jagen und Fischen in Nationalparks ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung der Departements oder der Regierung in Gareth gestattet.

Section/Article: 1107 Personelles

(1) Naturschutzgebiete und Nationalparks werden von sog. "Rangern" überwacht. Der Bundesstaat Freeland unterhält zu diesem Zweck 8.000 Ranger.
(2) Die Ranger besitzen auf den Schutzgebieten des Freistaates Freeland die gleichen Rechte wie die Gendarmerie.
(3) Personen, die gegen das Umweltschutzgesetz oder ein anderes geltendes Gesetz verstoßen sind vorläufig in Gewahrsam zu nehmen und innerhalb von 24h der Polizei zu überstellen.

Section/Article: 1109 Ausweisung von Schutzgebieten

(1) Der Gouverneur oder ein Staatsminister für Umwelt kann per Veordnung Naturschutzgebiete und Nationalparks ausweisen.
(2) Durch eine absolute Mehrheit des Volksrates kann eine Verordnung, die gemäß Section/Article5 Abs 1 vom Gouverneur erlassen wurde, innerhalb von sieben Tagen aufgehoben werden.

Section/Article: 1111 Landwirtschaft

(1) Jeder landwirtschaftliche Betrieb auf dem Gebiet des Freistaates Freeland wird zweimal pro Jahr unangemeldet von den dafür zuständigen Behörden kontrolliert.

Section/Article: 1113 Tierschutz

(1) Jedes tierische Lebewesen auf dem Gebiet des Freistaates Freeland genießt Schutz vor Misshandlung oder anderen Formen eines lebensunwürdigen Lebens.
(2) Diese betreffen die Zucht, die Haltung und den Transport von tierischen Lebewesen auf dem Gebiet des Freistaates Freeland.
(3) Der Gouverneur oder ein Staatsminister für Umwelt kann eine Tierart unter den speziellen Schutz des Staates stellen.
(4) Durch eine absolute Mehrheit des Volksrates kann eine Verordnung, die gemäß Section/Article7 Abs 3 vom Gouverneur erlassen wurde, innerhalb von sieben Tagen aufgehoben werden.
(5) Tiere die unter dem speziellen Schutz des Staates stehen dürfen ohne Erlaubnis weder getötet noch gefangen werden. Zuwiderhandlung wird rechtlich verfolgt.

Section/Article: 1115 Schutz vor Verschmutzung

(1) Das Ableiten von nicht umweltverträglich Substanzen in Gewässer, Luft oder Boden auf dem Gebiet des Freistaates Freeland ist verboten und steht unter Strafe.


Dieser Entwurf ist die Ergänzung von Herrn Muffleys früheren Entwurfs des CCF.

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3

Montag, 28. August 2006, 17:14

RE: Thread f¸r Antr‰ge

Sehr geehrter Herr Präsident,

Auch wenn ich weiß, das dies hier als Verquickung von ƒmtern gesehen werden kann, bitte ich Sie das Bestätigungsverfahren für das Amt des Innenministers zu beginnen, um Klarheit über Ablehnung oder Bestätigung zu bekommen.

Ich werde mich natürlich meiner eigenen Stimme enthalten.

Mit freundlichen Grüßen

Eugene Monroe

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4

Montag, 28. August 2006, 18:27

Antrag Verfassungsdiskussion

Hiermit bitte ich um Stattgebung der Einbringung eines Art Diskussionspapier in den Volksrat, was verschiedene Gedanken über unsere Verfassung aufnimmt. Eine ausführliche Darstellung meiner Ansätze werde ich bei Genehmigung des Antrages bereitstellen. Der hier vorliegende Entwurf ist in einem frühen Stadium und soll unter anderem die Diskussion über das Thema anregen. Die mit Stern gekenntzeichneten Artikel und Absätze beinhalten die ƒnderungsgedanken.

Zitat

Verfassung des Staats Freeland


PrÈambule/Preamble

Wir, die Bürgerinnen und Bürger des Staates Freeland,

im Willen, nach den Verfehlungen der Vergangenheit in Zukunft unter gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung unsere Vielfalt in Einheit zu leben und unsere demokratische Rechtsordnung zu erhalten, um Freiheit und Würde des einzelnen und Frieden und Harmonie der Gesellschaft sicherzustellen,
im Bewusstsein, dass nur der Erhalt unseres kulturellen und natürlichen Reichtums den künftigen Generationen ein reichhaltiges Leben sichert und dass sich die Stärke des Volkes am Wohl des Schwachen misst,

geben uns in freier Selbstbestimmung folgende Verfassung:

Art. 1ñLa RÈpublique/ The Free State
1 Der Freistaat Freeland ist ein Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor. Er erkennt die Bundesverfassung sowie alle bundesweiten Gesetze und Verordnungen an.
2 Der Freistaat schützt und bewahrt die verfassungsmäßigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
3 Alle Organe des Freistaates sind an Verfassung, Gesetze und Verordnungen gebunden. Sie sind dazu verpflichtet, die staatliche Ordnung mit allen demokratisch legitimierten Mitteln aufrechtzuerhalten.
4 Hauptstadt des Freistaates Freeland ist Gareth. Der Volksrat und die Staatsregierung haben, soweit möglich, dort ihren Sitz.

*Art. 1a - Grundrechte

*1 Section 1 bis 7 des Article II der Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor sind Bestandteil dieser Verfassung.
*2 Alle Bürger Freelands genießen Freizügigkeit auf dem ganzen Territorium des Freistaates von Freeland. Dieses Recht darf durch Gesetz eingeschränkt werden.
*3 Politische Verfolgte und andere Vertriebene aus Fremdstaaten, die nicht durch einen anderen Bundesstaat nach Freeland gelangen, genießen Asyl in Freeland. Das Asyl endet mit dem Tag, da der Grund ihrer Verfolgung und Vertreibung weggefallen ist.

Art. 2 -La SouverainitÈ/ The Sovereignty
1 Alle Staatsgewalt geht vom Volke als Souverän aus. Sie wird nach Maßgabe dieser Verfassung und der Gesetze ausgeübt.
2 Bürger des Freistaates Freeland ist, wer die astorische Staatsbürgerschaft besitzt und seinen Hauptwohnsitz in Freeland hat.
*2 Bürger des Freistaates Freeland ist, wer die astorische Staatsbürgerschaft besitzt und seinen Hauptwohnsitz in Freeland angemeldet hat.
3 Jeder Bürger hat das Recht, Anträge oder Beschwerden dem Gouverneur, dem Senator, den Staatsministern und Behörden vorzutragen. Solche Anträge und Beschwerden müssen zur Kenntnis genommen werden.
4 Das Recht der staatlichen und privaten Hochschulen Freelands zur Selbstverwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze bleibt unberührt.

Art. 3 -Equality of Language/ EgalitÈ de la langue
1 Gesetze und Verordnungen des Freistaates Freeland sind in solcher Form in beiden Sprachen zu formulieren, dass sie für die Angehörigen sowohl der albernischen als auch der barnstorvischen Sprachgruppe verständlich sind.
2 Ebenso sind Ortsbezeichnungen in beiden Sprachen zu verfassen.

Art. 4 -Le Pouvoir lÈgislatif/ The Legislative Branch
1 Der Volksrat besteht aus den Präfekten der einzelnen Departements.
2 Er erlässt Gesetze und entscheidet über alle Belange, welche keinem anderen Gremium zugeordnet sind.
*2 Der Volksrat besitzt das Monopol der legislativen Macht, sofern dies nicht von ihm selbst abweichend beschloßen wird oder in dieser Verfassung anders festgelegt ist.
3 Der Rat tagt ständig und kann nicht aufgelöst werden.
4 Der Tagungsraum des Volksrates ist das Forum des Freistaates Freeland oder ein separates Unterforum. Jedem Departementpräfekten muss es möglich sein, an den Debatten und Abstimmungen teilzunehmen.


Art. 5 -La LÈgislation/ The Legislation
1 Jedes Mitglied des Volksrates kann Gesetzesvorlagen in den Rat einbringen.
2 Stimmt eine einfache Mehrheit der Mitglieder des Volksrats einer Gesetzesvorlage zu, ist die Vorlage angenommen.
3 Ein verfassungsmäßig zustande gekommenes Gesetz tritt nach der Unterzeichnung durch den Gouverneur in Kraft.
*4 Der Gouverneur kann die Unterzeichnung verweigern, so dass das Gesetz nich in Kraft tritt. Mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen kann der Volksrat den Gouverneur zur Unterzeichnung zwingen. Außerdem kann der Gouverneur die Unterzeichnung verweigern, wenn das Gesetz gegen die Staats- oder Bundesverfassung verstoßt. Der Gouverneur muss dazu eine Begründung dem Volksrat mitteilen.
4->5 Verträge werden durch den Gouverneur unterzeichnet. Sie treten nach der Ratifizierung durch eine einfache Mehrheit des Volksrats in Kraft.

