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Dienstag, 22. August 2006, 22:33

Diskussion: Entwurf eines Consolidated Code of Freeland

Mr Monroe hat den folgenden Entwurf eingereicht, der hiermit in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Geschäftsordnung zur Diskussion gestellt wird.

Zitat

Consolidated Code of Freeland - Code consolidÈ de FrÈlande


Table of Contents/Table des matiËres:

Chapter 1: Introductory and transitory provisions
Chapitre 1: RËglements d'introduction et de transition

Chapter 3: The Administration of Freeland
Chapitre 3: L'administration de FrÈlande

Chapter 5: Measures to foster immigration
Chapter 5: Mesures pour encourager l'immigration

Chapter 7: Education
Chapitre 7: Education

Chapter 9: Security forces of The Free State
Chapitre 9: La s˚retÈ de La RÈpublique

Chapter 11: Environmental protection
Chaptire 11: La protection de l'environnement
-------------------------

Chapter 1: Introductory and transitory provisions
Chapitre 1: RËglements d'introduction et de transition

Section/Article 101

Mit Inkrafttreten dieser Kodifikation treten alle bis dato in Freeland erlassenen Gesetze außer Kraft.

Section/Article 103

Die Legislative von Freeland bekräftigt ihre Absicht, zur Rechtsvereinheitlichung in Freeland und zur Erleichterung des Zuganges zum geltenden Recht alle zukünftigen gesetzlichen Maßnahmen durch Integration in diesen Code zu kodifizieren und dem dort gewählten Format anzupassen.
-----------------------

Chapter 3: The Administration of Freeland
Chapitre 3: L'administration de FrÈlande

Section/Article 301: Allgemeines

(1) Der Freistaat Freeland setzt sich aus Departements zusammen.
(2) Departements sind Verwaltungseinheiten die ein gewisses Gebiet um eine Stadt als Departementsitz innerhalb des Freistaates Freeland umfassen.
(3) Sie erhalten Zugriffsrecht auf sämtliche Kompetenzen die ihren Aufbau betreffen sofern sie nicht durch den Freistaat Freeland geregelt sind und nicht im Bereich der Kompetenzen des Bundes stehen.
(4) Jeder Bürger des Freistaates Freeland muss sich entscheiden, in welchem Departement er leben will. Ein Wechsel des Wohnortes, innerstaatlich wie außerstaatlich, ist anzugeben.

Section/Article 303: Departements

(1) Der Freistaat Freeland umfasst zehn Departements: Arjou, CÙte de Cazauz, Dustin, Gareth, Garonnac, Loenne, Morbinaux, Norlin, Norton & Varon.
(2) Die Gründung weiterer Departements ist Sache des Freistaates Freeland und fällt somit nicht in die Befugnisse einzelner Departements. Gleiches gilt für eine Umbenennung oder Verschmelzung einzelner Departements.
(3) Das Departement muss eine Hauptstadt nennen, die vom Departementpräfekten bestimmt wird.

Section/Article 305: Departementpräfekt (Wahl & Misstrauen)

(1) Der Departementpräfekt wird von den Bürgern des entsprechenden Departements in einer freien, gleichen und offenen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Wiederwahl ist möglich.
(2) Absatz 1 ist ungültig, wenn der entsprechende Bürger der einzige aktive Bürger des Departement ist. Der Bürger kann dann entscheiden, ob er dieses Amt übernehmen möchte, oder nicht. Entscheidet er sich dagegen, bleibt das Amt verwaist.
(3) Departementpräfekten müssen sich auf Antrag von mindestens einem Viertel der Bevölkerung eines Departements einer Misstrauensabstimmung unterziehen. Spricht sich anschließend die absolute Mehrheit gegen den Präfekten aus, hat dieser innerhalb von sieben Tagen eine neue Wahl einzuleiten.
(4) Jeder Bürger des Freistaates Freeland kann Departementpräfekt werden. Ein Konflikt mit anderen ƒmtern besteht nicht.

Section/Article 307: Departementpräfekt (Allgemeines, Aufgaben & Pflichten)

(1) Der Departementpräfekt ist für die Ausgestaltung des Departements zuständig.
(2) Der Departementpräfekt muss einen Wohnsitz in einem Ort in dem entsprechenden Departement haben.
(3) Der Departementpräfekt ist Vertreter seines Departements im Volksrat des Freistaats Freeland.

Section/Article 309: Förderung der Departements

(1) Die Departementpräfekten können bei Freistaat Freeland Antrag auf Förderung bestimmter Projekte stellen. Auf dem Antrag sind Grund und Höhe der gewünschten Forderung zu nennen.
(2) Anträge werden direkt an den Gouverneur gestellt. Sie sind von diesem zu bearbeiten.
--------------------------

Chapter 5: Measures to foster immigration
Chapter 5: Mesures pour encourager l'immigration

Section/Article 501

(1) Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann zwischen natürlichen Personen (Sponsor und Sponsee) das Verhältnis der Sponsorship begründet werden.
(2) Die für Sponsorhip-Angelegenheiten zuständige Behörde wird durch Verordnung des Gouverneurs bestimmt.

Section/Article 503

(1) Sponsor kann nur werden, wer seit mindestens drei Monaten die astorische Staatsbürgerschaft besitzt und in den Angelegenheiten des Freistaates Freeland erfahren und aktiv ist.
(2) Sponsor kann auch ein Ehepaar werden, das nach astorischem Recht oder nach von den Vereinigten Staaten von Astor anerkanntem ausländischen Recht wirksam verheiratet ist, sofern mindestens einer von beiden Ehegatten die Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllt. In diesen Fällen ist jeder der Ehegatten Sponsor.
(3) Sponsee kann nur werden, wer
1. die astorische und freeländische Staatsbürgerschaft besitzt oder
2. die astorische Staatsbürgerschaft nach den einschlägigen bundesrechtlichen Vorschriften beantragt hat und beabsichtigt, sich in Freeland niederzulassen und dort aktiv zu sein.

