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Montag, 22. Februar 2010, 00:44

2010/02/006 Gubernatorial Election Bill

''Audemus iura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | February 22nd, 2010

Honorable Members of the Popular Assemby,

zur Abstimmung steht die Gubernatorial Election Bill, eingebracht von Governor Sienna Jefferson.

Stimmen Sie der Verabschiedung dieser Vorlage zu?

Bitte stimmen Sie mit Aye, Nay oder Abstention.

Die Abstimmung dauert 96 Stunden, bis zum 26. Februar 2010, 00:45 h, oder bis alle Mitglieder der Popular Assembly abgestimmt haben, oder bis eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen den Entwurf erreicht ist.

Signed,

Governor of Hybertina


GUBERNATORIAL ELECTION BILL


Article I - Area of application

Dieses Gesetz regelt die Wahlen zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina.


Article II - Right to vote and eligibility

Section 1 [Voter qualifications]
Wahlberechtigt und wählbar zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina soll jeder Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor sein, der in dieser Eigenschaft am ersten Tag der Wahl seinen Wohnsitz seit wenigstens vierzehn Tagen auf dem Gebiet des Commonwealth of Hybertina und sich vor der Wahl in der gesetzlich bestimmten Form in ein Wählerverzeichnis eingetragen hat.

Section 2 [Electoral roll]
[1] Zum Gouverneur des Commonwelath of Hybertina wahlberechtigte und wählbare Bürger der Vereinigten Staaten sollen sich zur Ausübung ihres Wahlrechts vor jeder Wahl in ein von der Wahlbehörde ausgelegtes Wählerverzeichnis eintragen.
[2] Für Wahlen zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina, welche zeitlich parallel zu bundesweiten Wahlen zum Präsidenten oder dem Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten stattfinden, soll die Eintragung in das Wählerverzeichnis zu diesen Wahlen zugleich als Eintrag in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina gelten.
[3] Bürger der Vereinigten Staaten, die nach dem Recht des Commonwealth of Hybertina in diesem bereits zur Teilnahme an Gouverneurswahlen wahlberechtigt sind, sich nach bundesgesetzlicher Vorschrift für bundesweite Wahlen jedoch noch als Einwohner des Staates ihres letzten Wohnsitzes in das Wählerverzeichnis einzutragen haben, sollen ihrem Eintrag einen Hinweis auf ihre Wahlberechtigung zur Gouverneurswahl im Commonwealth of Hybertina hinzufügen. Das Unterbleiben dieses Hinweises soll als nicht erfolgte Eintragung für die Wahl zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina gelten und zu Lasten des Wahlberechtigen gehen.
[4] Finden Wahlen zum Gouverneur des Staates Hybertina außerhalb des Turnus bundesweiter Wahlen zum Präsidenten oder zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten statt, so soll die Wahlbehörde ein gesondertes Wählerzeichnis auf dem Gebiet des Commonwealth of Hybertina auslegen, dieses soll für einhundertundzwanzig Stunden für Eintragungen geöffnet sein.


Article III - Realization of elections

Section 1 [Cognizant authority]
Zuständige Behörde für die Durchführung der Wahlen zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina soll das Bundeswahlamt der Vereinigten Staaten sein.

Section 2 [Date of elections]
[1] Wahlen zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina sollen regelmäßig in den Monaten März, Juli und November eines jeden Jahres stattfinden und zeitlich parallel zu den Wahlen zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten durchgeführt werden.
[2] Wird eine vorzeitige Neuwahl des Gouverneurs des Commonwealth of Hybertina notwendig, so soll diese zeitlich parallel zur nächsten Wahl des Präsidenten der Vereinigten Staaten durchgeführt werden, es sei denn, dass zwischen dem die Neuwahl erfordernden Ausscheiden des letzten Gouverneurs aus dem Amt und der nächsten Wahl des Präsidenten der Vereinigten Staaten ein Zeitraum von mehr als einem Monat liegt, in diesem Falle soll die Neuwahl unverzüglich nach Ausscheiden des letzten Gouverneurs aus dem Amt durch Auslegung des Wählerverzeichnisses eingeleitet werden.
[3] Der Gouverneur des Commonwealth of Hybertina, oder, falls kein solcher amtiert, das geschäftsführend die Aufgaben des Gouverneurs wahrnehmende dienstälteste Mitglied der Popular Assembly, soll die Wahlbehörde rechtzeitig von den im Commonwealth of Hybertina durchzuführenden Wahlen in Kenntnis setzen.