Art. 6 -Le Gouverneur/ The Governor
1 Der Gouverneur ist der oberste Volksvertreter Freelands. Er repräsentiert den Freistaat nach innen und außen und bestimmt die Richtlinien der Politik.
2 Er wird von den wahlberechtigten Bürgern des Freistaates Freeland in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Monate. Eine Wiederwahl ist möglich.
3 Der Gouverneur ernennt und entlässt die Beamten des Staates. Er ist für Aufrechterhaltung der Infrastruktur des Freistaates Freeland zuständig und sorgt für die öffentliche Zugänglichkeit von Gesetzen und Verordnungen.
*3 Der Gouverneur ernennt und entlässt die Beamten des Staates. Er ist für Aufrechterhaltung der Infrastruktur des Freistaates Freeland zuständig und sorgt für die öffentliche Zugänglichkeit von Gesetzen und Verordnungen.
4 Der Gouverneur muss sich auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Volksrats einem Misstrauensvotum stellen. Spricht eine absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder dem Gouverneur das Misstrauen aus, hat dieser unverzüglich Neuwahlen auszuschreiben.

Art. 7 -Les Ministres/ The Ministers
1 Der Gouverneur ernennt, vereidigt und entlässt die Staatsminister des Freistaates Freeland. Er weist ihnen ein Ministerium zu.
2 Der Volksrat bestätigt die Ernennungen und Entlassungen eines Staatsministers mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
*2 Der Gouverneur erhält das Ernennungsrecht für einen Minister nur, wenn der von ihm vorgeschlagene Kandidat mit einer einfachen Mehrheit des Volksrates bestätigt wird. Vor der Bestätigung besitzt der Volksrat das Recht den Kandidaten anzuhören. Wenn sonst das Funktionieren des Staates auf elementare Weise gefährdet ist oder das Amt kurzfristig verwaist ist, kann der Gouverneur mit sofortiger Wirkung einen Minister ernennen, dessen Amtszeit auf maximal zwei Wochen begrenzt ist.
3 Der Gouverneur ist gegenüber den Staatsministern weisungsberechtigt.
4 Der Gouverneur ernennt einen Staatsminister zum Vizegouverneur. Dieser übernimmt die Regierungsgeschäfte, solange der Gouverneur an der Ausführung der Regierungsgeschäfte gehindert ist und solange keine Gouverneurswahlen stattfinden.
5 Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Volksrats muss sich ein Staatsminister einem Misstrauensvotum stellen. Spricht eine absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder dem Staatsminister das Misstrauen aus, ist er seines Amtes enthoben.
*6 Einem Minister werden durch Staatsgesetz entsprechende Staatsbehörden unterstellt, ihm können weitere Befugnisse und Rechte durch Staatsgesetz zugewiesen werden. Der Gouverneur kann seine eigenen ihm zustehenden Rechte einem Staatsminister durch Anordnung übertragen (Übertragungsrecht). Dem Volksrat muss eine Übertragung von Rechten mitgeteilt werden, zudem kann er das Übertragungsrecht des Gouverneurs per Gesetz einschränken.
*7 Sofern das Amt eines Ministers unbesetzt bleibt, gehen die Rechte und Befugnisse dieses Postens auf den Gouverneur über, solange kein neuer Minister bestimmt ist. Der Volksrat kann mit einer einfachen Mehrheit beschließen, das der Gouverneur einen Vorschlag zu einem verwaisten Ministerposten einreichen soll.

*Art. 7a - The Authorities of the Free State/ Les Instances Officielles de La RÈpublique
*1 Die Leiter der Staatsbehörden werden auf den selben Weg ernannt, vereidigt und entlassen wie die Minister.
*2 Einer Staatsbehörde werden Rechte, Befugnisse und Aufgaben durch ein Staatsgesetz zugewiesen.
*3 Staatsbehörden unterstehen dem Gouverneur oder einem Minister. Der jeweils Zuständige ist diesen gegenüber weisungsberechtigt.

Art. 8 The Senator
1 Sollte der Senator sein Amt verlieren oder niederlegen, erfolgen sofortige Neuwahlen.
2 Die Frist für die Kandidatur ist hierbei auf eine Woche beschränkt.
3 Der neu gewählte Senator amtiert nur den Rest der bundesstaatlich vorgeschriebenen Legislaturperiode.

Art. 9 -Les Ordonnances/ The Regulations
1 Die Staatsregierung, bestehend aus Gouverneur und Staatsministern, kann Verordnungen erlassen.
*1 Die jeweilige Staatsbehörde bzw. das jeweilige Staatsministerium kann Verordnungen in den Volksrat einbringen, die im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen liegen. Der Gouverneur hat das selbe Recht für den gesamten Rahmen der Kompetenzen aller Staatsministerien und -behörden.
2 Verordnungen müssen auf ein Gesetz gestützt sein. Aus dem Gesetz müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnung hervorgehen. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.
*2 Verordnungen regeln die administrativen Einzelheiten zu Umsetzung von Gesetzen. Sie müssen im Besonderen Transparenz und Rechtssicherheit für den Bürger schaffen.
*3 Wenn Absatz 2 Satz 1 nicht zutreffen soll, muss sich die Verordnung auf ein Gesetz stützen, aus welchem Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnung hervorgehen. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.
*4 Wird die Verordnung innerhalb von zwei Wochen nach der Einreichung abgelehnt oder mit Verbesserungsvorschlägen zurückgereicht, muss die Administration sie gegebenfalls neu einreichen. Erfolgt keine Ablehnung oder Einreichung tritt die Verordnung nach Ablauf der zwei Wochen in Kraft. Mit einer einfachen Mehrheit des Volksrates kann die Verordnung sofort oder zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

Art. 10 -Decret-Lois/ Emergency decrees
1 Sollte die Anzahl der aktiven Bürgern des Freistaates Freeland unter die Zahl von zwei sinken, hat der letzte aktive Bürger das Recht sich zum Gouverneur zu proklamieren und mit Notverordnungen zu regieren.
2 Von den Notverordnungen ausgenommen sind die Art. 1- 3 der Verfassung sowie das Amt des Senators.
3 Sollte die Anzahl der aktiven Bürger in Freeland wieder auf zwei steigen, müssen die Notverordnungen durch den Volksrat bestätigt werden um ihre Gültigkeit zu bewahren. Ebenso muss sich der Gouverneur sofortigen Neuwahlen stellen.

Art. 11 - Le PrÈsident/ The House President
1 Der Präsident des Volksrates leitet Abstimmungen und Diskussionen ein, überwacht und kontrolliert diese und sorgt für eine Beendigung der Vorgänge nach einer bestimmten Frist.
2 Der Präsident des Volksrates wird von den Mitgliedern des Volksrates in einer freien und offenen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Eine Wiederwahl ist möglich.
*2 Der Präsident des Volksrates wird aus den Reihen und von den Mitliedern des Volksrates in einer freien, gleichen und offenen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Eine Wiederwahl ist möglich.
3 Der Präsident des Volksrates muss sich auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Volksrates einem Misstrauensvotum stellen. Spricht sich anschließend eine absolute Mehrheit der anwesenden Delegierten gegen den Präsidenten aus, muss dieser innerhalb von sieben Tagen eine neue Abstimmung einleiten, in der dann erneut über das Amt entschieden wird.
*4 Der Präsident gibt sein Amt immer erst ab, wenn ein neuer gewählt wurde, so dass das Amt nicht unbesetzt bleibt.

Art. 12 -Le Serment officiel/ The Official Oath
1 Sämtliche Bedienstete des Staats Freeland haben folgenden Eid zu leisten: ???Ich schwöre, dass ich meine Kraft und meinen Willen dem Wohl des Volkes des Staats Freeland widmen, Schaden von ihm wenden, seinen Nutzen mehren und schützen, meinen Pflichten gewissenhaft nachkommen, Gerechtigkeit gegen jedermann üben und stets im Rahmen der Gesetze handeln werde." Der Ausspruch einer religiösen Beteuerung ist zulässig.

