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1

Dienstag, 23. Februar 2010, 20:24

2010/02/013 Farm Animal Protection Bill

''Audemus iura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | February 23rd, 2010

Honorable Members of the Popular Assembly,

zur Aussprache steht die Farm Animal Protection Bill, eingebracht von dem ehrenwerten Mr. John Salazar.

Die Aussprache dauert nach den Standing Orders zunächst 96 Stunden und endet am 27. Februar 2010, 20:15 h.

Signed,

Governor of Hybertina


FARM ANIMAL PROTECTION BILL


Article I – General Provisions

Section 1 [Purpose]
Zweck dieses Gesetzes ist der Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere.

Section 2 [Farm Animals]
Nutztiere im Sinne dieses Gesetzes sind domestizierte Wirbeltiere, die zur landwirtschaftlichen Produktion gehalten werden.

Article II – Protection of Farm Animals

Section 1 [Breeding feeding and care]
[1] Wer ein Nutztier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
[2] Der Eigentümer oder Halter hat alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um das Wohlergehen seiner Nutztiere zu gewährleisten und sicherzustellen, dass diesen keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden können.
[3] Haltung, Fütterung und Pflege sind artgemäß und nach feststehenden Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestalten. Die Futtermittel müssen so beschaffen sein, dass eine Schädigung der Tiergesundheit ausgeschlossen ist.
[4] Das Bewegungsbedürfnis darf nicht so weit eingeschränkt werden, dass dem Nutztier vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Section 2 [Transport]
[1] Ein Nutztier darf nur befördert werden, sofern sein körperlicher Zustand den Transport erlaubt. Während des Transportes muss dem Nutztier genügend Raum zur Verfügung stehen. Der Beförderer hat sicherzustellen, dass die Nutztiere beim Transport ernährt und gepflegt werden können.
[2] Nutztiere dürfen nicht länger als sechs Stunden hintereinander befördert werden. Nach spätestens sechs Stunden Fahrt müssetn die Nutztiere abgeladen werden und eine Ruhepause von mindestens 24 Stunden erhalten. Während dieser Zeit müssen sie getränkt und gefüttert werden.
[3] Transporte bei Außentemperaturen von mehr als 75°F (24°C) sind untersagt. Die Transportzeiten sind gegebenfalls so zu verlegen, dass die zulässige Temperatur nicht überschritten wird.
[4] Es ist verboten, neugeborene, kranke oder verletzte Nutztiere zu befördern oder befördern zu lassen.

Article III – Epidemic Protection

[1] Die Beförderung sowie die Ein- und Ausfuhr von seuchenkranken oder -verdächtigen Tieren oder Teilen und Gegenstände, die Träger des Ansteckungsstoff sind, ist verboten.
[2] Besteht die Gefahr des Auftretens einer Tierseuche, so kann die Commonwealth Administration die Beförderung sowie Ein- und Ausfuhr von Nutztieren untersagen.
[3] Bricht eine Tierseuche aus oder zeigen sich Erscheinungen, die den Ausbruch einer solchen Tierseuche befürchten lassen, so hat der Besitzer der betroffenen Tiere dies unverzüglich der County-Verwaltung mitzuteilen und die kranken und verdächtigen Tiere abzusondern.
[4] Zum Schutz gegen eine besondere Gefahr einer Tierseuche und für deren Dauer können die folgenden Maßnahmen angeordnet werden:
a] Absonderung und Beobachtung der erkrankten, verdächtigen und für die Tierseuche empfänglichen Tiere;
b] Beschränkungen des Personen- oder Fahrzeugverkehrs innerhalb des betroffenen Gebietes;
c] Verbot der Verwertung der und des Handels mit den erkrankten, verdächtigen und für die Tierseuche empfänglichen Tiere;
d] Tötung der erkrankten, verdächtigen und für die Tierseuche empfänglichen Tiere, soweit dies zum Schutz gegen die Ausbreitung einer Tierseuche, zur Beseitigung von Infektionsherden oder für die Aufhebung von Sperren, die wegen des Auftretens von Tierseuchen verhängt worden sind, erforderlich ist.

Article IV – Sanctions

Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes sind mit Geldstrafe zu ahnden. Im Wiederholungsfall und bei schweren Verstößen ist die Commonwealth Administration ermächtigt, den Betrieb vorübergehend oder dauerhaft zu schließen.

Article V – Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des Commonwealth of Hybertina in Kraft.
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


Nicht betrunken zu sein ist manchmal verantwortungslos. (Dionysche Volksweisheit)

John Salazar

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2

Dienstag, 23. Februar 2010, 20:51

Honorable Members of the Popular Assembly,

die vorliegende Bill soll Mindeststandards für den Schutz der Nutztiere festlegen. Die Bestimmungen zum Tiertransport stärken zudem regionale Strukturen bei der Nahrungsmittelproduktion.