Section/Article 505

Die Sponsorship wird begründet durch Erklärung des Sponsor, im Falle von s./art. 503 Abs. 2 beider Ehegatten, und des Sponsee gegenüber der zuständigen Behörde, die Sponsorship eingehen zu wollen. In der Erklärung ist anzugeben, wer Sponsor und wer Sponsee sein soll. Die Behörde trägt die Begründung der Sponsorship in ein von ihr geführtes Sponsorenbuch ein.

Section/Article 507

Die Sponsorship wird beendet durch
1. Verlust der astorischen Staatsbürgerschaft seitens des Sponsor oder des Sponsee,
2. In den Fällen von s./art. 503 Abs. 3 Nr. 2, wenn dem Sponsee die Verleihung der astorischen Staatsbürgerschaft verweigert wird.

Section/Article 509

(1) Falls die Ehe in einer nach s./art. 503 Abs. 2 gestalteten Sponsorship aufgelöst wird, bleibt jeder der ehemaligen Ehegatten Sponsor.
(2) Mit Ausnahme der Fälle von Abs. 1 und von s./art. 503 Abs. 2 kann niemand mehr als einen Sponsor haben.
(3) Es ist zulässig, dass dieselbe Person Sponsor mehrerer Sponsees ist.

Section/Article 511

Der Sponsor soll seinem Sponsee bei seinen simulationsbezogenen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Unternehmungen in Astor und Freeland Hilfestellung leisten und ihm mit Rat und Tat zur Seite stehen.
--------------------------

Chapter 7: Education
Chapitre 7: Education

Section/Article 701: Schulpflicht

(1)Jeder Bewohner Freelands ist ab dem 6. Lebensjahr schulpflichtig.
(2)Schulpflichtig heißt nach dem Gesetz, dass der Schulpflichtige eine schulische Einrichtung des Freistaates Freelands oder eines anderen Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Astor zu besuchen hat.
(3)Die Schulpflicht endet mit dem erfolgreichen Erwerben eines Abschlusses an einer schulischen Einrichtung des Freistaates Freeland oder eines anderen Bundesstaates der VSA oder dem siebzehnten Lebensjahr.

Section/Article 703: Schulformen

(1)Die schulischen Einrichtung des Freistaates Freeland bestehen aus 5 Schulformen genannt unter (2)
(2)Schulformen sind nach dem Gesetz: Kindergarten / Preschool, Elementary / Primary School, Middle School / Junior Highschool, Upper School / Senior Highschool und College / University.
(3) Die Richtlinienkompetenz die schulischen Einrichtungen betreffend besitzen die vom Bildungsministerium ernannten Rektoren der schulischen Einrichtungen sowie die Versammlungen der ein Lehramt nach s./art. 705 ausübenden Beamten sofern sie nicht durch dieses Gesetz oder durch andere Beschlüsse der Regierung oder des Volksrates eingeschränkt wird.
(4) Der Freistaat Freeland besitzt eine Inspektionspflicht die schulischen Einrichtungen betreffend, welche unangemeldet wahrgenommen wird.

Section/Article 705: Lehramt

Ein Lehramt kann nur derjenige ausführen, der eine Genehmigung des Bildungsministeriums Freeland besitzt und mindestens zwei Monate Bürger der Vereinigten Staaten von Astor ist.

Section/Article 707: Notenvergabe

Die Notenvergabe erfolgt gemäß des Lehrplans, welchen das Bildungsministerium des Freistaates Freeland zu erlassen hat.

Section/Article 709: Kindergarten / Preschool

(1) Die Teilnahme an diesen beiden Schulformen ist freiwillig.
(2) Die Preschool kann ab dem dritten Lebensjahr besucht werden. Ihre Aufgabe ist es, die Kinder an ein soziales Umfeld außerhalb des Elternhauses zu gewöhnen und erste Lernprozesse (Sprechen, Basteln etc.) in Gang zu setzen.
(3) Der Kindergarten kann ab dem fünften Lebensjahr besucht werden. Seine Zielsetzung ist die Vorbereitung für die Pflichtschulzeit in allen relevanten Bereichen.

Section/Article 711: Elementary / Primary School

(1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist verpflichtend.
(2) Das Einschulalter liegt bei sechs Jahren.
(3) Die Schüler besuchen die Elementary / Primary School für sechs Jahre (sofern es keine Versetzungsschwierigkeiten gibt).
(4) Die Kurse, welche für die Schüler verpflichtend angeboten werden müssen, regelt der Lehrplan.

Section/Article 713: Middle School / Junior Highschool

(1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist verpflichtend, ein Abschluss in der Elemetary / Primary School ist notwendig.
(2) Das Eintrittsalter liegt im Regelfall bei zwölf Jahren.
(3) Die Schüler besuchen die Middle School / Junior Highschool für drei Jahre.
(4) Die Kurse, welche für die Schüler verpflichtend angeboten werden müssen, regelt der Lehrplan.

Section/Article 715: Upper School / Senior Highschool

(1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist bis zum siebzehnten Lebensjahr verpflichtend, ein Abschluss in der Middle School / Junior Highschool ist notwendig.
(2) Das Eintrittsalter liegt im Regelfall bei 15 Jahren.
(3) Die Schüler besuchen die Upper School / Senior Highschool im Regelfall drei Jahre oder bis zum Erlischen der Schulpflicht.
(4) Die Kurse, welche für die Schüler verpflichtend angeboten werden müssen, regelt der Lehrplan.

Section/Article 717: College / University

(1) Das Besuchen eines Colleges oder einer Universität ist freiwillig.
(2) Ein Abschluss einer Upper School / Senior Highschool ist zwingend notwendig.
(3) Für die Colleges und Universitäten des Freistaates Freeland ist der Hochschulrahmenvertrag bindend.