Art. 13 -Le Budget financier/ The Financing
1 Der Freistaat Freeland hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht.
2 Er kann Steuern erheben auf:
a) Einkommen von natürlichen Personen
b) Erträgen von juristischen Personen
c) Vermögen von natürlichen Personen
d) Dem Kapital von juristischen Personen
3 Ausgaben müssen aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Außerordentliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Volksrates.

*Art. 14 Oberster Gerichtshof
*1 Der Oberste Gerichtshof des Freistaates Freeland setzt sich aus mindestens einem Richter zusammen. Ein Staatsgesetz regelt alles Nähre und sowie gegebenfalls eine erhöhte Anzahl der Richter. Richter werden wie Minister vom Gouverneur ernannt. Die Amtszeit beträgt sechs Monate. Der Gouverneur muss spätestens 1 Monat vor Ablauf dieser Periode einen Kandidat für das jeweilige Amt vorschlagen.
*2 Mit einfacher Mehrheit kann der Volksrat die Aufgaben, Rechten und Pflichten des Obersten Gerichtshof auf den Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten von Astor übertragen werden, sofern dieser einwilligt und die Bestimmungen dieser Verfassung auf diese Weise nicht verletzt werden. Die Übertragung kann jeder Zeit mit einer einfachen Mehrheit im Volksrat rückgängig gemacht werden.
*3 weiter Bestimmungen können eingefügt werden


Art.14 -La Constitution/ The Constitution*wird zu Art. 15
1 Diese Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, dass den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ergänzt oder ändert. Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von Zweidritteln der anwesenden Volksratsmitgliedern.
2 Diese Verfassung kann nur aufgehoben werden, wenn der Volksrat mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder einer neuen Verfassung zustimmt.

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Samstag, 2. September 2006, 22:47

RE: Antrag Verfassungsdiskussion

Ich bitte sie eine Diskussion im Volksrat über das "Problem der Abwesenheit von Mitgliedern" einzuleiten.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Eugene Monroe« (2. September 2006, 22:48)


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Dienstag, 3. Oktober 2006, 18:03

RE: Antrag Verfassungsdiskussion

Sehr geehrter Herr Präsident Muffley,

ich bitte sie eine Aussprache über das Thema der Haltung Freelands zur aktuellen Initiative bezüglich der Nationalgarden auf Bundesebene einzuleiten.

Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

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7

Dienstag, 3. Oktober 2006, 18:53

RE: Antrag Verfassungsdiskussion

Zitat

Original von Eugene Monroe
Sehr geehrter Herr Präsident Muffley,

ich bitte sie eine Aussprache über das Thema der Haltung Freelands zur aktuellen Initiative bezüglich der Nationalgarden auf Bundesebene einzuleiten.


Dem schließe ich mich an.
Salute
Bastian Vergnon


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8

Freitag, 13. Oktober 2006, 19:18

Ich bringe folgenden Antrag ein.

Zitat

Erstes Gesetz zur Novellierung des Consolidated Code of Freeland - Code consolidÈ de FrÈlande

Der Consolidated Code of Freeland - Code consolidÈ de FrÈlande (CCF) wird wie folgt geändert:

1. Unter der Überschrift "Consolidated Code of Freeland - Code consolidÈ de FrÈlande" wird folgende Zeile eingefügt: "In der Fassung der Ersten Novelle vom [...]
2. Section/Article 203 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Der Freistaat Freeland umfasst neun Departements: Cayunga, CÙte de Cazauz, Dustin, Fleumur, Isle of Gareth, Morbinaux, Norlin, Norton & Varon.
Salute
Bastian Vergnon


9

Sonntag, 3. Juni 2007, 00:18

Ich bringe den Folgenden Antrag ein:

Zweites Gesetz zur Novellierung des CFF

Der Consolidated Code of Freeland - Code consolidÈ de FrÈlande (CCF) wird wie folgt geändert:

Section/Article 203 Abs. 1
Der Freistaat Freeland umfasst neun Departements: Cayunga, CÙte de Cazauz, Dustin, Fleumur, Isle of Freeland, Morbinaux, Norlin, Norton & Varon.

John E. Prescott

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10

Dienstag, 29. Januar 2008, 01:53

Ich bringe folgenden Antrag ein:

Drittes Gesetz zur Novellierung des CFF

Der Consolidated Code of Freeland - Code consolidÈ de FrÈlande (CCF) wird wie folgt geändert:

Section/Article 203 Abs. 1
Der Freistaat Freeland umfasst fünf Departements: Dustin, Côte de Cazauz, Morbinaux, Norton & Varon
John E. Prescott [D-FL]
Member of the U.S. House of Representatives


Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »John E. Prescott« (29. Januar 2008, 01:56)


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11

Dienstag, 12. Februar 2008, 18:53


The Free State of Freeland
The Governor's Office
_______________________



Certificate of Appointment

Ich schlage dem Volksrat

Mr. John E. Prescott

für das Amt des Minister of the Interior vor.

Ich bitte das Hohe Haus um das Ernennungsrecht.

Gareth, 12th February 2008

Chester B. Crawford
Governor of Freeland
Chester B. Crawford
Governor of Freeland
Head of U.S. Delegation to the CoN

Edmund S. Malroy

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Freitag, 23. Januar 2009, 00:16

Ich beantrage Aussprache und Abstimmung zu folgendem:

2nd Constitutional Amendment Bill

Die Verfassung der Vereinigten Staaten wird um das Folgende erweitert:

    Amendment I [Ratification and Incorporation of Constitutional Amendments]

    (1) Zusatzartikel, die gemäß dem in der dritten Sektion des siebenten Artikels der Verfassung niedergelegten Verfahren vom Kongress gebilligt wurden, sollen unverzüglich das ebenda niedergelegte Bestätigungsverfahren in den Bundesstaaten durchlaufen, wobei die Bestätigung stets der gesetzgebenden Körperschaft eines Staates obliegen soll, sofern seine Gesetze keine Volksabstimmung vorsehen. Erfahren sie die Bestätigung in der nach besagtem Verfahren notwendigen Anzahl der Bundesstaaten nicht, so sollen sie als gescheitert und nichtig erachtet werden. Das Bestätigungsverfahren für einen Zusatzartikel soll in jedem Bundesstaat nur einmalig durchgeführt werden; sein Ergebnis ist bindend und endgültig.
    (2) Zusatzartikel, die bereits vor dem Inkrafttreten dieses Zusatzartikels vom Kongress gebilligt, aber nicht in der notwendigen Anzahl der Bundesstaaten bestätigt wurden, sollen als gescheitert und nichtig erachtet werden.
    (3) Zusatzartikel, die gemäß dem in der dritten Sektion des siebenten Artikels der Verfassung niedergelegten und durch diesen Zusatzartikel modifizierten Verfahren vom Kongress und der notwendigen Anzahl der Bundesstaaten gebilligt wurden, sollen der Verfassungsurkunde im Anhang beigefügt werden. Dabei sollen sie – folgend dem Datum ihres Inkrafttretens – fortlaufend mit römischen Ziffern nummeriert und mit in albernischer Sprache abgefassten Titeln in eckigen Klammern versehen werden, die knapp den Inhalt ihrer jeweiligen Bestimmungen zusammenfassen.

    Amendment II [Congressional Election of the President and of the Vice President]

    (1) Geht das Recht zur Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten auf den Kongress über, so sollen für die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten stets getrennte Wahlgänge stattfinden, wobei zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt sein soll, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder im Repräsentantenhaus auf sich vereinigt, und zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder im Senat auf sich vereinigt.
    (2) Repräsentantenhaus und Senat sollen für den Fall, dass bei der Volkswahl zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten kein Wahlvorschlag die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen auf sich vereinigt, nur unter den Kandidaten der beiden Wahlvorschläge mit den meisten Elektorenstimmen oder im Falle des Gleichstandes einer entsprechenden Anzahl wählen dürfen.
    (3) Fallen die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten gleichzeitig vakant oder ist das Ergebnis der Volkswahl nicht zweifelsfrei feststellbar, so sollen Repräsentantenhaus und Senat gemäß dem in der ersten Sektion dieses Zusatzartikels niedergelegten Verfahren handeln, wobei Kandidaten für die Ämter des Präsidenten und dies Vizepräsidenten von allen Mitgliedern des Kongresses vorgeschlagen werden dürfen.
    (4) Fällt das Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten vakant, so soll der Senat auf Vorschlag des Präsidenten der Vereinigten Staaten für dessen verbleibende Amtszeit einen neuen Vizepräsidenten wählen. Der Vorgeschlagene ist gewählt, wenn er die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Senats auf sich vereinigt.


Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.
EDMUND S. MALROY [D]
LAWYER IN RETIREMENT
FORMER PRESIDENT OF THE UNITED STATES

Edmund S. Malroy

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13

Sonntag, 1. Februar 2009, 16:56

Letter of Resignation


Astoria City, February 1st, 2009


Mr. Chairman,

ich teile Ihnen hiermit mit, dass ich mit sofortiger Wirkung als Gouverneur des Staates Freeland zurücktrete, da ich am heutigen Tag das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten übernehme.

Leider ist es mir nicht gelungen, meine Vorhaben in gewünschtem Umfang zur Durchführung zu bringen und die von mir angestoßene Initiativen zu einem Ende zu führen. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass mein Nachfolger auf die vorhandenen Ansätze in konstruktiver Weise aufbauen kann.

Soweit es mir möglich ist, werde ich aktiv daran mitwirken - als Mitglied des Volksrates bleibe ich dem Staate Freeland erhalten.



Yours truly,


Edmund S. Malroy
EDMUND S. MALROY [D]
LAWYER IN RETIREMENT
FORMER PRESIDENT OF THE UNITED STATES

Norman Howard Hodges

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14

Mittwoch, 4. Februar 2009, 18:11

Ich beantrage eine Aussprache zu dem folgenden neuen Verfassungsentwurf.

Zitat

Verfassung des Freistaats Freeland

Preamble

....

Chapter I: Basics

Article 1 [State]
(1) Der Freistaat Freeland ist ein Bestandteil der Vereinigten Staaten von Astor und erkennt deren Verfassung sowie den Vorrang von Bundesgesetzen vor Staatsgesetzen an.
(2) Die Staatshauptstadt des Freistaates Freeland ist die Stadt Gareth.

Article 2 [Bilinguality]
Um die Kultur Freelands zu erhalten, sind alle Gesetze und Verordnungen von Freeland so weit in Albernisch und Barnstorvisch zu fassen, dass sie von den Muttersprachlern beider Sprachen verstanden werden können. Auch Ortsbezeichnungen sind in Albernisch und Barnstorvisch zu fassen.

Article 3 [Constitutional Amendments]
Diese Verfassung kann nur durch Gesetz, das den genauen Wortlaut der Verfassung ändert und durch eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen im Volksrat verabschiedet wird, geändert werden.

Article 4 [Emergency Orders]
(1) Sollte die Anzahl der Einwohner Freelands auf eins sinken, so kann der verbliebene Bürger Freeland sich zum Übergangsgouverneur ausrufen und durch Notverordnungen regieren, die den Fortbestand und die Sicherheit Freelands gewähren und für mehr Bürger sorgen sollen.
(2) Steigt die Anzahl der Einwohner wieder, so sind alle Notverordnungen vom Volksrat zu prüfen und gegebenenfalls zu verwerfen. Die Amtszeit und die Befugnisse des Übergangsgouverneurs endet mit dem Amtsantritt eines ordentlich gewählten Gouverneurs.


Chapter II: Civil Rights

Article 5 [Citizenship]
Bürger des Freistaates Freeland ist, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Amerika besitzt und seinen Hauptwohnsitz gemäß den Bundesgesetzen in Freeland hat.

Article 6 [U.S. Civil Rights]
Die in Art. II, Sec. 1 bis 7 der U.S. Constitution bestimmten Menschen- und Bürgerrechte sind Bestandteil dieser Verfassung und der staatlichen Ordnung Freelands.

Article 7 [Freedom of Movement]
Alle Bürger Freelands genießen Freizügigkeit auf dem gesamten Staatsgebiet Freelands.

Article 8 [Right of Asylum]
(1) Politisch Verfolgte genießen Asyl in Freeland, soweit sie nicht durch einen anderen Bundesstaat der Vereinigten Staaten nach Freeland gelangt sind.
(2) Das Recht auf Asyl endet mit dem Ende der politischen Verfolgung in dem Herkunftsland des Asylanten.
(3) Asylrecht und dessen Aberkennung sind von den Gerichten auszusprechen.

Article 9 [Right of Petition]
Alle Bürger des Freistaates Freeland haben das Recht, sich jederzeit schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die staatlichen Einrichtungen, Behörden, Ministerien und den Gouverneur zu wenden.

Article 10 [Independence of Universities]
Das Recht der Hochschulen, ihre sie allein betreffenden Angelegenheiten ohne Einmischung des Staates zu regeln, bleibt gewahrt.


Chapter III: People's Council

Article 11 [Basic]
(1) Der Volksrat ist die legislative Gewalt des Freistaates Freeland. Ihm allein obliegt die Gesetzgebung.
(2) Der Volksrat tagt ständig öffentlich in der Staatshauptstadt. Auf Antrag mindestens eines Mitglieds kann die Aussprache oder Abstimmung über einen Gesetzesantrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Dem Antrag ist stattzugeben.

Article 12 [Members]
(1) Das Recht auf die Mitgliedschaft im Volksrat hat jeder Bürger Freelands.
(2) Die Mitgliedschaft im Volksrat ist beim Vorsitzenden des Volksrats zu beantragen. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn die Voraussetzungen dieses Artikels erfüllt sind.
(3) Die Mitgliedschaft endet mit dem freiwilligen Verzicht, dem Ende der Staatsbürgerschaft, der Verlegung des Hauptwohnsitzes außerhalb Freelands oder dem Tod.

Article 13 [President]
(1) Der Präsident des Volksrats wird für die Dauer von drei Monaten vom Volksrat aus seiner Mitte gewählt. Ebenso wählt der Volksrat für die gleiche Amtszeit den Stellvertreter des Präsidenten aus seiner Mitte.
(2) Der Präsident des Volksrates leitet dessen Sitzungen. Er nimmt Anträge der Mitglieder des Volksrats entgegen, beginnt und beendet Aussprachen und Abstimmungen.
(3) Ist der Präsident des Volksrates länger als vier Tage abwesend, so übernimmt sein Stellvertreter die Aufgaben des Präsidenten. Scheidet der Präsident des Volksrates durch Ende der Mitgliedschaft im Volksrat oder durch Rücktritt vorzeitig aus dem Amt oder ist er länger als einundzwanzig Tage ohne Abmeldung abwesend, so rückt der Stellvertreter in das Amt des Präsidenten nach, bis ein neuer Präsident und ein neuer Vizepräsident gewählt wurden. Fallen das Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Volksrates gleichzeitig vakant, so übernimmt das an Lebensjahren älteste Mitglied des Volksrates das Amt des Präsidenten, bis ein neuer Präsident und ein neuer Vizepräsident gewählt sind.
(4) Der neu gewählte Präsident des Volksrates tritt sein Amt am Ersten des Monats nach der Wahl an.

Article 14 [Standing Orders]
Der Volksrat gibt sich seine Geschäftsordnung.

Article 15 [Legislature]
(1) Jedes Mitglied des Volksrates hat das Recht, Gesetzesanträge in den Volksrat einzubringen.
(2) Der Präsident des Volksrates hat über jeden eingebrachten Gesetzesantrag eine dreitägige Aussprache einzuleiten, die bei Bedarf beliebig verlängert werden kann.
(3) Der Präsident des Volksrates hat nach der Aussprache über einen Gesetzesantrag die Abstimmung über diesen einzuleiten. Sie dauert fünf Tage oder solange, bis eine unumstößliche Mehrheit der Stimmen erreicht wurde.
(4) Damit ein Gesetz als vom Volksrat angenommen gilt,
a) muss sich mindestens ein Drittel der Mitglieder des Volksrates an der Abstimmung beteiligt haben;
b) muss die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf "Yes" lauten;
c) darf die Anzahl der Enthaltungen die der "Yes"-Stimmen nicht übersteigen.
(5) Vom Volksrat beschlossene Gesetze müssen vom Präsidenten des Volksrates dem Gouverneur vorgelegt werden. Der Gouverneur hat binnen sieben Tagen das Gesetz zu unterzeichnen und zu veröffentlichen. Tut er dies nicht oder verweigert er die Unterschrift, so kann das Gesetz nur in Kraft treten, wenn in der zweiten Abstimmung das Gesetz mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen wird.


Chapter IV: The Governor

Article 16 [Basic]
Der Gouverneur des Freistaates Freeland bildet die Spitze der vollziehenden Gewalt von Freeland.