Ich bitte um Zustimmung!


In Article II müsste in Section 2 das "müssetn" in "müssen" geändert werden; da hab ich mich vertippt. :)
Sen. John Salazar (Rep)
Port Caroline
Governor of Hybertina



Gregory Jameson

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3

Mittwoch, 24. Februar 2010, 15:12

Honorable Members of the Popular Assembly,

Art. II 2 legt den Betroffenen doch sehr enge Regeln auf.

[1] Ein Nutztier darf nur befördert werden, sofern sein körperlicher Zustand den Transport erlaubt. Während des Transportes muss dem Nutztier genügend Raum zur Verfügung stehen. Der Beförderer hat sicherzustellen, dass die Nutztiere beim Transport ernährt und gepflegt werden können.

Warum sollen die Tiere ernährt und gepflegt werden, wenn die Beförderung ja nach 6 Stunden eh beendet sein muss?

[2] Nutztiere dürfen nicht länger als sechs Stunden hintereinander befördert werden. Nach spätestens sechs Stunden Fahrt müssen die Nutztiere abgeladen werden und eine Ruhepause von mindestens 24 Stunden erhalten. Während dieser Zeit müssen sie getränkt und gefüttert werden.
[3] Transporte bei Außentemperaturen von mehr als 75°F (24°C) sind untersagt. Die Transportzeiten sind gegebenfalls so zu verlegen, dass die zulässige Temperatur nicht überschritten wird.


Diese Bestimmungen greifen fast ausschließlich auf dem nördlichen Festland Hybertinas. Ein Blick auf die Karte zeigt weitere Probleme:



Hybertina hat eine geographsiche Breite 28 bis 36°N. Die Tropen sind nicht weit.
Temperaturen unter 24°C dürften auch in den kälteren Monaten fast ausschließlich nachts der Fall sein.

Ein weiterer Punkt sind die Entfernungen zwischen den einzelnen Landmassen Hybertinas.
Wenn Tiere nun auf Frachtern verschifft werden - und diese sind meistens keine Schnellboote - dann schaffen diese Frachter in 6 Stunden etwa 120 nm, rund 200 km, Be- und Entladezeiten sind dabei noch nicht bedacht. Ich zweifle auch daran, dass jeder Hafen über die entsprechende Infrastruktur verfügt, um ganzen Herden den gesetzlichen Ruheraum zur Verfügung zu stellen.

[4] Es ist verboten, neugeborene, kranke oder verletzte Nutztiere zu befördern oder befördern zu lassen.

Hier sollten auch hochschwangere Tiere geschützt werden, nicht dass sie während des Transportes gebähren.
Gregory Jameson M.D.
I was: Member and Chairman of the Democratic Party
Member and President of the United States Senate
Member and Speaker of the House of Representatives
Secretary of the Interior, Governor of Hybertina and Laurentiana

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gregory Jameson« (24. Februar 2010, 15:15)


John Salazar

Progressive Republican

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4

Mittwoch, 24. Februar 2010, 16:01

Zitat

Original von Gregory Jameson
Warum sollen die Tiere ernährt und gepflegt werden, wenn die Beförderung ja nach 6 Stunden eh beendet sein muss?

Sie haben Recht, diese Bestimmung muss nicht sein.

Zitat

Temperaturen unter 24°C dürften auch in den kälteren Monaten fast ausschließlich nachts der Fall sein.

Wenn die Transporte außerhalb der "Winter"-Monate lediglich Abends, Nachts und Frühmorgens - und damit auch weitgehend außerhalb der Hauptverkehrszeit - stattfinden, so ist das sicherlich besser, als die Tiere bei über 30°C (was durch die Körerwärme schnell erreicht wird) zu befördern. Es ist aber ok, wenn die Frachträume ausreichend klimatisiert sind; ich werde das entsprechend ergänzen.

Zitat

Ein weiterer Punkt sind die Entfernungen zwischen den einzelnen Landmassen Hybertinas.

Es ist durchaus im Sinne dieses Gesetzes, die Tiere nicht durch das ganze Commonwealth zu transportieren. Eine etwas höhere Obergrenze für den Seeweg ist aber akzeptabel.

Zitat

Hier sollten auch hochschwangere Tiere geschützt werden, nicht dass sie während des Transportes gebähren.

Zustimmung!
Sen. John Salazar (Rep)
Port Caroline
Governor of Hybertina



John Salazar

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Mittwoch, 24. Februar 2010, 16:17

RE: 2010/02/013 Farm Animal Protection Bill

Honorable Members of the Popular Assembly,

ich habe den Entwurf wiefolgt geändert:

FARM ANIMAL PROTECTION BILL


Article I – General Provisions

Section 1 [Purpose]
Zweck dieses Gesetzes ist der Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere.