Section/Article 719: Private Schools

(1) Private Schools, sind nicht-staatliche Einrichtungen, die im Regelfall für einen Besuch der Schule Geldbeträge fordern.
(2) Private Schools unterliegen dennoch den Vorschriften der sections/articles 703 bis 711 dieses Code.
(3) Private Schools können jede Form, der nach s./art. 703 Abs. 2 definierten Schulformen, besitzen.
(4) Private Schools müssen vom Bildungsministerium des Staates Freeland zugelassen werden.

Section/Article 721: Förderung

(1) Finanziell benachteiligte Schüler haben ein Recht auf staatliche Förderung. Diese ist beim Bildungsministerium unter Angabe von Gründen einzureichen.
(2) Abs 1 gilt nicht für Private Schools.
-------------------------

Chapter 9: Security forces of The Free State
Chapitre 9: La s˚retÈ de La RÈpublique

Section/Article 901: Gendarmerie

(1) Die Gendarmerie hat die Aufgabe der Durchsetzung der Landesgesetze.
(2) Oberster Dienstherr ist der jeweilige Departementpräfekt und falls nicht vorhanden, der Gouverneur.
(3) Bestimmungen über Ausrüstung und Umfang der Gendarmerie obliegen der jeweiligen Departementverwaltung

Section/Article 903: Gouverneursgarde

(1) Die Gouverneursgarde hat die Aufgabe des Schutzes von Einrichtungen und Bediensteten des Freistaates Freeland.
(2) Oberster Dienstherr ist der Gouverneur.
(3) Sie besteht aus 1 000 Mann Berufsgardisten sowie 1 000 Mann Reservisten, welche bei der Mobilmachung eingezogen werden.
(4) Bestimmungen über Ausrüstung der Gouverneursgarde obliegen der Staatsregierung.

Section/Article 905: Nationalgarde

(1) Die Nationalgarde hat die Aufgabe des Objekt- und Katastrophenschutzes sowie der Überwachung der Grenzen, Nationalparks und Reservate Freelands im Krisenfall.
(2) Oberster Dienstherr ist der Gouverneur.
(3) Sie besteht aus 15 000 Mann Berufsgardisten sowie 15 000 Mann Reservisten, welche bei der Mobilmachung eingezogen werden.
(4) Bestimmungen über Ausrüstung der Nationalgarde obliegen der Staatsregierung.
(5) Sie besteht aus der Luftüberwachung, der Küstenwache und dem Grenzschutz.

Section/Article 907: Mobilmachung

(1) Eine Mobilmachung kann nur der Gouverneur sowie im Vertretungsfall ein anderer Staatsbediensteter verfügen.
(2) Sie kann nur im Krisen- oder Katastrophenfall sowie zu Übungszwecken erfolgen.
(3) Der Volksrat kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit ein Veto dagegen einlegen.
-------------------------

Chapter 11: Environmental protection
Chaptire 11: La protection de l'environnement

Section/Article: 1101 Schutzgebiete

(1) Schutzgebiete sind Gebiete in denen der Schutz der Natur Vorrang vor allen anderen Prioritäten besitzt.
(2) Die Schutzgebiete besitzen 2 verschiedene Abstufungen: Naturschutzgebiet und Nationalpark.

Section/Article: 1103 Naturschutzgebiet

(1) In einem Naturschutzgebiet sind jegliche Bauvorhaben verboten, außer sie wurden vom Freistaat ausdrücklich genehmigt.
(2) Das Verlassen der Wege in einem Naturschutzgebiet ist untersagt. Zuwiderhandlung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
(3) Das Verschmutzen, Zerstören oder Verändern der Natur ist strikt untersagt und wird rechtlich verfolgt.
(4) Das Jagen und Fischen ist in den Naturschutzgebieten ausdrücklich untersagt.

Section/Article: 1105 Nationalpark

(1) In einem Nationalpark sind jegliche Bauvorhaben verboten, außer sie werden vom Freistaates Freeland ausdrücklich genehmigt.
(2) Das Verschmutzen, Zerstören oder Verändern der Natur ist strikt untersagt und wird rechtlich verfolgt.
(3) Das Übernachten und Campieren in Freelands Nationalparks ist nur auf den ausgewiesenen Flächen gestattet. Zuwiederhandlung wird als Verstoß gegen Section/Article4 Abs 2 gewertet.
(4) Das Jagen und Fischen in Nationalparks ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung der Departements oder der Regierung in Gareth gestattet.

Section/Article: 1107 Personelles

(1) Naturschutzgebiete und Nationalparks werden von sog. "Rangern" überwacht. Der Bundesstaat Freeland unterhält zu diesem Zweck 8.000 Ranger.
(2) Die Ranger besitzen auf den Schutzgebieten des Freistaates Freeland die gleichen Rechte wie die Gendarmerie.
(3) Personen, die gegen das Umweltschutzgesetz oder ein anderes geltendes Gesetz verstoßen sind vorläufig in Gewahrsam zu nehmen und innerhalb von 24h der Polizei zu überstellen.

Section/Article: 1109 Ausweisung von Schutzgebieten

(1) Der Gouverneur oder ein Staatsminister für Umwelt kann per Veordnung Naturschutzgebiete und Nationalparks ausweisen.
(2) Durch eine absolute Mehrheit des Volksrates kann eine Verordnung, die gemäß Section/Article5 Abs 1 vom Gouverneur erlassen wurde, innerhalb von sieben Tagen aufgehoben werden.

Section/Article: 1111 Landwirtschaft

(1) Jeder landwirtschaftliche Betrieb auf dem Gebiet des Freistaates Freeland wird zweimal pro Jahr unangemeldet von den dafür zuständigen Behörden kontrolliert.