Article 17 [Election]
(1) Der Gouverneur des Freistaates Freeland wird für eine Amtszeit von drei Monaten vom Volksrat gewählt. Ebenso wird der Stellvertretende Gouverneur gewählt.
(2) Gouverneur kann nur werden, wer
a) Bürger des Freistaates Freeland ist;
b) nicht das Amt des Präsidenten des Volksrates ausübt und
c) nicht das Amt eines Bundesrichters am Obersten Bundesgericht der Vereinigten Staaten ausübt.
(3) Unbeschadet dieser Bestimmungen kann der Präsident des Volksrates Gouverneur werden, wenn sich in einem angemessenen Zeitrahmen kein anderer Kandidat findet oder es nicht genügend Bürger gibt.
(4) Der neu gewählte Gouverneur tritt sein Amt am Ersten des Monats nach der Wahl an. Die Amtszeit des alten Gouverneurs endet mit diesem Tag.
(5) Ist der Gouverneur länger als vier Tage abwesend, so übernimmt der Stellvertretende Gouverneur die Aufgaben des Gouverneurs bis zu dessen Rückkehr.
(5) Ist der Gouverneur länger als einundzwanzig Tage ohne Abmeldung abwesend oder erfüllt er die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht mehr, so rückt der Stellvertretende Gouverneur automatisch in das Amt des Gouverneurs auf, bis ein neuer Gouverneur und ein neuer Stellvertretender Gouverneur gewählt sind.
(6) Sind weder der Gouverneur noch der Stellvertretende Gouverneur fähig oder berechtigt, ihr Amt auszuüben, so übernimmt der Präsident des Volksrates das Amt des Gouverneurs, bis ein neuer Gouverneur und ein neuer Stellvertretender Gouverneur gewählt sind.


Chapter V: Administration

Article 18 [Ministries]
(1) Ministerien sind oberste Behörden des Freistaates Freeland.
(2) Jedes Ministerium wird von einem Minister geleitet, der vom Gouverneur ernannt wird.
(3) Ministerien können nur durch Gesetz geschaffen werden. Ihre Aufgaben und Kompetenzen sind gesetzlich genau festzulegen.
(4) Die Minister bilden gemeinsam mit dem Gouverneur die Staatsregierung des Freistaats Freeland. Sie tagt ständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit in der Staatshauptstadt.

Article 19 [Authorities]
(1) Staatsbehörden sind Behörden des Freistaates Freeland, die dem Gouverneur oder einem Ministerium unterstellt sind.
(2) Staatsbehörden werden von einem Direktor geleitet, der vom Gouverneur oder dem Minister, dem die Staatsbehörde untersteht, ernannt wird.
(3) Staatsbehörden können nur durch Gesetz geschaffen werden. Ihre Aufgaben und Kompetenzen sind gesetzlich genau festzulegen.

Article 20 [Oath of Office]
(1) Alle Staatsbeamten des Freistaates Freeland haben vor dem versammelten Volksrat den folgenden Amtseid abzuleisten:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft und meinen Willen dem Wohl des Volkes des Staats Freeland widmen, Schaden von ihm wenden, seinen Nutzen mehren und schützen, meinen Pflichten gewissenhaft nachkommen, Gerechtigkeit gegen jedermann üben und stets im Rahmen der Gesetze handeln werde."
(2) Der Ausspruch einer religiösen Beteuerung bei der Eidesleistung ist zulässig.

Article 21 [Orders]
(1) Verordnungen sind Anweisungen des Gouverneurs oder eines Ministers an eine ihm untergeordnete Behörde.
(2) Eine Verordnung regelt die Art und Weise, wie ein vom Volksrat beschlossenes Gesetz auszulegen und umzusetzen ist.
(3) Verordnungen dürfen der Verfassung der Vereinigten Staaten, den Bundesgesetzen, der Verfassung von Freeland oder den Gesetzen des Freistaates nicht zuwiderlaufen. Sie können vom Gericht aufgehoben werden, wenn sie gesetzeswidrig sind.

Article 22 [State Budget]
(1) Die Hoheit über die Staatsfinanzen des Freistaates Freeland liegt beim Volksrat. Nur er darf Ausgaben der Staatskasse beschließen und durch Gesetz Steuern erheben.
(2) Steuern dürfen nur
a) auf das Einkommen von natürlichen Personen;
b) auf Erträge von juristischen Personen;
c) auf das Vermögen von natürlichen Personen;
d) auf das Kapital von juristischen Personen
erhoben werden.
(3) Der Freistaat Freeland hält seine Einnahmen und Ausgaben auf Dauer im Gleichgewicht.


Chapter VI: Jurisdiction

Article 23 [Federal Courts]
Die rechtsprechende Gewalt des Freistaates Freeland wird vom Obersten Bundesgericht wahrgenommen. Seine Urteile haben Rechtskraft für die Organe und Bürger Freelands.


Chapter VII: Final Provisions

Article 24 [Entry into Force]
Diese Verfassung tritt für den Freistaat Freeland in Kraft, sobald sie in einer Volksabstimmung von zwei Dritteln der Bürger Freelands angenommen wurde.

Article 25 [People's Council]
(1) Alle Einwohner Freelands, die vor dem 1. Februar 2009 ihren Hauptwohnsitz nach Freeland verlegt haben, sind automatisch Mitglieder des Volksrates, ohne einen schriftlichen Antrag stellen zu müssen.
(2) Der Volksrat hat möglichst schnell zusammenzutreten, um den Präsidenten und seinen Stellvertreter zu wählen. Ebenso sind Neuwahlen zum Amt des Gouverneurs abzuhalten.

Norman Howard Hodges

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Montag, 9. Februar 2009, 14:28

Ich wäre über eine Einleitung der Debatte sehr erfreut.

John E. Prescott

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Donnerstag, 12. März 2009, 20:48

Hiermit beantrage ich die Aussprache über folgenden Antrag zur Änderung der Verfassung des Freistaates Freeland:

Zitat

Absatz 2 Section 5 (Article 5) Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Freelands:

2) Diese Verfassung kann nur aufgehoben werden, wenn der Volksrat mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder einer neuen Verfassung zustimmt.

ist wie folgt neu zu formulieren:

2) Diese Verfassung kann nur aufgehoben werden, Volksrat mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder einer neuen Verfassung zustimmt und diese zusätzlich in einer Volksabstimmung von der Bevölkerung des Freistaates Freeland mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen bestätigt wird.
John E. Prescott [D-FL]
Member of the U.S. House of Representatives



John E. Prescott

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Dienstag, 7. April 2009, 20:15

Ich beantrage die Beratung über folgenden Gesetzentwurf

Zitat

Marihuana Decriminalization Act

Article 1 - Purpose

(1) Der Marihuana Decriminalization Act schafft Regeln und Grenzen für den Anbau, Verkauf und Konsum von THC-haltigen Produkten der Cannabis-Pflanze für den Eigengebrauch.

Article 2 - Handel und Verkauf

(1) Die Aufzucht von Cannabis-Pflanzen sowie der gewerbliche Handel und Verkauf von Marihuana Produkten ist grundsätzlich untersagt.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist der Anbau von Cannabispflanzen in speziell, vom Department of Interior zu lizenzierenden, Anbauflächen erlaubt. Das Department of Interior hat dabei sicherzustellen, daß definierte Mengengrenzen in Pflanzung Herstellung und Vertrieb belegt und kontrolliert werden können, um eine illegale Weitergabe an Dritte auszuschließen.

Article 3 - Verkauf

(1) Abweichend von Article 2 Absatz 1 ist der Verkauf von Marihuana-Produkten in Geschäften erlaubt, die ebenfalls dazu vom Department of Interior zu lizensieren sind.
(2) Die Betreiber von nach Absatz 1 dieses Artikels lizensierten Verkaufsstellen haben eine genaue Dokumentation über angekaufte und verkaufte Mengen zu führen, um eine illegale Weitergabe an Dritte auszuschließen.

Article 4 – Konsum

(1) Der Konsum von Marihuana-Produkten zum Eigenbedarf ist legal. Als Eigenbedarf gilt eine Menge von weniger als 12 Gramm THC-haltiger Erzeugnisse.
(2) THC-haltige Erzeugnisse zum Eigenbedarf können in nach Article 2, Absatz 1 lizenzierten Verkaufsstellen legal erworben werden. Dabei gilt eine Obergrenze von 10 Gramm pro Woche pro Kunde. Das Mindestalter zum Erwerb THC-haltiger Erzeugnisse beträgt 18 Jahre.
(3) Die Betreiber der lizenzierten Verkaufsstellen haben sicherzustellen, daß die Bestimmungen des Article 2 von den Kunden eingehalten werden

Article 5 - Kontrolle

(1) Das Department of Interior hat in regelmäßigen unangekündigten Kontrollen der lizenzierten Anbaubetriebe und Verkaufsstellen sicherzustellen, dass die Bestimmungen der Artikel 2, Absatz 2, Artikel 3, Absatz 2 und Artikel 4, Absatz 2 eingehalten werden.
(2) Bei Verstößen gegen die genannten Bestimmungen können Ordnungsgelder verhängt werden oder je nach Schwere oder Wiederholung der Verstoßes die Lizenz entzogen und ggf. Strafanzeige wegen illegalen Anbaus oder Vertriebs gestellt werden.