Section 3 [Announcement of elections]
Wahlen zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina sollen spätestens am Tage der Auslegung des Wählerverzeichnisses durch die Wahlbehörde gesondert auf dem Gebiet des Commonwealth of Hybertina angekündigt werden, im Falle der vorzeitigen Neuwahl des Gouverneurs soll die Ankündigung mit der Auslegung des Wählerverzeichnisses verbunden werden.

Section 4 [Candidacies]
Kandidaturen zu Amt des Gouverneurs des Commonwealth of Hybertina sollen spätestens bis zum Schluss des Wählerverzeichnisses öffentlich bekanntgegeben und binnen des gleichen Zeitraumes gegenüber der Wahlbehörde mittels Privater Nachricht bestätigt werden.

Section 5 [Timeframe of elections]
[1] Wahlen zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina, welche zeitlich parallel zu bundesweiten Wahlen stattfinden, sollen gemeinsam mit diesen beginnen und enden.
[2] Wahlen zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina, welche nicht zeitlich parallel zu bundesweiten Wahlen stattfinden, sollen am Tage nach der Schließung des Wählerverzeichnisses beginnen und einhundertundzwanzig Stunden dauern.

Section 6 [Election process]
[1] Der Wähler soll sich bei der Stimmabgabe durch ein zu diesem Zweck von der Wahlbehörde übermitteltes Passwort zweifelsfrei als Wahlberechtigter identifizieren, dabei soll ein Abgleich der Wahlbehörde oder einer anderen Stelle zur Feststellung, ob und welche Stimmabgabe eines Wählers erfolgt ist, unzulässig sein.
[2] Die Stimmabgabe soll durch geheime Kennzeichnung des Stimmzettels erfolgen, mittels welcher der Wahlberechtigte anonym und zweifelsfrei erklärt, für welchen der sich zur Wahl stellenden Kandidaten er stimmt, oder, falls sich nur ein Kandidat zur Wahl stellt, ob er dessen Wahl zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina zustimmt.
[3] Abgegebene Stimmen von Personen, die nach diesem Gesetz nicht zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina wahlberechtigt sind, die sich bei der Stimmabgabe nicht entsprechend den Vorschriften dieses Gesetzes identifiziert haben oder die keine klare Abgabe der Stimmabgabe für eine der in diesem Gesetz zugelassenen Wahloptionen erkennen lassen, sollen als ungültig gewertet werden.
[4] Die Wahlberechtigten sollen die Möglichkeit erhalten zu überprüfen, ob ihre Stimme ordnungsgemäß gezählt wurde, zu diesem Zweck soll die Wahlbehörde nach Ende der Wahl zusammen mit der Feststellung des Wahlergebnisses eine Liste der abgebenen und als gültig gezählten Stimmen veröffentlichen.

Section 7 [Runoff elections]
[1] Vereint kein Kandidat die in der Verfassung des Commonwealth of Hybertina bestimmte Mehrheit von mehr als der Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen auf sich, so soll die Stichwahl zwischen den nach der Verfassung zu dieser zuzulassenden Kandidaten zweiundsiebzig Stunden nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beginnen und fünf Tage dauern, zur Stichwahl soll als Wähler zugelassen sein, wer anch diesem Gesetz zur Teilnahme am ersten Wahlgang berechtigt war und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hatte.
[2] Verzichten alle bis auf einen zur Stichwahl zugelassenen Kandidaten auf den Antritt zur Stichwahl, so soll die Stichwahl in Form einer Abstimmung darüber durchgeführt werden, ob der verbliebene Kandidat zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina gewählt werden soll.

Section 8 [Failed election]
Erreicht in der Stichwahl keiner der Kandidaten die in der Verfassung des Commonwealth of Hybertina vorgeschriebene Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, oder stimmt eine Mehrheit der Wähler gegen die Wahl des einzigen Kandidaten zum Gouverneur oder in der Stichwahl gegen die Wahl des letzten verbliebenen Kandidaten zum Gouverneur, so hat die nach der Verfassung des Commonwealth of Hybertina zu erfolgende Neuausschreibung der Wahl unverzüglich nach Feststellung des Scheiterns der vorangegangenen Wahl in Verbindung mit der neuerlichen Auslegung des Wählerverzeichnisses zu erfolgen.