Section/Article: 1113 Tierschutz

(1) Jedes tierische Lebewesen auf dem Gebiet des Freistaates Freeland genießt Schutz vor Misshandlung oder anderen Formen eines lebensunwürdigen Lebens.
(2) Diese betreffen die Zucht, die Haltung und den Transport von tierischen Lebewesen auf dem Gebiet des Freistaates Freeland.
(3) Der Gouverneur oder ein Staatsminister für Umwelt kann eine Tierart unter den speziellen Schutz des Staates stellen.
(4) Durch eine absolute Mehrheit des Volksrates kann eine Verordnung, die gemäß Section/Article7 Abs 3 vom Gouverneur erlassen wurde, innerhalb von sieben Tagen aufgehoben werden.
(5) Tiere die unter dem speziellen Schutz des Staates stehen dürfen ohne Erlaubnis weder getötet noch gefangen werden. Zuwiderhandlung wird rechtlich verfolgt.

Section/Article: 1115 Schutz vor Verschmutzung

(1) Das Ableiten von nicht umweltverträglich Substanzen in Gewässer, Luft oder Boden auf dem Gebiet des Freistaates Freeland ist verboten und steht unter Strafe.

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2

Mittwoch, 23. August 2006, 21:45

RE: Diskussion: Entwurf eines Consolidated Code of Freeland

Mit diesem Entwurf greife ich die Idee von Präsident Muffley auf, alle Gesetze in Freeland in einem Code zusammenzufassen, damit wird das gültige Recht übersichtlicher und in der Praxis besser anwendbar.

Ich würde alle Mitglieder bitten eine allgemeine Stellungnahme zu dem Entwurf abzugeben.

3

Mittwoch, 23. August 2006, 22:40

Verzeihen Sie, ich weiß ja nicht, ob ich bereits redeberechtigt bin, aber ich denke doch, dass es im Gegenteil sogar übersichtlich wäre, nach Themen getrennte Gesetze zu machen, anstatt alles in einen großen Topf zusammenzumatschen. Wenn man nach Themen getrennte Gesetze mit den entsprechenden Titeln hat, findet man alles viel schneller und es ist auch übersichtlich, denn ein so großes Gesetzeskonpendium wirkt doch schon allein ob seiner enormen Textfülle sehr abschreckend. Zumal ich den Text nicht gerade sehr übersichtlich finde. Auch scheinen mir Ergänzungen, Veränderungen oder Abschaffungen von gesetzlichen Regelungen durchaus einfacher zu sein, wenn man getrennte Gesetz hat, als wenn man jedes mal dieses riesige Büchlein zu überarbeiten hat.

Meine bescheidene Meinung. :)

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4

Mittwoch, 23. August 2006, 23:18

Ich stelle hiermit den Antrag Mr. Charet für diese Diskussion das Rederecht als Gast des Volksrates nachträglich zu erteilen.

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5

Donnerstag, 24. August 2006, 19:40

Auf Antrag des Präfekten Monroe wird Mr Charet gemäß Artikel III Absatz 3 der Geschäftsordnung für diese Debatte das Rederecht erteilt.

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Donnerstag, 24. August 2006, 21:19

Ich bedanke mich vielmals! :)

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7

Freitag, 25. August 2006, 12:27

Ich bedanke mich im Voraus recht herzlich für ihre Stellungnahme.

Zitat

Original von Charet
... ich denke doch, dass es im Gegenteil sogar übersichtlich wäre, nach Themen getrennte Gesetze zu machen, anstatt alles in einen großen Topf zusammenzumatschen.


Das Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es keinesfalls alle Gesetze in einen Topf zu werfen, sondern eine Gesamtzusammenstellung von allen Gesetzen thematisch getrennt zu erstellen.

Zitat

Original von Charet
Wenn man nach Themen getrennte Gesetze mit den entsprechenden Titeln hat, findet man alles viel schneller und es ist auch übersichtlich, denn ein so großes Gesetzeskonpendium wirkt doch schon allein ob seiner enormen Textfülle sehr abschreckend.


Ich denke nicht das sich alles viel schneller finden lässt, wenn jedes einzelne Gesetz getrennt in einem Dokument steht. Ein einzelnes Dokument, was alles beinhaltet, lässt sich mit einer Suchfunktion unkomplizierter bearbeiten. Über die Abschreckungswirkung lässt sich streiten, ich finde diesen Code nicht sehr umfangreich.

Zitat

Original von Charet
Zumal ich den Text nicht gerade sehr übersichtlich finde.


Schlagen sie eine bessere Struktur vor, wenn sie das meinen.

Zitat

Original von Charet
Auch scheinen mir Ergänzungen, Veränderungen oder Abschaffungen von gesetzlichen Regelungen durchaus einfacher zu sein, wenn man getrennte Gesetz hat, als wenn man jedes mal dieses riesige Büchlein zu überarbeiten hat.


Es wird weiterhin wie bei einzelnen Gesetzen immer nur thematisch entsprechende Teile des Codes überarbeitet, also nicht das ganze "riesige Büchlein". Zudem gibt es auch ƒnderungsgesetze, die aufgrund ihres Umfanges und ihrer Komplexität sich auf mehrere einzelne Gesetze beziehen. Bei einem Gesamtcode würden nur Teile eines einzigen Gesetzes geändert werden, aus meiner Sicht kann sich so schneller ein Übersicht über die Thematik verschafft werden.

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8

Freitag, 25. August 2006, 12:28

Ich werde leider erst am Mittwoch wieder vollkommen verfügbar sein, ich bitte das zu entschuldigen.

9

Freitag, 25. August 2006, 22:50

Zitat

Original von Eugene Monroe
Ich bedanke mich im Voraus recht herzlich für ihre Stellungnahme.