Article 5 - Final Provision

(1) Das Gesetz tritt nach der Verkündigung durch den Gouverneur in Kraft.
John E. Prescott [D-FL]
Member of the U.S. House of Representatives



Norman Howard Hodges

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Freitag, 8. Mai 2009, 21:25

Ich beantrage eine Aussprache zu dem folgenden Entwurf.

Economic Concessions Bill of Freeland

Article I: General Provisions


Section 1 – Purposes and Title of this Act
(1) Dieses Gesetz regelt die Art und den Umfang von Rohstoffen in Freeland und deren Verwendung im Free State.
(2) Dieses Gesetz soll als "Economic Concessions Act of Freeland" (ECAF) zitiert werden.
(3) Die jeweilige Art und Menge der unter dieses Gesetz fallenden Wirtschaftsobjekte wird in Appendix I aufgelistet.

Section 2 - Ministry of Economy
(1) Die Aufgabe der Konzessionsvergabe ist einem Ministerium der Wirtschaft (Ministry of Economy, MoE) übertragen.
(2) Das Ministry of Economy wird vom Governor oder von einem von diesem ernannten Minister geleitet.
(3) Soweit in diesem Gesetz Kompetenzen betreffend die Konzessionsvergabe dem Governor verliehen werden, kann er diese Kompetenzen auch an den Minister of Economy delegieren.

Article II: Concessions

Section 1 – Concessions
(1) Der Free State of Freeland hat nicht die Kompetenz, selbst Rohstoffe abzubauen und zu vertreiben. Findet sich jedoch binnen vierzehn Tagen kein Interessent für die Vergabe einer Konzession oder entsprechen die Interessenten nicht den in Appendix II genannten Kriterien, so kann der People's Council auf Vorschlag des Governors bestimmen, dass die betroffenen Rohstoffe durch staatseigene Betriebe abgebaut werden. Sobald sich ein Interessent für die betreffende Konzession findet, der vom People's Council für der Konzession würdig befunden wird, ist der Staatsbetrieb einzustellen und die betreffende Konzession an den Interessenten zu vergeben.
(2) Der Free State of Freeland und in dessen Auftrag das Ministry of Economy hat die Aufsicht über alle staatseigenen rohstofffördernden Betriebe. Das Ministry of Economy regelt auch den Verkauf dieser Rohstoffe.
(3) Der Free State of Freeland vergibt Konzessionen an privatwirtschaftliche Unternehmen, die so den Abbau und Vertrieb der Rohstoffe vornehmen.
(4) Die Vergabe der Konzession ist zeitlich beschränkt und beiderseitig mit Einhaltung einer zuvor definierten Frist aufkündbar. Eventuelle finanzielle Ausgleiche werden im Einzellfall betrachtet.
(5) Eine Konzession beinhaltet das Recht, eine bestimmte Menge eines Rohstoffes abzubauen und zu vertreiben.

Section 2 – Procedure of Placing
(1) Konzessionen werden vom Governor mit einer siebentägigen Frist anhand eines Kriterienkataloges (siehe Appendix II) ausgeschrieben.
(2) Der Governor hat die auf die Ausschreibung folgenden Angebote zu prüfen und dem People's Council darüber Bericht zu erstatten.
(3) Auf Vorschlag des Governors entscheidet der People's Council über die Vergabe der Konzession.
(4) Zwischen dem Konzessionsnehmer und dem Free State of Freeland ist ein Konzessionsvertrag zu schließen, der vom Governor im Namen von Freeland unterzeichnet wird. Dieser Vertrag kann weitere Regelungen bezüglich der jeweiligen Konzession beinhalten.
(5) Sollte ein Mitglied des People's Council oder der Governor selbst ein Angebot für eine Konzession abgeben, so hat er sich des Entscheidungsprozesses im People's Council zu enthalten. Die Prüfung der eingegangenen Angebote ist bei einem Angebot des Governors von einem Commissioner des People's Council vorzunehmen.

Article III: Final Provisions

Section 1 – Entry into Force
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Governor in Kraft.


Appendix I - Resources

Die Art und Menge der täglichen Menge wurde von der National Governor’s Conference beschlossen und wird in folgender Liste aufgezählt.
  • Schweine (6 Stück)
  • Zuckerrüben (64 Kg)
  • Getreide (120 Kg)
  • Fisch (30 Kg)
  • Holz (792 Kg)
  • Kohle (228 Kg)
  • Eisen (399 Kg)


Appendix II – Criteria Check List

Die Vergabe der Konzessionen wird nach folgenden Kriterien beurteilt und vorgenommen:
  • Finanzielles Angebot
  • Nachhaltigkeit (wirtschaftlich und ökologisch)
  • Standort des Unternehmens

Im Rahmen dieser Kriterien hat der Governor die Prüfung des Angebotes vorzunehmen und dem People's Council Bericht zu erstatten.

Georges Laval

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Freitag, 15. Mai 2009, 17:14

Reform of Consolidated Code of Freeland Act - Loi de la Reform de Code consolidè de Frèlande

Ich bringe in meiner Funktion als Mitglied des Volksrates und als Governor von Freeland folgenden Gesetztesvorstoß ein:



Reform of Consolidated Code of Freeland Act - Loi de la Reform de Code consolidè de Frèlande

Section/Article 1: Basics / Les Généralités

(1) Der Gesetzescode des Freistaates Freeland wird für nichtig erklärt.
(2) Anstatt seiner treten die im Anhang angeführten Gesetze in Kraft.
(3) Diese und alle folgenden Gesetzes müssen an geeigneter Stelle vom Governor gesammelt und archiviert werden.


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Freitag, 15. Mai 2009, 17:43

Anhang


Freeland Administration Act / Loi de L'administration de Frélande

Section/Article 1: Basics / Les Généralités

(1) Der Freistaat Freeland setzt sich aus Departements zusammen.
(2) Departements sind Verwaltungseinheiten, die ein gewisses Gebiet um eine Stadt als Departementsitz innerhalb des Freistaates Freeland umfassen.
(3) Sie erhalten Zugriffsrecht auf sämtliche Kompetenzen, die ihren Aufbau betreffen, sofern sie nicht durch den Freistaat Freeland geregelt sind und nicht im Bereich der Kompetenzen des Bundes stehen.
(4) Jeder Bürger des Freistaates Freeland muss sich entscheiden, in welchem Departement er leben will. Ein Wechsel des Wohnortes, innerstaatlich wie außerstaatlich, ist beim Ministry of the Interior anzugeben.

Section/Article 2: Counties / Les Départements

(1) Der Freistaat Freeland umfasst fünf Departements: Côte de Morbinaux, Garonnac, Winland, Isle de Gareth und Varon.
(2) Die Gründung weiterer Departements ist Sache des Freistaates Freeland und fällt somit nicht in die Befugnisse einzelner Departements. Gleiches gilt für eine Umbenennung oder Verschmelzung einzelner Departements.
(3) Das Departement muss eine Hauptstadt nennen, die vom Präfekten des Departements bestimmt wird.
(4) Die Staatsregierung des Freistaates Freeland wird verpflichtet, eine amtliche Karte der Departements und ihrer Hauptstädte zu veröffentlichen.

Section/Article 3: The Commissioner (Elections) / Le Préfet (Élections)

(1) Der Präfekt wird von den Bürgern des entsprechenden Departements in einer freien, gleichen, allgemeinen, unabhängigen und geheimen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Eine Wiederwahl ist unbeschränkt oft möglich.
(2) Absatz 1 ist ungültig, wenn der entsprechende Bürger der einzige aktive Bürger des Departement ist. Der Bürger kann dann entscheiden, ob er dieses Amt übernehmen möchte, oder nicht. Entscheidet er sich dagegen, bleibt das Amt verwaist.
(3) Präfekte müssen sich auf Antrag von mindestens einem Viertel der Bevölkerung eines Departements einer Misstrauensabstimmung unterziehen. Spricht sich anschließend die absolute Mehrheit gegen den Präfekten aus, hat dieser innerhalb von sieben Tagen eine neue Wahl einzuleiten.
(4) Jeder Bürger des Freistaates Freeland kann Präfekt werden. Ein Konflikt mit anderen Ämtern besteht nicht.