Section 2 [Farm Animals]
Nutztiere im Sinne dieses Gesetzes sind domestizierte Wirbeltiere, die zur landwirtschaftlichen Produktion gehalten werden.

Article II – Protection of Farm Animals

Section 1 [Breeding feeding and care]
[1] Wer ein Nutztier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
[2] Der Eigentümer oder Halter hat alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um das Wohlergehen seiner Nutztiere zu gewährleisten und sicherzustellen, dass diesen keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden können.
[3] Haltung, Fütterung und Pflege sind artgemäß und nach feststehenden Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestalten. Die Futtermittel müssen so beschaffen sein, dass eine Schädigung der Tiergesundheit ausgeschlossen ist.
[4] Das Bewegungsbedürfnis darf nicht so weit eingeschränkt werden, dass dem Nutztier vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Section 2 [Transport]
[1] Ein Nutztier darf nur befördert werden, sofern sein körperlicher Zustand den Transport erlaubt. Während des Transportes muss dem Nutztier genügend Raum zur Verfügung stehen.
[2] Nutztiere dürfen auf dem Landweg nicht länger als sechs Stunden, auf dem Seeweg nicht länger als neun Stunden hintereinander befördert werden. Soll die Fahrt noch fortgesetzt werden, so müssen die Nutztiere zuvor abgeladen werden und eine Ruhepause von mindestens 24 Stunden erhalten. Während dieser Zeit müssen sie getränkt und gefüttert werden.
[3] Transporte bei Außentemperaturen von mehr als 75°F (24°C) sind nur zulässig, wenn der Frachtraum ausreichend belüftet und klimatisiert ist und die Temperatur im Frachtraum nicht mehr als 90°F (32°C) beträgt.
[4] Es ist verboten, neugeborene, kranke oder verletzte Nutztiere sowie schwangere Tiere 48 Stunden vor oder nach der Entbindung zu befördern oder befördern zu lassen.

Article III – Epidemic Protection

[1] Die Beförderung sowie die Ein- und Ausfuhr von seuchenkranken oder -verdächtigen Tieren oder Teilen und Gegenstände, die Träger des Ansteckungsstoff sind, ist verboten.
[2] Besteht die Gefahr des Auftretens einer Tierseuche, so kann die Commonwealth Administration die Beförderung sowie Ein- und Ausfuhr von Nutztieren untersagen.
[3] Bricht eine Tierseuche aus oder zeigen sich Erscheinungen, die den Ausbruch einer solchen Tierseuche befürchten lassen, so hat der Besitzer der betroffenen Tiere dies unverzüglich der County-Verwaltung mitzuteilen und die kranken und verdächtigen Tiere abzusondern.
[4] Zum Schutz gegen eine besondere Gefahr einer Tierseuche und für deren Dauer können die folgenden Maßnahmen angeordnet werden:
a] Absonderung und Beobachtung der erkrankten, verdächtigen und für die Tierseuche empfänglichen Tiere;
b] Beschränkungen des Personen- oder Fahrzeugverkehrs innerhalb des betroffenen Gebietes;
c] Verbot der Verwertung der und des Handels mit den erkrankten, verdächtigen und für die Tierseuche empfänglichen Tiere;
d] Tötung der erkrankten, verdächtigen und für die Tierseuche empfänglichen Tiere, soweit dies zum Schutz gegen die Ausbreitung einer Tierseuche, zur Beseitigung von Infektionsherden oder für die Aufhebung von Sperren, die wegen des Auftretens von Tierseuchen verhängt worden sind, erforderlich ist.

Article IV – Sanctions

Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes sind mit Geldstrafe zu ahnden. Im Wiederholungsfall und bei schweren Verstößen ist die Commonwealth Administration ermächtigt, den Betrieb vorübergehend oder dauerhaft zu schließen.

Article V – Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des Commonwealth of Hybertina in Kraft.
Sen. John Salazar (Rep)
Port Caroline
Governor of Hybertina



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6

Mittwoch, 24. Februar 2010, 19:38

Honorable Members of the Popular Assembly,

ich begrüße diesen Gesetzentwurf, da Tiere als fühlende Wesen zwingend ethisch und artgerecht zu behandeln sind.

Den Bestimmungen der zwischenzeitlich überarbeiteten Fassung kann ich mich so anschließen.
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
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Montag, 1. März 2010, 12:04

''Audemus iura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | March 1st, 2010

Honorable Members of the Popular Assembly,

die Aussprache ist beendet, da der für diese festgesetzte Zeitraum abgelaufen ist. Die Abstimmung wird eingeleitet.

Signed,

Governor of Hybertina
Sienna Athena Jefferson (D)
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Nicht betrunken zu sein ist manchmal verantwortungslos. (Dionysche Volksweisheit)