Ich bedanke mich meinerseits. Es ist mir immer eine Freude, etwas zum Gemeinwohl beitragen zu dürfen.


Zitat


Das Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es keinesfalls alle Gesetze in einen Topf zu werfen, sondern eine Gesamtzusammenstellung von allen Gesetzen thematisch getrennt zu erstellen.


Nunja, es mutet mir durchaus so an, als würden alle Gesetz zu einem großen vereinigt, indem man die Textblöcke der alten Gesetze aneinanderreiht. Wobei mir gleich eine neue Frage kommt: Nach welchen Kriterien entscheidet sich überhaupt, wie die betreffenden Gesetze aneinandergereiht werden? Oder geschieht dies mehr oder weniger nach Lust und Laune?

Zitat

Original von Charet
Ich denke nicht das sich alles viel schneller finden lässt, wenn jedes einzelne Gesetz getrennt in einem Dokument steht. Ein einzelnes Dokument, was alles beinhaltet, lässt sich mit einer Suchfunktion unkomplizierter bearbeiten.


Wird es denn eine solche Suchfunktion geben?

Ich denke mir, dass eine Reihe von Einzelgesetzen, bei denen jedes wunderbar mit einem Titel gekennzeichnet ist, der den Inhalt schnell klar werden lässt, dürfte um einiges übersichtlicher sein, als wenn man zunächst das betreffende Gesetz im Inhaltsverzeichnis suchen und dann ein ewig langes Kompendium durchblättern/scrollen und den betreffenden Text suchen muss. So nimmt man sich einfach das betreffende Gesetz aus dem Regal bzw klickt darauf, und man hat es.

Eine Suchfunktion würde das Problem zwar etwas weniger gravierend machen, aber es ist eben doch nicht ganz dasselbe. Zumal ich ja nicht weiß, wie aufwendig das Herstellen einer Suchfunktion ist. Mir scheint das ein unnötiger Aufwand zu sein, den man vermeiden kann, wenn man thematisch geordnete Einzelgesetze macht.

Zitat


Über die Abschreckungswirkung lässt sich streiten, ich finde diesen Code nicht sehr umfangreich.


Für micronationale Verhältnisse durchaus. Gewöhnlicherweise erwartet man einen derartigen Umfang nur von grundlegenden Gesetzestexten wie Verfassungen oder Strafgesetzbüchern.


Zitat

Original von Charet
Schlagen sie eine bessere Struktur vor, wenn sie das meinen.


Es würde vermutlich schon helfen, wenn man Durch Fettdruck oder ähnliches Hervorhebungen machen würde, um die Struktur deutlicher hervortreten zu lassen. Gegenwärtig ist es doch sehr anstrengend und unübsichtlich, was sicherlich auch beim Suchen im Text eher negativ auffallen dürfte. Aber vielleicht ist eine entsprechende Hervorhebung ja ohnehin geplant.


Zitat

Original von Charet
Es wird weiterhin wie bei einzelnen Gesetzen immer nur thematisch entsprechende Teile des Codes überarbeitet, also nicht das ganze "riesige Büchlein".


Aber was passiert, wenn man einmal ein Gesetz mitten in den Text einfügt, so dass sich die Durchnummerierung der Gesetze ändert und damit unter Umständen auch die gesamten Bezüge, die in den einzelnen Gesetzestexten aufeinander bestehen mögen? Wäre das nicht ungemein unpraktisch?


Zitat

Zudem gibt es auch ƒnderungsgesetze, die aufgrund ihres Umfanges und ihrer Komplexität sich auf mehrere einzelne Gesetze beziehen.


Solche dürften doch aber eher selten oder zumeist sicherlich in mehrere Einzeländerungsgesetze aufspaltbar sein, non?

Eine weitere Frage, die mir bei näherer Betrachtung des Code zu Gemüte kommt: Weshalb gibt es denn bei der Kapitelnummerierung keine geraden Zahlen?

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10

Samstag, 26. August 2006, 13:57

Zitat

Original von Charet
Nunja, es mutet mir durchaus so an, als würden alle Gesetz zu einem großen vereinigt, indem man die Textblöcke der alten Gesetze aneinanderreiht.


Der Eindruck ist schon richtig. Vorbild war hierfür, wie schon bei Vorlage des ersten Entwurfes erwähnt, eine entsprechende Praxis in den RL-USA, wo es durchaus üblich ist, eine Vielzahl von Gesetzen zu den unterschiedlichsten Themen auf diese Weise aneinanderzureihen. Im Bundesrecht gibt es das (den U.S. Code), viele Bundesstaaten haben es (beispielsweise die Florida Statutes).

Zitat

Wobei mir gleich eine neue Frage kommt: Nach welchen Kriterien entscheidet sich überhaupt, wie die betreffenden Gesetze aneinandergereiht werden? Oder geschieht dies mehr oder weniger nach Lust und Laune?


Man bemüht sich schon, es einigermaßen logisch aufzubauen. In diesem Entwurf stehen ganz zu Beginn die grundlegenden Vorschriften, die das Gesetz als solches betreffen. Es folgen die Grundlagen des Staates (Verwaltung und die für Micronations extrem wichtige Einwanderungspolitik), dann andere für den Staat bedeutende Themen wie das Bildungswesen und die innere Sicherheit. Schließlich Randgebiete wie Umweltschutz (mit der Einstufung als Randgebiet will ich keineswegs die Bedeutung des Umweltschutzes für unsere Zeit herunterspielen, sondern nur nahelegen, dass politisch wie rechtlich dieses Thema nun mal nicht im Zentrum des Interesses steht). Es geht also von den Grundlagen hinüber in die weniger zentralen Themenbereiche.

Zitat


Wird es denn eine solche Suchfunktion geben?


Jeder Browser hat sie eingebaut. Es genügt, die Seite mit dem Gesetz im Browser aufzurufen und die Suchfunktion zu starten - in Firefox und Internet Explorer findet sie sich unter "Bearbeiten".