Section/Article 4: The Commissioner (Responsibilities)/ Le Préfet (Les Devoirs)

(1) Der Präfekt ist für die Ausgestaltung des Departements zuständig.
(2) Der Präfekt muss einen Wohnsitz in einem Ort in dem entsprechenden Departement haben.
(3) Der Präfekt ist Vertreter seines Departements im Volksrat des Freistaats Freeland.

Section/Article 5: Promotion of the Departments / Le soutien des Départements

(1) Die Präfekten können bei Freistaat Freeland Antrag auf Förderung bestimmter Projekte stellen. Auf dem Antrag sind Grund und Höhe der gewünschten Forderung zu nennen.
(2) Anträge werden direkt an den Gouverneur gestellt. Sie sind von diesem zu bearbeiten.



Private Law / Loi Droit Privè

Section/Article 1: Persons / Les Personnes

(1) Rechtspersönlichkeit als die Fähigkeit, im eigenen Namen Rechte und Pflichten zu haben, besitzen im Privatrecht Freelands alle natürlichen Personen gleich welcher Staatsangehörigkeit,
(2) Rechtspersönlichkeit besitzen ferner der Freistaat Freeland, die Départements sowie die durch besondere Gesetze errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
(3) Rechtspersönlichkeit besitzen auch die nach den Bestimmungen ihres Heimatrechts errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten juristischen Personen anderer Rechtsordnungen sowie die Limited Liability Company / Société à Responsabilité Limitée und die Incorporated Association / Association Enregistrée.

Section/Article 2: Legal Forms / Formes Juridique

(1) Die Rechtsform der Incorporated Association / Association Enregistrée steht für jegliche nichtwirtschaftliche Tätigkeit oder wirtschaftliche Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Rechtsform der Limited Liability Company / Société à Responsabilité Limitée steht für jegliche wirtschaftliche Tätigkeit in Gewinnerzielungsabsicht zur Verfügung.
(2) Für die Anmeldung bei der zuständigen Behörde sind folgende Angaben notwendig:
a) Der Name des zu gründenden Verein / der zu gründenden Gesellschaft;
b) Der / die Gründer / Gesellschafter des Vereins / der Gesellschaft sowie die Beteiligung der Gesellschafter an der Gesellschaft;
c) Die Satzung, welche Bestimmungen über den Zweck der Rechtsform, die Besetzung der Organe und insbesondere der gesetzlichen Vertreter der Rechtsform, die Häufigkeit der Mitgliedervollversammlungen / Gesellschafterversammlungen, welche mindestens einmal jährlich abzuhalten sind, und andere wesentliche Bestimmungen enthalten muss;
(3) Für die Schulden der Rechtsform haften die Mitglieder nicht mit ihrem Privatvermögen.
(4) Die Rechtsform ist aufgelöst und aus dem Register zu löschen wenn:
a) Die Mitgliedervollversammlung / Gesellschafterversammlung dies nach den in der Satzung vorgegebenen Richtlinien beschließt;
b) Eine Zahlungsunfähigkeit der Rechtsform vorliegt;
c) Die Rechtsform durch die Organes der VereinigtenStaaten oder des Freistaates Freeland aufgelöst wird weil ihr Zweck den Strafgesetzen oder der verfassungsmäßigen Ordnung Freelands oder der Vereinigten Staaten von Astor zuwiderläuft;
(5) Der Vorsitzende / Geschäftsführer wird von der Mitgliedervollversammlung / Gesellschaftversammlung gewählt. Er vertritt die Rechtsform nach außen.

Section/Article 3: Transferral of Company Shares / Cession de Quotes-parts

Die Übertragung von Anteilen an einer Limited Liability Company / Société à Responsabilité Limitée erfodert eine schriftliche Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber über den Übergang sowie eine Mitteilung an die Gesellschaft und die zuständige Behörde. Im Gesellschaftsvertrag kann bestimmt werden, dass Gesellschaftsanteile nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden können.


Section/Article 4: Label Indicating the Legal Status / Marque Indicant le Status Lègal

(1) Die Incorporated Association / Association Enregistrée muss in ihrer Korrespondenz und ihren eigenen Veröffentlichungen über sich die Abkürzung Inc. oder A.E. zur Kennzeichnung ihrer Rechtsform verwenden und diese Abkürzung auch in ihrem Namen führen.
(2) Die Limited Liability Company / Société à Responsabilité Limitée muss in ihrer Korrespondenz und ihren eigenen Veröffentlichungen über sich die Abkürzung Ltd. oder S.A.R.L. zur Kennzeichnung ihrer Rechtsform verwenden und diese Abkürzung auch in ihrem Namen führen.
(3) Bei Verstoß gegen diese Vorschrift haften die gesetzlichen Vertreter mit ihrem privaten Vermögen für die Geschäfte der Gesellschaft oder des Vereins, die unter fehlender Angabe der Abkürzung zustandegekommen sind.

Section/Article 5: The registers / Les registres

(1) Die unter Section/Article 2 Abs. 2 und Abs. 5 genannten Daten sind von der zuständigen Behörde zu sammeln und in einem öffentlich zugänglichen Vereinsregister zu verzeichnen. Jede Änderung in diesen Daten ist der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. Gegenüber Dritten kann sich der Verein oder die Gesellschaft bzw. die Gesellschafter oder Vereinsmitglieder nicht darauf berufen, der Inhalt dieses Registers sei unrichtig.

Section/Article 6: Competent authorities / Autoritès Compètentes

(1) Die Zuständigkeiten der Behörden im Vereins- und Gesellschaftsrecht nach diesem Kapitel werden durch Verordnung des Gouverneurs bestimmt.


Freeland Security Forces Act / Loi de La Súretè de La Rèpublique

Section/Article 1: The Constabulary / La Gendarmerie

(1) Die Gendarmerie hat die Aufgabe der Durchsetzung der Landesgesetze.
(2) Oberster Dienstherr ist der Innenminister von Freeland und falls nicht vorhanden, der Gouverneur.
(3) Bestimmungen über Ausrüstung und Umfang der Gendarmerie obliegen dem Innenministerium.

Section/Article 2: The Governor's Guard/ La Garde du Gouverneur

(1) Die Gouverneursgarde hat die Aufgabe des Schutzes von Einrichtungen und Bediensteten des Freistaates Freeland.
(2) Oberster Dienstherr ist der Gouverneur.
(3) Sie besteht aus 1 000 Mann Berufsgardisten sowie 1 000 Mann Reservisten, welche bei der Mobilmachung eingezogen werden.
(4) Bestimmungen über Ausrüstung der Gouverneursgarde obliegen der Staatsregierung.

Section/Article 3: The National Guard/ La Garde nationale

(1) Die Nationalgarde hat die Aufgabe des Objekt- und Katastrophenschutzes sowie der Überwachung der Grenzen, Nationalparks und Reservate Freelands im Krisenfall.
(2) Oberster Dienstherr ist der Gouverneur.
(3) Sie besteht aus 15 000 Mann Berufsgardisten sowie 15 000 Mann Reservisten, welche bei der Mobilmachung eingezogen werden.
(4) Bestimmungen über Ausrüstung der Nationalgarde obliegen der Staatsregierung.
(5) Sie besteht aus der Luftüberwachung, der Küstenwache und dem Grenzschutz.

Section/Article 4: Mobilisation/ La mobilisation

(1) Eine Mobilmachung kann nur der Gouverneur sowie im Vertretungsfall ein anderer Staatsbediensteter verfügen.
(2) Sie kann nur im Krisen- oder Katastrophenfall sowie zu Übungszwecken erfolgen.
(3) Der Volksrat kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen ein Veto dagegen einlegen.




Freeland Education Act / Loi de la Éducation

Section/Article 1: Compulsory schooling / Enseignement obligatoire

(1) Jeder Bewohner Freelands ist ab dem 5. Lebensjahr schulpflichtig.
(2) Schulpflichtig heißt nach dem Gesetz, dass der Schulpflichtige eine schulische Einrichtung des Freistaates Freelands oder eines anderen Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Astor zu besuchen hat.
(3) Die Schulpflicht endet mit dem erfolgreichen Erwerben eines Abschlusses an einer schulischen Einrichtung des Freistaates Freeland oder eines anderen Bundesstaates der VSA oder dem siebzehnten Lebensjahr.