Article IV - Recall elections

Section 1 [Initiation of Recall election]
[1] Ein von der nach Verfassung erforderlichen Anzahl der Wahlberechtigten unterzeichneter Antrag auf Durchführung einer Abstimmung über die vorzeitige Abberufung des Gouverneurs des Commonwealth of Hybertina und Wahl eines vorgeschlagenen neuen Gouverneurs soll dem dienstältesten Mitglied der Popular Assembly, das nicht als Gouverneur, Mitglied der Commonwealth Administration oder Kandidat für das Gouverneursamt von dem Verfahren betroffen ist, zugeleitet werden.
[2] Das betreffende Mitglied der Popular Assembly soll unverzüglich nach Kenntnisnahme von dem Antrag diesen auf seine Zulässigkeit prüfen und die Wahlbehörde veranlassen, ein Wählerverzeichnis für die Abstimmung über den Antrag auszulegen, jedoch soll die Auslegung eines Wählerverzeichnisses nicht gesondert von der Auslegung eines Wählerverzeichnisses für die nächste bundesweite Wahl erfolgen, wenn der Termin für dessen Auslegung zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als einen Monat in der Zukunft liegt, in diesem Fall soll die Abstimmung parallel zur bundesweiten Wahl stattfinden.

Section 2 [Process of recall election]
Die Abstimmung über einen Antrag auf vorzeitige Abberufung des Gouverneurs und Wahl eines neuen Gouverneurs soll am Tag nach der Schließung des Wählerverzeichnisses beginnen und einhundertundzwanzig Stunden dauern, findet sie parallel zu einer bundesweiten Wahl statt, so soll sie zeitgleich mit dieser beginnen und enden, ihr Ablauf soll sich nach den Bestimmungen betreffend die Wahl des Gouverneurs des Commonwealth of Hybertina richten.


Article V - Challenging of elections

Gegen das von der Wahlbehörde festgestellte Ergebnis einer Wahl zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina kann jeder Bürger der Vereinigten Staaten, der nach Article II zur Teilnahme an dieser berechtigt war, den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten anrufen, die Anrufung soll jedoch nur zulässig sein, wenn die zur Begründung des Einspruchs vorgebrachten Tatsachen bei unterstellter Wahrhaftigkeit Einfluss auf die Wahl oder Nichtwahl eines Kandidaten zum Gouverneur des Commonwealth of Hybertina hatten.


Article VI - Assumption of office

Der in einer regulären Wahl gewählte Gouverneur des Commonwealth of Hybertina soll sein Amt am ersten Werktag nach dem letzten Tag des Wahlzeitraumes antreten, der in einer Stichwahl, Nachwahl oder vorzeitigen Abwahl des Gouverneurs gewählte Gouverneur am ersten Tag nach der Verkündung des Wahlergebnisses.


Article VII - Final provisions

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur in Kraft, dieser soll nach dem Inkrafttreten das Bundeswahlamt der Vereinigten Staaten über die Modalitäten der Gouverneurswahlen im Commonwealth of Hybertina unterrichten.
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


Nicht betrunken zu sein ist manchmal verantwortungslos. (Dionysche Volksweisheit)

John Salazar

Progressive Republican

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2

Montag, 22. Februar 2010, 01:06

Aye
Sen. John Salazar (Rep)
Port Caroline
Governor of Hybertina



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Beruf: Rechtsanwältin

Wohnort: St. Isabel, Hybertina

Bundesstaat: -

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3

Montag, 22. Februar 2010, 09:27

Aye
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


Nicht betrunken zu sein ist manchmal verantwortungslos. (Dionysche Volksweisheit)

Samantha Cunningham

Former First Lady of the United States

Beiträge: 1 347

Bundesstaat: Astoria State

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4

Montag, 22. Februar 2010, 18:48

Aye.

Former Senator of Hybertina and Astoria State | Former Attorney General
Former Director of the Electoral Office | Former First Lady of the United States

Beiträge: 1 056

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Bundesstaat: -

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5

Montag, 22. Februar 2010, 19:19

''Audemus iura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | February 22nd, 2010


Die Abstimmung wird vorzeitig beendet, da eine unumstößliche Mehrheit für den Beitrag erreicht ist.

Abgegebene Stimmen: 3
- davon ungültig: 0

Mit ja haben gestimmt: 3
Mit nein haben gestimmt: 0
Mit Enthaltung haben gestimmt: 0

Ich stelle damit fest, dass die Gubernatorial Election Bill von der Popular Assembly einstimmig angenommen wurde.

Signed,

Governor of Hybertina
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


Nicht betrunken zu sein ist manchmal verantwortungslos. (Dionysche Volksweisheit)