Zitat


Es würde vermutlich schon helfen, wenn man Durch Fettdruck oder ähnliches Hervorhebungen machen würde, um die Struktur deutlicher hervortreten zu lassen. Gegenwärtig ist es doch sehr anstrengend und unübsichtlich, was sicherlich auch beim Suchen im Text eher negativ auffallen dürfte. Aber vielleicht ist eine entsprechende Hervorhebung ja ohnehin geplant.


Die kann man einbauen; ich werde einen Entwurf dazu basteln.


Zitat


Aber was passiert, wenn man einmal ein Gesetz mitten in den Text einfügt, so dass sich die Durchnummerierung der Gesetze ändert und damit unter Umständen auch die gesamten Bezüge, die in den einzelnen Gesetzestexten aufeinander bestehen mögen? Wäre das nicht ungemein unpraktisch?


Dafür haben wir ja jeweils nur die ungeraden Ziffern vergeben. Zwischen Kapitel 7 (Bildung) und Kapitel 9 (Sicherheit) ist durchaus noch Platz für ein Kapitel 8, falls das erforderlich werden sollte. Damit beantwortet sich auch Ihre letzte Frage.

Ein weiterer Vorteil eines solchen Code ist in meinen Augen, dass er nach einem Forencrash die Frage, welche Gesetze denn in Kraft waren, ein für allemal klärt: In Kraft ist der Code in seiner neuesten Fassung, die sich dank Google Cache wird auftreiben lassen; die Frage, ob der lang diskutierte Entwurf eines bestimmten Gesetzes nun in Kraft getreten ist oder nicht, stellt sich nicht mehr.

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Montag, 28. August 2006, 00:56

Zitat

Original von Merkin D. Muffley
Vorbild war hierfür, wie schon bei Vorlage des ersten Entwurfes erwähnt, eine entsprechende Praxis in den RL-USA, wo es durchaus üblich ist, eine Vielzahl von Gesetzen zu den unterschiedlichsten Themen auf diese Weise aneinanderzureihen.


I see... das ist natürlich durchaus ein Argument. Wenngleich mir doch für unsere Verhältnisse sehr viel an der Praktikabilität der ganzen Sache liegt. :)


Zitat


Man bemüht sich schon, es einigermaßen logisch aufzubauen. In diesem Entwurf stehen ganz zu Beginn die grundlegenden Vorschriften, die das Gesetz als solches betreffen. Es folgen die Grundlagen des Staates (Verwaltung und die für Micronations extrem wichtige Einwanderungspolitik), dann andere für den Staat bedeutende Themen wie das Bildungswesen und die innere Sicherheit. Schließlich Randgebiete wie Umweltschutz (mit der Einstufung als Randgebiet will ich keineswegs die Bedeutung des Umweltschutzes für unsere Zeit herunterspielen, sondern nur nahelegen, dass politisch wie rechtlich dieses Thema nun mal nicht im Zentrum des Interesses steht). Es geht also von den Grundlagen hinüber in die weniger zentralen Themenbereiche.


Ja, diese Hierarchisierung von den wichtigen hin zu den eher nebensächlichen Bereichen halte ich für klug. Allerdings wundert es mich dann, dass die Bildung vor der Inneren Sicherheit steht, denn selbige ist ja nun durchaus um einiges bedeutender und u.a. eine Voraussetzung dafür, dass Bildungseinrichtungen funktionieren können. Ich würde auch die Immigration nicht so zentral behandeln, wenngleich sie selbstverständlich für uns unerlässlich ist. Astor ist ein Einwanderungsland, seit jeher.

Mein Vorschlag wäre: Verwaltung, Sicherheit, Einwanderung, Bildung, Rest. Das hielte ich für eine schlüssigere Gliederung.



Zitat


Es genügt, die Seite mit dem Gesetz im Browser aufzurufen und die Suchfunktion zu starten - in Firefox und Internet Explorer findet sie sich unter "Bearbeiten".


Ah, dennoch etwas umständlich, zumindest für die Uneingeweihte, die von diesen Wunderwerken der Technik nicht so viel wissen -- für mich zum Beispiel. :D

Zitat


Die kann man einbauen; ich werde einen Entwurf dazu basteln.


Wunderbar, vielen Dank! Ich denke, es würde bereits genügen, die Kapitel- und Sektionsüberschriften entsprechend zu drucken.


Zitat


Dafür haben wir ja jeweils nur die ungeraden Ziffern vergeben. Zwischen Kapitel 7 (Bildung) und Kapitel 9 (Sicherheit) ist durchaus noch Platz für ein Kapitel 8, falls das erforderlich werden sollte. Damit beantwortet sich auch Ihre letzte Frage.


Nun, das ist doch durchaus etwas merkwürdig, finden Sie nicht? Ein Gesetz, in dem die Nummerierung derart seltsam ist, und dann auch noch Lücken bestehen ... Glauben Sie nicht, dass, wenn jemand, der mit dem Gedanken hierhinter nicht vertraut ist, diesen Code benutzt, sich dieser jemand dabei nicht sehr verwirrt vorkommt und sich fragen muss, ob vielleicht einzelne Abschnitte des Code fehlen? Zumindest käme es mir so vor, wenn ich das betreffende Buch in die Hand nähme, darin blättere, und plötzlich von Kapitel Drei auf Kapitel Fünf spränge. Das wäre doch sehr merkwürdig.

Zumal ich nicht ganz sicher bin, welche Regelungen von fundamentalster Wichtigkeit beispielsweise zwischen die Kapitel 1 und 3 noch eingefügt werden könnte. Da es ist doch sehr wahrscheinlich anzunehmen, dass derartiges nicht passieren würde, so dass man diese seltsam anmutende Lücke doch gleich weglassen könnte.