Section/Article 2: Segments of Compulsory Schooling / Les sègments de L' Enseignement Obligatoire

(1)Die schulischen Einrichtung des Freistaates Freeland bestehen aus 5 Schulformen.
(2)Schulformen sind nach dem Gesetz: Vorschule - Kindergarten, Grundschule, Mittelschule, Oberschule und College - Universität.
(3) Die Richtlinienkompetenz die schulischen Einrichtungen betreffend besitzen die vom Bildungsministerium ernannten Rektoren der schulischen Einrichtungen sowie die Versammlungen der ein Lehramt ausübenden Beamten sofern sie nicht durch dieses Gesetz oder durch andere Beschlüsse der Regierung oder des Volksrates eingeschränkt wird.
(4) Der Freistaat Freeland besitzt eine Inspektionspflicht die schulischen Einrichtungen betreffend, welche unangemeldet wahrgenommen wird.

Section/Article 3: Schoolteacher/ Les Enseignants

Ein Lehramt kann nur derjenige ausführen, der eine Genehmigung des Bildungsministeriums Freeland besitzt und mindestens einen Monat Bürger der Vereinigten Staaten von Astor ist.

Section/Article 4: Scores / Les Notes

Die Notenvergabe erfolgt gemäß des Lehrplans, welchen das Bildungsministerium des Freistaates Freeland zu erlassen hat.

Section/Article 5: Preschool / École Prèscolaire- Kindergarten / La Maternelle

(1) Die Teilnahme in der Preschool / École Prèscolaire ist freiwillig
(2) Die Teilnahme im Kindergarten / La Maternelle ist verpflichtend.
(3) Die Vorschule kann ab dem dritten Lebensjahr besucht werden. Ihre Aufgabe ist es, die Kinder an ein soziales Umfeld außerhalb des Elternhauses zu gewöhnen und erste Lernprozesse (Sprechen, Basteln etc.) in Gang zu setzen.
(3) Der Kindergarten kann ab dem fünften Lebensjahr besucht werden. Seine Zielsetzung ist die Vorbereitung für die Pflichtschulzeit in allen relevanten Bereichen.

Section/Article 6: Elementary School / École Primaire

(1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist verpflichtend.
(2) Das Einschulalter liegt bei sechs Jahren.
(3) Die Schüler besuchen die Grundschule für sechs Jahre (sofern es keine Versetzungsschwierigkeiten gibt).
(4) Die Kurse, welche für die Schüler verpflichtend angeboten werden müssen, regelt der Lehrplan.

Section/Article 7: Middle School / Le Collège

(1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist verpflichtend, ein Abschluss in der Grundschule ist notwendig.
(2) Das Eintrittsalter liegt im Regelfall bei zwölf Jahren.
(3) Die Schüler besuchen die Mittelschule für drei Jahre.
(4) Die Kurse, welche für die Schüler verpflichtend angeboten werden müssen, regelt der Lehrplan.

Section/Article 8: Upper School / Lycée

(1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist bis zum siebzehnten Lebensjahr verpflichtend, ein Abschluss in der Mittelschule ist notwendig.
(2) Das Eintrittsalter liegt im Regelfall bei 15 Jahren.
(3) Die Schüler besuchen die Oberschule im Regelfall drei Jahre oder bis zum Erlischen der Schulpflicht.
(4) Die Kurse, welche für die Schüler verpflichtend angeboten werden müssen, regelt der Lehrplan.

Section/Article 9: University / L'Université

(1) Das Besuchen eines Colleges oder einer Universität ist freiwillig.
(2) Ein Abschluss einer Oberschule ist zwingend notwendig.
(3) Für die Colleges und Universitäten des Freistaates Freeland ist der Hochschulrahmenvertrag bindend.

Section/Article 10: Private Schools/ L'École privée

(1) Private Schools, sind nicht-staatliche Einrichtungen, die im Regelfall für einen Besuch der Schule Geldbeträge fordern.
(2) Private Schools unterliegen dennoch den Vorschriften der sections/articles dieses Gesetzes
(3) Private Schools können jede Form, der in diesem Gesetz definierten Schulformen, besitzen.
(4) Private Schools müssen vom Bildungsministerium des Staates Freeland zugelassen werden.

Section/Article 11: Promotion / Aide Financière

(1) Finanziell benachteiligte Schüler haben ein Recht auf staatliche Förderung. Diese ist beim Bildungsministerium unter Angabe von Gründen einzureichen.




Freeland Environmental protection Act / Loi de la Protection de l'Environnement en Frélande

Section/Article: 1 Reserves / Protectorats

(1) Schutzgebiete sind Gebiete in denen der Schutz der Natur Vorrang vor allen anderen Prioritäten besitzt.
(2) Die Schutzgebiete besitzen 2 verschiedene Abstufungen: Naturschutzgebiet und Nationalpark.

Section/Article: 2 Nature Reserves / Réserve naturelle

(1) In einem Naturschutzgebiet sind jegliche Bauvorhaben verboten, außer sie wurden vom Freistaat ausdrücklich genehmigt.
(2) Das Verlassen der Wege in einem Naturschutzgebiet ist untersagt. Zuwiderhandlung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
(3) Das Verschmutzen, Zerstören oder Verändern der Natur ist strikt untersagt und wird rechtlich verfolgt.
(4) Das Jagen und Fischen ist in den Naturschutzgebieten ausdrücklich untersagt.

Section/Article: 3 National Park / Parc National

(1) In einem Nationalpark sind jegliche Bauvorhaben verboten, außer sie werden vom Freistaates Freeland ausdrücklich genehmigt.
(2) Das Verschmutzen, Zerstören oder Verändern der Natur ist strikt untersagt und wird rechtlich verfolgt.
(3) Das Übernachten und Campieren in Freelands Nationalparks ist nur auf den ausgewiesenen Flächen gestattet. Zuwiderhandlung wird rechtlich verfolgt.
(4) Das Jagen und Fischen in Nationalparks ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung der Departements oder der Regierung gestattet.

Section/Article: 4 Staff / Personnel

(1) Naturschutzgebiete und Nationalparks werden von sog. "Rangern" überwacht. Der Bundesstaat Freeland unterhält zu diesem Zweck mindestens 8.000 Ranger.
(2) Die Ranger besitzen auf den Schutzgebieten des Freistaates Freeland die gleichen Rechte wie die Gendarmerie.
(3) Personen, die gegen das Umweltschutzgesetz oder ein anderes geltendes Gesetz verstoßen sind vorläufig in Gewahrsam zu nehmen und innerhalb von 24h der Polizei zu überstellen.

Section/Article: 5 Announcement of Reserves / Mise de Protectorats

(1) Der Gouverneur oder ein Minister für Umwelt kann per Veordnung Naturschutzgebiete und Nationalparks ausweisen.
(2) Durch eine absolute Mehrheit des Volksrates kann eine Verordnung, die gemäß Section / Article 5 Abs. 1 vom Gouverneur erlassen wurde, innerhalb von sieben Tagen aufgehoben werden.

Section/Article: 6 Agriculture / Agriculture

(1) Jeder landwirtschaftliche Betrieb auf dem Gebiet des Freistaates Freeland wird zweimal pro Jahr unangemeldet von den dafür zuständigen Behörden kontrolliert.

Section/Article: 7 Protection of Animals / Protection des Animaux

(1) Jedes tierische Lebewesen auf dem Gebiet des Freistaates Freeland genießt Schutz vor Misshandlung oder anderen Formen eines lebensunwürdigen Lebens.
(2) Diese betreffen die Zucht, die Haltung und den Transport von tierischen Lebewesen auf dem Gebiet des Freistaates Freeland.
(3) Der Gouverneur oder ein Minister für Umwelt kann eine Tierart unter den speziellen Schutz des Staates stellen.
(4) Durch eine absolute Mehrheit des Volksrates kann eine Verordnung, die gemäß Section / Article 7 Abs. 3 vom Gouverneur erlassen wurde, innerhalb von sieben Tagen aufgehoben werden.
(5) Tiere die unter dem speziellen Schutz des Staates stehen dürfen ohne Erlaubnis weder getötet noch gefangen werden. Zuwiderhandlung wird rechtlich verfolgt.

Section / Article: 8 Protection against Pollution / Protection contre Pollution de l'Environnement

(1) Das Ableiten von nicht umweltverträglich Substanzen in Gewässer, Luft oder Boden auf dem Gebiet des Freistaates Freeland ist verboten und steht unter Strafe.

CURRICULUM VITAE
Il m'a raconté l'histoire de sa vie
Il y a que la vérité qui blesse.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Georges Laval« (17. Mai 2009, 14:36)