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Imperial Federation Sanctions Act
THE FEDERAL ARCHIVE
Official Document -Attested Copy
IMPERIAL FEDERATION SANCTIONS ACT
Inkraftgetreten am:
20.03.2010
Unterschrieben durch President Ulysses Q. Monroe
Geändert am:
11.10.2011
Federal Administration Act
Imperial Federation Sanctions Act
Sec. 1 - Basic Provisions
(1) Dieses Gesetz verhängt Sanktionen gegen die Imperial Federation.
(2) Die Sanktionen sind die politische Antwort auf das aggresive Auftreten offizieller Vertreter des Staates gegenüber den Vereinigten Staaten sowie der Ausweisung offizieller Vertreter der Vereinigten Staaten aus der Imperial Federation.
Sec. 2 - Diplomatic Relations
(1) Offizielle diplomatische Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und der Imperial Federation finden nicht statt.
(2) Vertretern der Exekutive ist es untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung des Präsidenten der Vereinigten Staaten berufliche Beziehungen zu Vertretern der Imperial Federation zu pflegen.
(3) Ein Verstoß gegen Abs. 2 ist gemäß Chapter II Art. I Sec. 6 des United States Penalty Code strafbar.
Sec. 3 - Prohibition of Weapons Exports
(1) Es ist untersagt, Kriegswaffen, Munition oder Einzelteile von Kriegswaffen in die Imperial Federation auszuführen.
(2) Es ist ebenfalls untersagt, Pläne zur Herstellung solcher Waffen oder Waffenteile in die Imperial Federation auszuführen.
(3) Ein Verstoß gegen Abs. 1 und 2 dieses Gesetzes ist gemäß Chapter II Art. I Sec. 1 des United States Penalty Code strafbar.
Sec. 4 - Prohibition of Exports of Goods Supporting Weapons Production
(1) Es ist untersagt, Produkte in die Imperial Federation auszuführen, die zum potenziellen Einsatz als Kriegswaffen geeignet sind. Darunter zählen vor allem:
1. Verkehrsflugzeuge;
2. Schiffe mit einer Tonnage von über 10.000 Tonnen;
3. Gepanzerte Fahrzeuge aller Art;
4. Fahrzeuge mit einer Nutzlast von über fünf Tonnen;
5. Handfeuer- und halbautomatische Waffen.
(2) Es ist untersagt, Rohstoffe in die Imperial Federation auszuführen, die zur Herstellung von Waffen oder Munition dienen können, oder die bei der Durchführung eines Krieges eine strategische Bedeutung haben können. Darunter zählen vor allem:
1. Rohöl und weiterverarbeitete Produkte wie Benzin oder Kerosin;
2. Rohstahl;
3. Eisen;
4. Kohle.
(3) Ein Verstoß gegen Abs. 1 und 2 dieses Gesetzes ist gemäß Chapter II Art. I Sec. 1 des United States Penalty Code strafbar.
Sec. 5 - Prohibition of Exports of Goods Supporting the Production of Atomic, Chemical and Nuclear Weapons
(1) Es ist untersagt, Produkte in die Imperial Federation auszuführen, die zur Entwicklung oder Fertigung von atomaren Sprengkörpern geeignet sind.
(2) Es ist untersagt, Viren- und Bakterienstämme in die Imperial Federation auszuführen, die nach der Gefahrenklassifikation des Department of Interior in den Stufen C4 und C5 bewertet werden.
(3) Es ist untersagt, Rohstoffe in die Imperial Federation auszuführen, die zur Herstellung von Gasen geeignet sind, die als Kampfstoff im Krieg eingesetzt werden können.
(4) Es ist untersagt, Pläne zur Herstellung von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen in die Imperial Federation auszuführen.
(5) Ein Verstoß gegen Abs. 1 bis 4 dieses Gesetzes ist gemäß Chapter II Art. I Sec. 1 des United States Penalty Code strafbar.
Sec. 6 - Supervision of Export Prohibitions
(1) Jede Ausfuhr in die Imperial Federation muss beim Department of Commerce beantragt werden. Dieses entscheidet unter Einbeziehung des Department of Defense, ob die auszuführenden Waren unter die Restriktionen dieses Gesetzes fallen.
(2) Nur wenn das Department of Commerce dem Antrag auf Ausfuhr zustimmt, darf die Ausfuhr der deklarierten Waren in die Imperial Federation erfolgen.
Sec. 7 - Import Ban
(1) Die Einfuhr von Waren, die in der Imperial Federation gefertigt wurden, ist untersagt.
(2) Das Department of Commerce kann durch Erlass die Zulässigkeit der Einfuhr bestimmter Warengruppen festlegen, wenn diese für die Gesamtwirtschaft der Vereinigten Staaten unabdingbar sind.
Sec. 8 - Exports via Transit Countries
Wird festgestellt, dass Waren, die nach diesem Gesetz nicht in die Imperial Federation ausgeführt werden dürfen, über ein Drittland in die Imperial Federation ausgeführt werden, kann das Department of Commerce per Erlass die Ausfuhr der betroffenen Waren an das Drittland untersagen.
Sec. 9 - Travel Ban
(1) Die Ein- und Ausreise von Personen mit einer Staatsbürgerschaft der Imperial Federation in die Vereinigten Staaten oder aus den Vereinigten Staaten ist untersagt.
(2) Davon unberührt sind Verpflichtungen der Vereinigten Staaten aus dem Vertrag über den Status des Geländes und der Gebäude des Rates der Nationen innerhalb der Vereinigten Staaten von Astor. Entsprechend eingereiste Personen mit Schutzstatus haben die Vereinigten Staaten unverzüglich nach Erledigung ihrer Angelegenheiten beim Rat der Nationen zu verlassen.
(3) Direkte Flüge zwischen Flughäfen in den Vereinigten Staaten und der Imperial Federation sowie Flüge mit Zwischenstop in einem der beiden Länder sind untersagt.
Sec. 10 - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtliche Bestimmungen in Kraft.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Federal Archive« (21. Juli 2013, 23:15)