Generell denke ich, dass man keine solche Lücken zwischen den einzelnen Gesetzen lassen sollte, sondern lieber ordnungsgemäß alles aneinanderreihen und durchnummerieren und anschließend neue Gesetze hintenanstellen sollte. Und wenn der Code dann einmal ein wenig gewachsen ist und vielleicht auch eine gewisse Unübersichtlichkeit, ein gewisses Durcheinander gewonnen hat, ihn dann einmal komplett zu reformieren und dann eine betreffende Neuordnung der Gesetze vorzunehmen. Es wäre vielleicht auch gar nicht so dumm, eine entsprechende Vorschrift, dass der Code im Abstand von meinetwegen 12 Monaten jeweils auf seine Ordentlichkeit hin zu prüfen und ggf zu überarbeiten ist, bzw ihn dann jeweils durch Beschluss in seiner jetzigen oder einer neuen Fassung zu bestätigen. Was denken Sie?

Zitat


In Kraft ist der Code in seiner neuesten Fassung, die sich dank Google Cache wird auftreiben lassen; die Frage, ob der lang diskutierte Entwurf eines bestimmten Gesetzes nun in Kraft getreten ist oder nicht, stellt sich nicht mehr.


Nun gut, das ist natürlich ebenso ein Argument. Es kann jedoch genauso gut geschehen, dass dann plötzlich sämtliche Gesetze auf einmal weg sind... Auch wenn dies natürlich der bedeutend unwahrscheinlichere Fall ist.

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12

Montag, 28. August 2006, 17:06

Hier bin ich wieder. Zwei Tage früher als geplant.

Wie ich sehe hat sich eine lebhafte Diskussion entwickelt, was ganz im Interesse meines Antrages war, so dass ein breiter Konsens entstehen kann.

Ich denke auf die ungerade Nummerierung der Kapitel kann durchaus verzichtet werden, wenn eine wohlüberlegte Ordnung der einzelnen Gesetze vorkommt. Ich schlage anlehnend an Mr. Charets Vorschlag folgende Ordnung der Gesetze vor; Verwaltung, Privatrecht o.ä., Innere Sicherheit, Bildung etc., wobei das Kapitel für Privatrecht freigelassen wird, da dies noch nicht als Gesetz existiert. Eine ungerade Nummerierung der Artikel ist durchaus sinnvoll, da so auf a,b,c...-Artikel verzichten werden, gegeben den Fall, das maximal ein Artikel direkt hinter einen bestehenden eingefügt werden muss.

Die Idee der priodischen Generalrevision finde ich für empfehlenswert, zudem sollte aber bei besonderer legislativen Aktivität eine besondere Generalrevision durchgeführt werden. Eine bessere Formatierung des Textes unterstütze ich ebenfalls.

Ich habe noch eine paar generelle Fragen über die Arbeit des Volksrates, die ich der Einfachheit halber gleich hier stelle;
1. Wie steht der Präsident und die Mitglieder zu Einrichtung eines Büro des Volkspräsidenten an denen sich außer den Mitgliedern, auch der Gouverneur, die restliche Verwaltung und andere Außenstehende und Interessierte wenden können.
2. Umfasst ß 4 der Geschäftordnung auch die Beantragung von Abhaltung allgemeiner Diskussionen zu einem bestimmen Thema.
3. Wie wäre es wenn vom Antragsteller nach Genehmigung seines Antrages noch ein separater Thread im Volksrat gestartet werden dürfte, der immer den aktuellen überarbeiteten Entwurf beinhaltet. Dieser Thread hat als erstes immer den aktuellen Entwurf und angehängt wird über die ƒnderungseinträge Buch geführt. So wüsste immer jeder welcher Entwurf aktuell zur Debatte steht und welche ƒnderungen bereits vorgenommen wurden.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Eugene Monroe« (28. August 2006, 17:07)


13

Montag, 28. August 2006, 17:29

Zitat

Original von Eugene Monroe
Ich denke auf die ungerade Nummerierung der Kapitel kann durchaus verzichtet werden, wenn eine wohlüberlegte Ordnung der einzelnen Gesetze vorkommt. Ich schlage anlehnend an Mr. Charets Vorschlag folgende Ordnung der Gesetze vor; Verwaltung, Privatrecht o.ä., Innere Sicherheit, Bildung etc., wobei das Kapitel für Privatrecht freigelassen wird, da dies noch nicht als Gesetz existiert.


Ist das Kapitel Privatrecht denn von sollch zentraler Bedeutung, dass es sogar noch vor der Inneren Sicherheit firmiert? Gut, im Grunde habe ich prinzipiell nichts einzuwenden, zumal es sicherlich nicht die schlechthin beste Ordnung der Sections gibt.
Ich freue mich, dass Sie ansonsten auf meinen Vorschlag eingehen, die Nummerierung anzupassen. Mit der Freilassung von Kapiteln zwischen einzelnen bestehenden Kapiteln, wie im Falle des Privatsrechts vorgeschlagen, bin ich insoweit einverstanden, als dass explizit festgelegt wird, was da hinein soll, und das dann ausgearbeitet wird. Aber Lücken zu lassen mit dem Hinweis, es könnte ja mal was eingefügt werden, hielte ich für nicht gut. :)

Zitat


Die Idee der priodischen Generalrevision finde ich für empfehlenswert, zudem sollte aber bei besonderer legislativen Aktivität eine besondere Generalrevision durchgeführt werden.


Gut.


Zitat


1. Wie steht der Präsident und die Mitglieder zu Einrichtung eines Büro des Volkspräsidenten an denen sich außer den Mitgliedern, auch der Gouverneur, die restliche Verwaltung und andere Außenstehende und Interessierte wenden können.


