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2010/02/013 Farm Animal Protection Bill
''Audemus iura nostra defendere''
The Commonwealth of Hybertina
- The Governor -
Port Virginia | March 1st 23rd, 2010
Honorable Members of the Popular Assemby,
zur Abstimmung steht die
Farm Animals Protection Bill, eingebracht von dem ehrenwerten
Mr. John Salazar.
Stimmen Sie der Verabschiedung dieser Vorlage zu?
Bitte stimmen Sie mit Aye, Nay oder Abstention.
Die Abstimmung dauert
96 Stunden, bis zum
05. März 2010, 12:00 h, oder bis alle Mitglieder der Popular Assembly abgestimmt haben, oder bis eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen den Entwurf erreicht ist.
Signed,
Governor of Hybertina
FARM ANIMAL PROTECTION BILL
Article I – General Provisions
Section 1 [Purpose]
Zweck dieses Gesetzes ist der Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere.
Section 2 [Farm Animals]
Nutztiere im Sinne dieses Gesetzes sind domestizierte Wirbeltiere, die zur landwirtschaftlichen Produktion gehalten werden.
Article II – Protection of Farm Animals
Section 1 [Breeding feeding and care]
[1] Wer ein Nutztier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
[2] Der Eigentümer oder Halter hat alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um das Wohlergehen seiner Nutztiere zu gewährleisten und sicherzustellen, dass diesen keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden können.
[3] Haltung, Fütterung und Pflege sind artgemäß und nach feststehenden Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestalten. Die Futtermittel müssen so beschaffen sein, dass eine Schädigung der Tiergesundheit ausgeschlossen ist.
[4] Das Bewegungsbedürfnis darf nicht so weit eingeschränkt werden, dass dem Nutztier vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Section 2 [Transport]
[1] Ein Nutztier darf nur befördert werden, sofern sein körperlicher Zustand den Transport erlaubt. Während des Transportes muss dem Nutztier genügend Raum zur Verfügung stehen.
[2] Nutztiere dürfen auf dem Landweg nicht länger als sechs Stunden, auf dem Seeweg nicht länger als neun Stunden hintereinander befördert werden. Soll die Fahrt noch fortgesetzt werden, so müssen die Nutztiere zuvor abgeladen werden und eine Ruhepause von mindestens 24 Stunden erhalten. Während dieser Zeit müssen sie getränkt und gefüttert werden.
[3] Transporte bei Außentemperaturen von mehr als 75°F (24°C) sind nur zulässig, wenn der Frachtraum ausreichend belüftet und klimatisiert ist und die Temperatur im Frachtraum nicht mehr als 90°F (32°C) beträgt.
[4] Es ist verboten, neugeborene, kranke oder verletzte Nutztiere sowie schwangere Tiere 48 Stunden vor oder nach der Entbindung zu befördern oder befördern zu lassen.
Article III – Epidemic Protection
[1] Die Beförderung sowie die Ein- und Ausfuhr von seuchenkranken oder -verdächtigen Tieren oder Teilen und Gegenstände, die Träger des Ansteckungsstoff sind, ist verboten.
[2] Besteht die Gefahr des Auftretens einer Tierseuche, so kann die Commonwealth Administration die Beförderung sowie Ein- und Ausfuhr von Nutztieren untersagen.
[3] Bricht eine Tierseuche aus oder zeigen sich Erscheinungen, die den Ausbruch einer solchen Tierseuche befürchten lassen, so hat der Besitzer der betroffenen Tiere dies unverzüglich der County-Verwaltung mitzuteilen und die kranken und verdächtigen Tiere abzusondern.
[4] Zum Schutz gegen eine besondere Gefahr einer Tierseuche und für deren Dauer können die folgenden Maßnahmen angeordnet werden:
a] Absonderung und Beobachtung der erkrankten, verdächtigen und für die Tierseuche empfänglichen Tiere;
b] Beschränkungen des Personen- oder Fahrzeugverkehrs innerhalb des betroffenen Gebietes;
c] Verbot der Verwertung der und des Handels mit den erkrankten, verdächtigen und für die Tierseuche empfänglichen Tiere;
d] Tötung der erkrankten, verdächtigen und für die Tierseuche empfänglichen Tiere, soweit dies zum Schutz gegen die Ausbreitung einer Tierseuche, zur Beseitigung von Infektionsherden oder für die Aufhebung von Sperren, die wegen des Auftretens von Tierseuchen verhängt worden sind, erforderlich ist.
Article IV – Sanctions
Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes sind mit Geldstrafe zu ahnden. Im Wiederholungsfall und bei schweren Verstößen ist die Commonwealth Administration ermächtigt, den Betrieb vorübergehend oder dauerhaft zu schließen.
Article V – Final Provisions
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des Commonwealth of Hybertina in Kraft.
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives
Nicht betrunken zu sein ist manchmal verantwortungslos. (Dionysche Volksweisheit)
Former Senator of Hybertina and Astoria State | Former Attorney General
Former Director of the Electoral Office | Former First Lady of the United States
Ich stelle damit fest, dass die Farm Animals Protection Bill von der Popular Assembly mit 3 von 3 Stimmen einstimmig angenommen wurde.