Wie sollen die Aufgaben eines solchen Bureaus aussehen? Ich nehme an, es wäre dann ein weiterer seprater Thread oben in der Wichtig-Leiste?


Zitat


3. Wie wäre es wenn vom Antragsteller nach Genehmigung seines Antrages noch ein separater Thread im Volksrat gestartet werden dürfte, der immer den aktuellen überarbeiteten Entwurf beinhaltet. Dieser Thread hat als erstes immer den aktuellen Entwurf und angehängt wird über die ƒnderungseinträge Buch geführt. So wüsste immer jeder welcher Entwurf aktuell zur Debatte steht und welche ƒnderungen bereits vorgenommen wurden.


Hm, meinen Sie nicht, es würde unter Umständen genügen, die jeweils aktuelle Version im Diskussionsthread zu posten? Das scheint mir doch kompakter zu sein, als wenn man jedes Mal noch in einen anderen Thread hineinblättern müsste, um zu sehen, worauf sich die Diskussion in diesem Thread hier bezieht.

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14

Montag, 28. August 2006, 17:43

Wenn sich ein Konsens weiter abzuzeichnen scheint, werde ich bald eine überarbeitete Fassung des Entwurfes posten.

Zitat

Wie sollen die Aufgaben eines solchen Bureaus aussehen? Ich nehme an, es wäre dann ein weiterer seprater Thread oben in der Wichtig-Leiste?


Dies ist lediglich eine Stelle, an die Anfragen von Dritten und den Mitgliedern gestellt werden können. Ein Wichtig-Thread oder vielleicht sogar ein Unterforum wie zum Beispiel das vom Präsidenten im Kongress ist möglich.

Zitat

3. Wie wäre es wenn vom Antragsteller nach Genehmigung seines Antrages noch ein separater Thread im Volksrat gestartet werden dürfte, der immer den aktuellen überarbeiteten Entwurf beinhaltet. Dieser Thread hat als erstes immer den aktuellen Entwurf und angehängt wird über die ƒnderungseinträge Buch geführt. So wüsste immer jeder welcher Entwurf aktuell zur Debatte steht und welche ƒnderungen bereits vorgenommen wurden.


Da der jeweilige Text doch eine gewisse länge hat, könnte ein ständiges Neuposten von geänderten Entwürfen den Thread sehr anwachsen lassen (deswegen mein Vorschlag).

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Eugene Monroe« (28. August 2006, 17:43)


15

Montag, 28. August 2006, 17:48

Zitat

Original von Eugene Monroe
Wenn sich ein Konsens weiter abzuzeichnen scheint, werde ich bald eine überarbeitete Fassung des Entwurfes posten.


Ja, das scheint mir eine gute Idee zu sein. Da wir ja in vielen Punkten eine Übereinkunft erzielt haben und einige meiner Bedenken ausgeräumt wurden, werde ich wohl auch mit einem solchen Kodex gut leben können.

Zitat


Dies ist lediglich eine Stelle, an die Anfragen von Dritten und den Mitgliedern gestellt werden können. Ein Wichtig-Thread oder vielleicht sogar ein Unterforum wie zum Beispiel das vom Präsidenten im Kongress ist möglich.


Ah, ich verstehe. Ich denke aber, dass bei unseren Verhältnissen ein Thread durchaus genügen würde.

Zitat


Da der jeweilige Text doch eine gewisse länge hat, könnte ein ständiges Neuposten von geänderten Entwürfen den Thread sehr anwachsen lassen (deswegen mein Vorschlag).


Nunja, ich gehe doch davon aus, dass bei der Diskussion von ƒnderungen in den einzelnen Sections oder Einfügungen von neuen Sections doch sicherlich nicht der gesamte Code jeweils gepostet werden muss, sondern dass es beileibe genügen würde, sich die jeweilige Section separat anzusehen. Einen derartigen Umfang würde es vermutlich nur im Falle von Generalrevisionen geben, was mir aber nicht so schlimm erscheint, da selbige nicht allzu oft vorkommen dürften.

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16

Montag, 28. August 2006, 17:58

Zitat

Ah, ich verstehe. Ich denke aber, dass bei unseren Verhältnissen ein Thread durchaus genügen würde.


Da stimme im Moment auch zu.

Zitat

Nunja, ich gehe doch davon aus, dass bei der Diskussion von ƒnderungen in den einzelnen Sections oder Einfügungen von neuen Sections doch sicherlich nicht der gesamte Code jeweils gepostet werden muss, sondern dass es beileibe genügen würde, sich die jeweilige Section separat anzusehen. Einen derartigen Umfang würde es vermutlich nur im Falle von Generalrevisionen geben, was mir aber nicht so schlimm erscheint, da selbige nicht allzu oft vorkommen dürften.


Die Idee kam mir auch bei dem Gedanken an die Generalrevisionen oder zum Beispiel ƒnderung der Verfassung.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Eugene Monroe« (28. August 2006, 17:59)


17

Montag, 28. August 2006, 18:02

Auch bei ƒnderungen der Verfassung wird man ja sicherlich eher über die betreffenden Abschnitte beraten und nicht jedesmal die gesamte Verfassung herausholen, wenn es irgendwo um einen Absatz geht. Insofern denke ich eigentlich nicht, dass es nötig wäre, dafür noch einen Extrathread einzurichten, zumal der, wie oben ausgeführt, auch Nachteile in Punkto Übersichtlichkeit haben kann.

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18

Montag, 28. August 2006, 18:06

Ich werde darauf zu späterem Zeitpunkt noch einmal Antwort geben. ;)

Dies war übrigens der dreihundertste Post im Freeland Forum. :D

19

Montag, 28. August 2006, 18:08

Zitat

Original von Eugene Monroe
Dies war übrigens der dreihundertste Post im Freeland Forum. :D


Oh, sehr erfreulich! :D

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20

Montag, 28. August 2006, 20:01

Oops!

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